Der Verkauf lief problemlos!
Der Käufer hat ein Respekt meinerseits verdient -> 100% gesagt - 100% getan:
Visitez notre site: http://www.est-auto-import.fr/
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Ist es der schwarze oder der blaue X2?
Ich hatte weißen X2 2.0I mit xDrive
O.K. Ich dachte, deiner wäre auch schon auf der Homepage.
Ich denke hier im Thema passt es inhaltlich am ehesten. Wenn es doch woanders besser aufgehoben sein sollte, verschiebt es bitte liebe Admins.
Angenommen ihr habe ein Auto mit der typischen OC-Optimierung (AGR), wie würdet ihr beim Verkauf vorgehen? Alles so lassen wie es ist - weil es ohnehin niemand merkt, auch nicht bei der HU? Oder ein aus einem freiwilligen Rückruf stammendes Softwareupdate (Anpassung AGR-Rate) beim Markenhändler aufspielen lassen?
Dem Käufer die Wahrheit sagen und die Wahl lassen.
Wenn er es gut findet, im Kaufvertrag vermerken! Wenn nicht, Werkstatt Update.
Bzw. auf mobile & Co. einstellen und hier in der Signatur erwähnen. Möglicherweise wollen ja viele hier genau so ein Auto.
Im Kaufvertrag vormerken würde bedeuten dass man ein Kfz verkauft, dessen Betriebserlaubnis erschlossen ist und man damit Steuerhinterziehung begehen kann oder hat. Ich würde es nicht schriftlich vermerken, sondern beim Verkauf erwähnen wenn jemand "Interesse" zeigt.
Kann natürlich jeder für sich entscheiden.
Wenn ich zB ein Auto mit Rennbremsbelägen verkaufe, dann steht das auch so im Kaufvertrag, mit dem Zusatz, dass diese auf öffentlichen Straßen nicht erlaubt sind. Das kann nicht negativ sein. Ist ja die Wahrheit.
Wenn man es nicht angibt ist es ein versteckter Mangel, könnte viel Ärger bedeuten.
Vorher in Ordnung bringen und garnicht erwähnen dass da mal was optimiert war, heutzutage muss man wirklich vorsichtig sein. Du erwischt den falschen und hast nachher nur Stress damit, es gibt die seltsamsten Leute.
Wenn die AGR ohne Funktion ist/war kann man das meiner Meinung nach rückgängig machen und dem Käufer gegenüber nicht erwähnen. Hat ja positive Auswirkungen auf die Lebensdauer des Motors.
Mit deaktivierter AGR aber ohne Hinweis darauf verkaufen, nie. Das kann Ärger geben.
Wenn z.B. auch eine Leistungssteigerung durchgeführt wurde, würde ich das auch immer schriftlich festhalten - wohl jedes Sachverständigengutachten würde einen wahrscheinlichen höheren Verschleiß bescheinigen.
Auf jeden Fall vorher auf Standard zurücksetzen und nichts irgendwo vermerken. Nicht Mal erwähnen was da im Vorfeld Mal gewesen sein sollte. Du bist ja, rein theoretisch, mit erloschener Betriebserlaubnis gefahren, hast die Umwelt belastet und quasi Steuerhinterziehung begangen und würdest das, wenn du es getan hättest, auch dem nächsten übergeben. Außerdem hat es die letzten Jahre ja auch immer zum TÜV/ AU geklappt, dass der Wagen auf Standard Werte eingestellt war.
Ihr macht euch da echt viele Gedanken darüber: Jemanden verkaufen der das unbedingt haben will oder ab ins Ausland damit.
Das zurücksetzen würde ich mir dann sparen.
Zudem nie vergessen: Man muss es euch nach wie vor nachweisen. "Huch? Echt? Na sowas. Also ich habe da den Service immer bei VW gemacht, weiß auch nicht wie sowas zustande kam. Oh obwohl ich habe das öfters mal an andere Leute für ein Wochenende verliehen. Aber ich kann mir da nicht vorstellen, dass die da etwas gemacht hätten. Aber das wäre ja allerhand."
Das siehst du falsch. Wenn an deinem Auto was nicht stimmt, dann bist du dran. Für Mängel am Fahrzeug gilt die Halterhaftung. Wenn, dann müsstest du nachweisen können, daß du es nicht selbst manipuliert hast, sondern z.B. der, der dir das Auto verkauft hat. Also besser zurückbauen.
Bin mir da nicht sicher. Tachomanipulation ist ja auch so eine Sache (definitiv Mängelhaftung). Auto beim Händler gekauft, Auto kaputt. Sachverständiger - Tacho war manipuliert. Händler war nicht schuldig, er hat so das Auto selbst gekauft und es war für ihn nicht auf Anhieb erkennbar.
Na das würde ich doch glatt auch auf irgendwelche Updates anwenden. Aber nur meine Meinung.
Jeder soll machen wie er will und ganz richtig und korrekt ist das komplett zurück zu bauen.
Bei einem Tachobetrug geht es auch nicht um Steuerbetrug, Umweltverschmutzung oder erloschene Betriebserlaubnis. Und klar kannst du dich mit dem Käufer in Verbindung setzen, wenn es Mal auffällig wird. Zuerst einmal bist du aber dran, weil es dein Eigentum ist und du sicherstellen musst, dass dein fahrbarer Untersatz auch den gültigen Gesetzen entspricht
Aetvyn Tachomanipulation fällt auch nicht unter § 7 (1) StVG, eine "AGR-Optimierung" dagegen schon.