Zum Jahreswechsel wechseln?
Zu recht haben Versicherungen ein Recht darauf, den Vertrag wieder zu aktivieren, wenn du das Auto erneut auf dich zulässt. Ansonsten wären jegliche Kündigungsfristen unnötig.
Zum Jahreswechsel wechseln?
Zu recht haben Versicherungen ein Recht darauf, den Vertrag wieder zu aktivieren, wenn du das Auto erneut auf dich zulässt. Ansonsten wären jegliche Kündigungsfristen unnötig.
Hab den E92 ja noch. Dann bleibt der Mini eben bis Ende November abgemeldet inklusive Kündigung meinerseits.
Du könnteste mal anrufen und fragen. Alternativ könntest du auch deine "umstände" ändern um den Vertrag zu kündigen.
Also Jahresfahrleistung erhöhen oder andere Fahrer mit dazubuchen... normalerweise hat man bei Erhöhung des Beitrages kündigungsrecht. Vielelicht klappt das. Wie gesagt sonst mal anrufen. Evtl. haben die dann Tricks um die Teilkasko doch noch zu buchen.
Ich kenne das, dass einige Versicherungen online keine Teilkasko anbieten aber offline über Berater. Kann aber sein, dass das insgesamt teurer wird.
Am Auto der OHL ist eine undichte Heckleuchte kurz vorm TÜV festgestellt worden und musste selbstverständlich ersetzt werden damit die Plakette erteilt werden kann. Die Kosten waren leider nicht unerheblich
Nun hat mein Nachbar voller Überzeugung behauptet, dass ein solcher Schaden von der Teilkasko gedeckt sei.
Ist das tatsächlich so ? hat bei einem ähnlichen Fall die Versicherung übernommen ?
Quatsch, entscheidend ist doch wie die Leuchte kaputtging
Altersschwäche zb wird wohl keine Versicherung zahlen
Wenn die Leuchte durch einen Stein kaputt geht zahlt die Teilkasko sonst du
Hat einer von euch Erfahrung mit der fiktiven Schadensabwicklung von einem Hagelschaden in der Teilkasko?
Den 1er von meiner Frau hat es vor kurzem mittelschwer erwischt und sie war gestern beim von der Versicherung bestellten Gutachter. Eigentlich wollten wir das Geld ausbezahlen und den Schaden unrepariert lassen. Der Gutachter hat jedoch nur 83€ Stundenverrechnungssatz angesetzt, so dass die Entschädigungssumme (1500€) entsprechend gering wäre. Der Stundensatz entspricht wohl einem „bundesweit agierender mobiler Hagelschadeninstandsetzer“
Wir haben keine Werkstattbindung und könnten alternativ den Schaden bei BMW instandsetzen lassen, dort wären die Kosten dann bei fast 5000€ lt. Serviceberater.
Kann man da mit der Versicherung verhandeln, um bei fiktiver Abrechnung einen höheren Stundensatz anzusetzen oder stellen die sich stur?
Wir sind jetzt faktisch gezwungen teuer reparieren zu lassen, obwohl wir das nicht wollen.
Vielen Dank für jeden Tip, wie wir hier vorgehen sollen!!!
Der richtige Weg wäre gewesen, du hättest einen vom KFZ-Sachverständigen deiner Wahl erstellten Kostenvoranschlag bei deiner Versicherung eingereicht und um fiktive Abrechnung gebeten. Ist dein Fahrzeug älter als 3 Jahre und nicht durchgehend von dir beim Hersteller scheckheftgepflegt, kann die VS einen sog. Werkstattverweis vornehmen und die Stundenverrechnungssätze einer gleichwertigen Werkstatt in deiner Nähe heranziehen. 83€ riecht nach Partnerwerkstatt der HUK-Coburg, bei der du versichert bist? Das sog. "Gutachten" des Versicherungssachverständigen ist objektiv jedenfalls falsch, da nicht einmal eine weit entfernte Werkstatt solch niedrige öffentliche Verrechnungssätze hat. Die 83€ beruhen also auf Preisabsprachen zwischen Versicherung und Werkstatt. Bei dir scheint sogar nicht einmal ein konkreter Betrieb benannt worden zu sein, sondern es wurde nur die Preisabsprache zugrunde gelegt. Gerade auf diese musst du dich jedoch nicht verweisen lassen, da du gem. deines Versicherungsvertrages keine Werkstattbindung hast. Gem. deines Vertrags steht dir die Freie Werkstattwahl jedoch zu. Genau diese Leistung versucht dir die Versicherung hier jedoch zu verwehren, da es dir nicht möglich ist, eine Reparatur zu solch niedrigen Konditionen zu beauftragen. Das widerläuft dem Grundgedanken der fiktiven Abrechnung.
