maggiPhantom : ja. Ist es.
Es ist rechtlich gesehen möglich, unter 1.000 Liter GTL oder Diesel 995 Liter bei mir), überdacht zu lagern. Der Tank ist doppelwandig und zertifiziert. Zählwerk und Zapfpistole ebenso.
Meine Versicherung hat Kenntnis vor Ort erhalten und den Tank abgenommen.
Garagen und Gebäude sind baurechtlich unterschiedlich zu bewerten. In Garagen darf nur wenig Kraftstoff gelagert werden. In Gebäuden ist es wiederum anders. Meine Garage ist ein Gebäude zum Unterstellen und Präsentieren von Fahrzeugen. Somit gilt die GaragenVO nicht.
Baurechtlich sind auch immer die landesrechtlichen Bauordnungen zu prüfen. Manche Gemeinden und Städte haben eigene Satzungen zu Stellplätzen und Garagen.
Weitergehende Beratung ist nur mit Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort bei Dir möglich.