Hervorragender Beitrag von WISO. Genau das ist die Realität. Wir KFZ-Sachverständige versuchen täglich Geschädigten, die keine Schuld am Unfall haben, verständlich zu vermitteln, dass sie es mit dem aggressivsten Zahlungsvermeider zu tun haben, wenn der Unfallgegner bei der HUK versichert ist. Durch den Unfall ringt man als Nicht-Unfallprofi von einem Tag auf den anderen um die erforderlichen Reparaturkosten mit einer Aktiengesellschaft, die gewerbsmäßig Schäden abwickelt. Da das alles andere als eine Begegnung auf Augenhöhe ist, sollte man immer eine Rechtschutzversicherung haben.
Nach einem unverschuldeten Unfall hat man freie Gutachter-, Rechtsanwalts- und Werkstattwahl und sollte dieses Recht auch für sich beanspruchen und Angebote der Versicherung, einen Gutachter zu schicken stets ablehnen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 2.12.2014 – 22 U 171/13 – festgestellt:
„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“
Dem ist nichts hinzuzufügen.