GTL, XTL und alternative Dieselkraftstoffe

  • Fahre am Samstag mal wieder gen Heimat meiner besseren Hälfte. In den Niederlanden findet man ja GTL an relativ vielen Tankstellen. Meist, so wie ich es gesehen habe, aber direkt bei den LKW-Zapsäulen, also vermutlich ausschließlich für den NFZ-Bereich vorgesehen. Jetzt habe ich eine Esso-Express entdeckt die augenscheinlich (Durchfahrtshöhe) eher nur was für PKW ist. Hat jemand schon einmal GTL in NL getankt und weiß ob es auch so frei für den (privaten) Endverbraucher zu haben ist? Nicht das ich Tanke und am Bezahlautomaten noch eine böse Überraschung (benötigte Tankkarte, etc.) auf mich wartet. Klar kann dies von Tankstelle zu Tankstelle variieren aber in NL ist doch GTL eigentlich frei für jedermann oder Irre ich mich da?

    Mercedes-Benz C220d 4Matic - S205 mit OM654

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  • E300TD die richtige Formulierung und Wortwahl

    Audi A3 1.9 TDI 2017-2019 und trauere ich immernoch nach :trau3:, Opel Ampera-e 2018-2019, Golf 7 2.0 TDI 2019-2023

    Golf 8 GTI Clubsport 2024-

    Renault ZOE 2021-2024

    Spritmonitor.de

    BMW F11 530d Touring LCI 2019-? Spritmonitor.de Hochgeschwindigkeitsselbstzünder :flitz:

    Und ich halte schon nach dem nächsten Wagen Ausschau :grins3:

    :motu: :row2: :castr:

    Seit Juli 2022 am GTL Diesel oder HVO100 verdichten

  • Es ist halt so, daß die DIN EN590 einen Mindestwert für die Dichte vorschreibt und und HVO und GTL diese Norm nicht erfüllt.

    10. BImSchV - Zehnte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes*)**)

    Die Aufnahme der DIN EN15940 ist ja beschlossen, nur lässt man sich da halt etwas mehr Zeit.

    Da wird in anderen Beiträgen über Ölhersteller hergezogen, weil sie unerlaubt die Formulierung geändert hat, aber hier soll dann gegen Gesetze verstoßen werden - ich schreibe das jetzt einfach mal so plakativ.

    Ja, ich finde es auch bescheiden, denn ich möchte auch unsere Fahrzeuge komplett auf HVO100 umstellen, aber das ist halt aktuell nicht ganz so einfach.

  • VolvoV90LU : da würde nicht gegen „Gesetze“ verstoßen. Eine DIN ist kein Gesetz, sondern eine privatrechtliche Norm mit Empfehlungscharakter. Und diese kann und muss man dynamisch anpassen. Und dieser Prozess dauert gerade viel zu lang!

    Im Übrigen kann eine DIN auch hinter den allgemein anerkannten Regeln der Technik zurückbleiben. Die DIN 4109, Schalldämmung in Wohnhäusern, war bis 2018 eine solche. Da schrieb der BGH sinngemäß, dass diese DIN einfach nur Schrott wäre und nicht anzuwenden sei.

    Neu ab Juli 2023, dann sollte es jetzt losgehen:

  • Die aktuelle Norm macht für "Normale" Diesel schon Sinn. Eine Anpassung könnte bei Diesel zu einer geringeren Energiedichte führen.

    Ich denke eine neue für synthetische Kraftstoffe macht mehr Sinn. Wobei solche Thema natürlich immer schwierig sind. Da ja alles irgendwie geregelt werden muss.

    Der Kunde darf ja nie selbst entscheiden was er macht.

    Bei uns ist 3km weiter eine GTL Tankstelle. Säule wird aber nur gegen Vorlage der passenden Karte freigegeben und dafür benötigt man eine Firma mit Zugelassenen Fahrzeugen. Zumindest hat mir das die Hotline im groben mitgeteilt.

  • So. Heute früh ging es mit fast vollem Tank (HVO100) in Richtung Osten und dann hoch in den Norden. Als Splash & Dash habe ich unterwegs nochmal 9.88L HVO100 getankt (1.91€/L und 10 Cent günstiger als Aral Ultimate Diesel).

    Der Motor läuft weiterhin extrem ruhig und sparsam: 5.68L/100km.

    Der Dieselpartikelfilter ist zu knapp 75% gefüllt und je nach weiterer Fahrweise wird die Distanz zwischen zwei Zyklen rund 1000km oder mehr betragen.

