Die ersten riefen ja schon nach gesetzlichen Regelungen. Hier sind sie:
Die ersten Städte (hier Münster) geben Gas bei Maßnahmen zur Verlangsamung der Virus-Ausbreitung. Hier wäre nicht Deutschland, wenn nicht jeder mögliche und unmögliche Fall gesetzlich geregelt wäre.
Zitat:
"Gem. §§ 16 Abs. 1 Satz 1, 28 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfungvon Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz-IfSG) ergeht zurVerhütung der Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 Virus-Infektionen folgende
Allgemeinverfügung
Nr. 1 bis 5. mit diversen Maßnahmen.
6. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der der öffentlichen Bekanntmachungim Amtsblatt vom 16.03.2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 19.04.2020.Diese Allgemeinverfügung ist aufgrund von § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung(VwGO) i.V.m. §§ 28 Abs. 3, 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar."
PS: Es sollte zwar jedem klar sein, was sinnvoll ist, aber ich habe es mal in der Langversion als PDF beigefügt.