Da du sagst, keine Kasko Select zu haben, muss die von dir benannte Wunschwerkstatt berücksichtigt werden. Du hättest auch einen KVA von deiner Vertrauenswerkstatt einreichen können, nach dem du dann fiktiv hättest abrechnen können. Besser ist jedoch der Gang zum freien Sachverständigen, der nach der von dir benannten Werkstatt kalkuliert. Sachverständige kalkulieren oft genauer als Werkstätten, selbst wenn Werkstätten saubere Arbeit abliefern. Bitte nicht zum Bordsteingutachter gehen und auch nicht zum Sachverständigen, die ihrerseits Rahmenverträge mit Versicherern abgeschlossen haben. Der Sachverständige soll in deinem Auftrag handeln und in niemand anderes Interesse.
Karosseriearbeiten beim Herstellervertreter durchführen zu lassen macht m.E. nach keinen Sinn, da nur die wenigsten Autohäuser eigene Karosseriewerkstätten haben. In aller Regel gibt man sein Fahrzeug beim Hersteller-Vertragshändler ab, der ausführende Betrieb ist dann aber ein anderer. Daher gleich den konkreten Reparaturbetrieb selbst auswählen und dessen Verrechnungssätze dem KVA zugrunde legen. Sonst zahlt man den Aufschlag der Verrechnungssätze mit, obwohl die originäre Leistung des Autohauses lediglich die Vermittlung der Reparatur ist.
Beachte außerdem, dass du bei der fiktiven Abrechnung deine vereinbarte SB sowie die 19% USt abgezogen bekommst. Meist beauftragt die Versicherung dann aber noch eine Kürzungsfirma wie ControlExpert, ClaimsControl oder im Falle der HUK die Dekra, um eingereichte KVA und Gutachten anhand automatisierter Algorithmen zu kürzen. Dagegen kannst du dich nur durch eine gute Betreuung durch deinen Sachverständigen, ggf. mit Rückendeckung durch die eingespielte Zusammenarbeit mit dessen Rechtsanwälten wehren. Hier kommt dann schon wieder die Notwendigkeit einer Rechtschutzversicherung ins Spiel. Ohne RSV sollte heute niemand mehr unterwegs sein, der ein KFZ besitzt und versichert.
Wenn ich einen versicherungsschaden habe und dann zu einem sachverständigen meiner Wahl gehe, dann schlucke ich das Gutachten. Wenn ich nicht schuld bin sondern ein Unfallgegner dann kann ich mir einen aussuchen. Soweit mir bekannt, stellt die Versicherung den Gutachter. Wenn du mit dem Gutachten nicht einverstanden bist, kannst du ein Gutachten selbst in Auftrag geben. Da wird die Versicherung nicht einlenken und das ganze endet vor Gericht. Ein gerichtsverwertbares Gutachten ist locker 4 stellig mit ner 3 vorne dran. So war es zumindest bei mir. Wenn du gewinnst zahlt die Versicherung natürlich, aber du wirst danach gekündigt
Ein Gutachten sollte der Geschädigte niemals per Vorkasse bezahlen müssen. Im Kaskofall ist ein Gutachten nicht notwendig, es reicht ein Kostenvoranschlag. Diesen muss der Auftraggeber natürlich selbst begleichen. Die Kosten belaufen sich allerdings im Bereich zwischen 150 bis 300€. Diesen Aufpreis ist die Begutachtung durch einen Sachverständigen anstatt einer Werkstatt allemal wert, da aus seiner größeren Genauigkeit und Erfahrung meist auch ein deutlich Besseres Ergebnis für den Kunden resultiert. Mit anderen Worten: Der Preis eines KVA durch einen SV ist eine Investition und keine Ausgabe.
Wenn dir ein Dritter den Schaden am Fahrzeug verursacht hat, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. Dann solltest du niemals nur einen Kostenvoranschlag erstellen lassen, sondern einen Gutachter mit der Erstattung eines Gutachtens beauftragen. Die Versicherer reden den Geschädigten gern ein, dass das alles nicht notwenig sei. Das Gegenteil ist der Fall. Das Gutachterhonorar musst du ohnehin nicht vorlegen, da der SV mit der eintrittspflichtigen Versicherung idR direkt abrechnet. Hier hast du dann übrigens freie Wahl, welchen Sachverständigen du beauftragst, wo das Fahrzeug repariert werden soll und welcher Rechtsanwalt dich gegenüber der Versicherung vertreten soll.
Bezüglich deiner o.g. Rechtsverfolgungskosten bist du nach Abzug der SB auch hier von den Kosten freigestellt, wenn du eine RSV hast. Dass bei Obsiegen der Versicherung diese direkt von ihrem nach jedem Schadenfall beiderseits zustehenden Kündigungsrecht Gebrauch macht, ist mir fremd.
Ich danke für die sehr hilfreichen Ausführungen euch beiden!!
Ist bei Sowas ein Gutachter nötig?