    Im Gepäck habe ich noch 40L HVO100, aber die werden uns vermutlich nicht wieder bis zur nächsten Tankstelle mit XTL Diesel bringen.

    Also dann ein Splash & Dash mit Aral Ultimate.

  • E300TD

    Wie ist das rechtlich mit deinem 1000l Tank in der Garage? Ist das erlaubt oder wie läuft das?

    Hätte da auch Interesse dran…

    Gruß Marcus

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    BMW N54B30

    Motor: :fu: Titan Race Pro S 10W50, Letzte Analyse KLICK

    Getriebe: :fu: Titan Race Synchro 75W90

    Diffs: :rav: SLS 75W-140 + :aroi: 9100 (12:1)

    Das ist der Weg 56742-yoc-png

  • maggiPhantom : ja. Ist es.

    Es ist rechtlich gesehen möglich, unter 1.000 Liter GTL oder Diesel 995 Liter bei mir), überdacht zu lagern. Der Tank ist doppelwandig und zertifiziert. Zählwerk und Zapfpistole ebenso.

    Meine Versicherung hat Kenntnis vor Ort erhalten und den Tank abgenommen.

    Garagen und Gebäude sind baurechtlich unterschiedlich zu bewerten. In Garagen darf nur wenig Kraftstoff gelagert werden. In Gebäuden ist es wiederum anders. Meine Garage ist ein Gebäude zum Unterstellen und Präsentieren von Fahrzeugen. Somit gilt die GaragenVO nicht.

    Baurechtlich sind auch immer die landesrechtlichen Bauordnungen zu prüfen. Manche Gemeinden und Städte haben eigene Satzungen zu Stellplätzen und Garagen.

    Weitergehende Beratung ist nur mit Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort bei Dir möglich.

  • .. da würde nicht gegen „Gesetze“ verstoßen. Eine DIN ist kein Gesetz, sondern eine privatrechtliche Norm mit Empfehlungscharakter....

    So ganz stimmt das aber auch nicht. Im Grunde ist zwar die Anwendung von Normen grundsätzlich freiwillig, aber "Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie z.B. EU-Richtlinien auf sie verweisen" (zitiert von der HP des DIN unter "Rechtlicher Rahmen").

  • maggiPhantom Ich sehe das anders als E300TD
    Es handelt sich generell, und bei der Menge sowieso, um eine Anlage zum Umschlagen von Gefahrenstoffen und unterliegt ganz anderen Regeln wie einer Lagerung und/oder Verbrauchsanlage (wie Heizöl). Unser Sachverständiger sieht das das ebenso. Ich wohne in Bayern. Aber die Anlagenverordnung gilt meines Wissens nach in Deutschland.

    Geschichten aus dem oil-club1:
    Eine Partynacht mit PAOla und ESTER


    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für diesen obigen Forumsbeitrag keine Haftung. Meine Forumsbeiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Bestimmungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge bzw.laienhafte Empfehlungen anzusehen. Anwendung dieser erfolgt auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit mir. Gilt auch für Vorsatz, arglistige Täuschung und grobe Fahrlässigkeit.

  • Aber was machen wenn man fragt und jeder Beteiligte alles genehmigt über Sachverstand bis Versicherungsvertreter?

    Sicherer als explodierende Liion-Akkus mit mehreren x0kWh ist es alle mal :flitz: Da meckert keiner und winkt mit der schwarzen Fahne. :polizei:

    • Opel Astra J OPC (B20NFT/LHU) | :rav: - RUP 5W40 (5,45L) + :aroi: - AR9100 (195ml) + :nepr: (50ml) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
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  • TigerRC Ich verstehe Dich gut und bin mir (fast) sicher das bei mir auch nicht alles nach Vorschrift ist.
    Mir war wichtig einfach nochmal darauf hinzuweisen. Entscheiden muss jeder für sich selbst, weil das für mich wie "Easy Going" klingt, und das ist es nicht ganz.

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  • Finde ich auch absolut richtig das zu machen. Ich meine die Frage auch irgendwo Ernst das da MenPower beschäftigt wird, alle sagen JA und dann kommst du (nicht Falsch verstehen) und sagst "ja aber moment mal hier Vorschrift!" und hast VIELLEICHT sogar damit recht? Hält man dann die Fr**se oder macht man sich wissentlich unwissentlich strafbar? Kluk Klug sein und sich Dumm stellen ist leichter als umgekehrt... und ja Recht haben und im Recht sein?!

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