Beiträge von sese

    Hervorragender Beitrag von WISO. Genau das ist die Realität. Wir KFZ-Sachverständige versuchen täglich Geschädigten, die keine Schuld am Unfall haben, verständlich zu vermitteln, dass sie es mit dem aggressivsten Zahlungsvermeider zu tun haben, wenn der Unfallgegner bei der HUK versichert ist. Durch den Unfall ringt man als Nicht-Unfallprofi von einem Tag auf den anderen um die erforderlichen Reparaturkosten mit einer Aktiengesellschaft, die gewerbsmäßig Schäden abwickelt. Da das alles andere als eine Begegnung auf Augenhöhe ist, sollte man immer eine Rechtschutzversicherung haben.

    Nach einem unverschuldeten Unfall hat man freie Gutachter-, Rechtsanwalts- und Werkstattwahl und sollte dieses Recht auch für sich beanspruchen und Angebote der Versicherung, einen Gutachter zu schicken stets ablehnen.


    Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 2.12.2014 – 22 U 171/13 – festgestellt:

    „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u.ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

    Dem ist nichts hinzuzufügen.

    Die steigende Ölverdünnung hat wieder mit dem geringen Zündverzug aufgrund der hohen Cetanzahl von HVO zu tun. Die nacheingespritzten Kohlenwasserstoffe brennen im Motor ab, ehe sie den Katalysator erreichen können, um dort für eine Erhöhung der Rußabbrandtemperatur umgewandelt zu werden. Dadurch fällt die Temperatur am Eingang des DPFs. Das Motorsteuergerät reagiert mit einer Erhöhung der Nacheinspritzmenge, wodurch der Kraftstoffverbrauch und der Niederschlag an der Zylinderwand steigt. Hinzu kommt der größere Tropfendurchmesser des HVOs im vergleich zum fossilen Diesel, der den Kraftstoffwandauftrag erhöht.

    Hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass die Partikelmasse bei hohen Lasten und Drücken bei HVO geringer ausfällt und die Regenerationsintervalle deshalb tendenziell länger sind, d.h. die die Ölverdünnung forcierenden Nacheinspritzungen seltener stattfinden. Anders sollte das lediglich bei überwiegendem Niedriglastbetrieb sein.

    Die Gemischbildung beim Dieselmotor findet nicht während des Zündverzugs statt sondern setzt schon bei Beginn der Verbrennung ein. Je geringer der Zündverzug, desto weniger Zeit bleibt, um lokal unterstöchiometrische Zonen zu beseitigen. Lokale Lambdas < 0,6 setzen Rußpartikel frei. Höhere Drücke und Lasten bedeuten mehr Zündverzug, also auch mehr Zeit zur Gemischhomogenisierung. Dadurch sinkt die Partikelmasse.

    HVO bildet durch seine Aromatenfreiheit v.a. bei hohem Zündverzug, d.h. unter großen Lasten und Drücken, weniger große Partikel. Die insgesamt kleineren Partikel bilden eine geringere Gesamt-Partikelmasse. Durch den kleinen Zündverzug im Niedriglastbereich findet weniger Gemischhomogenisierung statt und damit wird auch das Potenzial zur Reduktion der Partikelemission weniger ausgeschöpft.

    Durch das Fehlen von Aromaten werden rd. 5% weniger CO2 sowie weniger HC und CO emittiert, dafür mehr H2O.

    Mich ärgert ja die HUK24

    Sei froh, dass das dein einziger Grund zum Ärger mit der HUK ist. Ihre Abrechnungspraxis ist bei bei Sachverständigen, Reparaturbetrieben und Rechtsanwälten bekannt. Sie ist regelmäßig Beschwerdegegenstand bei der BaFin.

    Es gibt einen schönen Artikel von der Stiftung Warentest (leider Paywall). Gerne auch selbst informieren, z.B. Gelbe Seiten aufschlagen, den Verkehrsrechtsanwalt seines Vertrauens kontaktieren und sich dessen Erfahrung mit der HUK schildern lassen. Es sollte keine zwei Meinungen über die Abrechnung der HUK geben. Die, die meinen zufrieden zu sein, haben entweder noch kein Geld von ihr sehen wollen oder von vornherein falsch gehandelt, weil sie ihre Rechte als Geschädigter nicht kennen oder (warum auch immer) nicht in Anspruch genommen haben.


    "Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung. zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. ä. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln." - OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 2.12.2014 (22 U 171/13)


    Wenn das eigene Auto von einem Dritten beschädigt wurde, sollte immer ein freier Sachverständiger mit der Gutachtenerstellung und ein Verkehrsrechtsanwalt mit der Abwicklung beauftragt werden.

    Und ich habe da auch Null Erfahrung was die Regulierung betrifft. Wie will man das denn im Vorfeld wissen?

    Diejenigen um Rat fragen, die täglich damit zu tun haben. Verkehrsrechtsanwälte, KFZ-Sachverständige und Karosseriebetriebe.

    siseb In Deutschland ist die KFZ-Haftpflicht ihr ihrer Teilfunktion als passive Rechtschutzversicherung ein tragfähiger Gedanke. Aber wie beurteilen andere Jurisdiktionen den Sachverhalt? Was, wenn man im Ausland einen Schaden verursacht und die eigene Versicherung nicht oder unvollständig reguliert? Ich würde mich nicht sehenden Auges zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen meines Unfallgegeners aussetzen wollen, weil ich mein KFZ bei einer Versicherung unter Vertrag habe, die für ihr eigenartiges Regulierungsverhalten bekannt ist.

    Sämtliche über OBD zu gewinnende Daten geben keinen gesicherten Aufschluss über ein drohendes Schadenereignis durch Kraftstoffeintrag infolge defekter/verschlissener Injektoren. Die Korrekturmengen beziehen sich lediglich auf die gemessene Kurbelwellenbeschleunigung, sprich auf die Soll-Ist-Abweichung der eingebrachten Kraftstoffmenge durch die bis zu ca. 40° KW andauernde Haupteinspritzung. Das Injektorverhalten während der übrigen 720° - 40° KW = 680° KW bleibt dabei außer Betracht.

    Selbst unter der Prämisse, dass die Korrekturmenge eine hinreichende Spritzbildüberwachung darstellt, bleiben dennoch 95% der Kurbelwellenumdrehung unüberwacht, nämlich dann wenn gar keine Einspritzung stattfindet. Hierin liegt erhebliches Undichtigkeits-/Nachtropfpotenzial. Dieses kann nur mit einem Injektorentest im ausgebauten Zustand verifiziert bzw. ausgeschlossen werden. Als Indikator kann eine GÖA herangezogen werden.

    Wo ist das Bor vom Ceratec bei dir denn hin? Kann sich das "verbrauchen"?

    sese
    20. Januar 2022 um 11:39