Bei Schaden über 750 EUR steht dir ein Gutachter zu.
Liefen die letzten Sachen alle reibungslos bei dir mit der Abwicklung? Keine Kürzungen der gegnerischen Versicherung?
Bei meinem Vater ist jemand neulich in die Beifahrertür gedonnert. Zum Glück hat sich der Verursacher per Zettel und bei der Polizei gemeldet. Schaden laut Gutachter (neue Tür muss her) liegt im mittleren vierstelligen Bereich.
Wir lassen es zusätzlich über einen RA abwickeln. Keine Lust, nachher noch auf Teilbeträgen sitzen zu bleiben.
Also gut, hier gehts weiter,
Die versicherung ist hier die DEVK.
Reifen Felge und Nabendeckel sind zerkratzt.
An den Türkanten sind neue Abplatzer,
Und beim Radlauf vorne ist noch was dazu gekommen,
Stoßstange hinten zerktatzt,
Ich werde mal meine Verkehrsrechtschutz bemühen, die ist tatsächlich HU...
meine
Brauchste (erstmal) nicht. Die gegnerische Versicherung bezahlt Deinen Anwalt...
Gehe zu dem Anwalt deines Vertrauens, dann zum Gutachter deines Vertrauens und dein Anwalt erledigt den Rest. Für die Schäden sollten locker 5k drinne sein. Und reparieren wirst du es für unter 1000€ können.
Und dann regen sich wieder alle auf, weil jährlich die Beiträge steigen.
Ja. Das System ist irgendwie krank.
Wenn die gegnerischen Versicherungen klaglos die anfallenden Kosten übernehmen würden, könnte man auf die Zusatzdienstleistungen wie RA und (unter Umständen) auf einen SV verzichten.
Aber wer will sich den Stress antun und hinterher auf Kosten sitzenbleiben?
Hinzu kommen die stark gestiegenen Material- und Lohnkosten, gerade auch der OEM-Werkstätten, der letzten Jahre.
Die Prämien für die Versicherungen sollen ja wieder deutlich angehoben werden...
Hm, also bei meinem Anwalt bin ich einmal vor Ort und dann geht das immer über die Webakte bei dem. Noch nie Stress gehabt.
Kenne genug Leute die so gescheit wahren und sind nicht zum Anwalt gegangen, die haben bis heute nur wenig bis gar kein Geld bekommen haben.
Aber jedem das seine.
Ich hatte am Mini nach 7 Jahren einen Marderschaden, der nicht mal reguliert wurde trotz KV und Anzeige Seitens der Polizei. Habe trotzdem jedes Jahr ne Erhöhung meiner Prämie, ob mit oder ohne Schäden.
Dementsprechend, durchziehen. Beim Kassieren benehmen sie sich wie sonst was, wenn es aber darum geht, mal was zu regulieren, dauert das mehrere Wochen bis Monate ohne Anwalt.
Für 800 Euro habe ich den Anwalt nicht eingeschaltet. War mir die Mühe nicht Wert
Und dann regen sich wieder alle auf, weil jährlich die Beiträge steigen.
Das ist nicht der Fall. Die Versicherer haben die Schäden größtenteils selbst in der Hand. Die weit überwiegende Mehrzahl der KFZ-Schäden werden in Deutschland von den Versicherern selbst abgewickelt. Weil Geschädigte ihre Rechte nicht kennen und den gegnerischen Versicherer direkt kontaktieren, weil Geschädigte es scheuen, für ihr Recht einzustehen, weil man lieber ins Autohaus als zum Sachverständigen geht, weil man (wohl überwiegend aus falschen Sparanreizen) keine Rechtschutzversicherung hat und deswegen eine Auseinandersetzung scheut, weil einige die Versicherung auf der Gegenseite als eine Art Behörde missinterpretieren, mit der man besser keine Ungereimtheiten hat und nicht zuletzt weil Geschädigte sich mit durchgeführte Reparaturen bei Vertragswerkstätten der Versicherer einverstanden erklären. Stundenverrechnungssätze sind dort unter Vertrag (z.B. 82 EUR netto) und Ersatzteilaufschläge gleich ganz auf 0% egalisiert.
Diejenigen, die Ihr Recht als Geschädigte wahrnehmen und zum Sachverständigen wie Rechtsanwalt ihres Vertrauens gehen, sind in der deutlichen Minderheit und treten im Konzernergebnis der Versicherungsgesellschaften kaum in Erscheinung.
Das Argument, mit dem die Versicherer ihre Versicherungsnehmer in den letzten 2 Jahren angeschrieben und ihre Beitragserhöhungen mit gestiegenen Ersatzteilpreisen und Stundenlöhnen erklären, trifft nicht zu. Sie haben schließlich nahezu das gesamte Schadenaufkommen selbst in der Hand. Für Kaskoschäden gilt das ohnehin.