ist keine Vorführung und keine Eintragung notwendig.
Das kannst du so pauschal gar nicht sagen.
Wenn die Felgen eine ABE haben und die Auflagen im Gutachten erfüllt sind, dann ja.
Ansonsten kann es auch anders aussehen.
Gruß Basti
ist keine Vorführung und keine Eintragung notwendig.
Das kannst du so pauschal gar nicht sagen.
Wenn die Felgen eine ABE haben und die Auflagen im Gutachten erfüllt sind, dann ja.
Ansonsten kann es auch anders aussehen.
Gruß Basti
jede Felge, jeder Reifen, jede Distanzscheibe, jede Fahrwerksfeder - sofern nicht im COC / Brief / Schein enthalten - und nicht durch eine ABE abgedeckt ist muss von einer zugelassenen Instanz abgenommen und von der Zulassungsbehörde eingetragen werden !
Zusätzlich ist die Kombination Feder / Tieferlegung / Distanz / Felge / Reifen bei der Änderung auch nur einer Komponente neu zu prüfen !
(Auch wenn die ET nur einen mm abweicht.)
Deshalb war meine Empfehlung sich die genauen Maße von Citroen geben zu lassen.
Mit geringen Abweichungen, wie hier ein paar mm Einpresstiefe, und der entsprechenden Bereifung (hier wie Serie), ist keine Vorführung und keine Eintragung notwendig.
An der Stelle möchte ich auch widersprechen.
Wir haben auf dem Amarok (eingetragene) Zubehörfelgen die sich in der ET um 1mm von Felgen unterscheiden die im COC aufgeführt sind. Die Felgen-Reifen-Kombination habe ich auf der Zubehörfelge nicht eingetragen bekommen. Der Unterschied auf dem Papier war 1mm, mit Fertigungstoleranzen wäre sogar identische Maße denkbar.
Die Eintragung hängt oft von der Flexibilität und dem technischen Sachverstand des jeweiligen Prüfers ab. Es gibt Bürokraten und Prakmatiker, mit letzteren kann man vernünftige Lösungen finden....
Es darf aber auch nicht jeder Prüfer Einzelabnahmen machen...
Richtig, aber auch da gibt es Solche und Andere....
Das ist (leider) richtig!
Die meisten Felgen haben, wenigstens einige Monate nach Einführung, eine ABE für sehr viele Fahrzeuge, die für den Lochkreis... in Frage kommen.
Ansonsten: Wenn die Maße original sind, die Bereifung auch, und natürlich die Radlast stimmt, ist ausgeschlossen, daß man das nicht abgenommen bekommt.
Ein paar mm Einpresstiefe sind nichts anderes als dünne Spurplatten. Äußerst unwahrscheinlich dass das mit original Bereifung irgendwo aneckt.
Beim Amarok kann ich mir nur falsche Radlast vorstellen, oder totale Inkompetenz des Prüfers.
Maddin die Radlast passt, die Felgen (mit höherer Traglast für Auflastung) waren ja schon eingetragen. Ich wollte lediglich eine andere Reifengröße eingetragen bekommen die in den COC schon aufgeführt sind. Dort allerdings mit der Serienfelge die ET49 haben, die Zubehörfelge hat ET50. Alle anderen Maße waren gleich.
Reifen sollten 245/70R17 drauf, der steht aber nicht in der ABE der Zubehörfelge. Jetzt sind eben 255/65R17 drauf, die stehen in der ABE und alles ist gut.
Gefragt hatte ich bei zwei Prüfern bei verschiedenen Organisationen.
Ok, mit anderen Reifen als in einer vorhandenen ABE wird es kompliziert. Da wäre ohne ABE, mit Begutachtung der Radlast, des Umfangs und der Freigängigkeit fast einfacher gewesen. Bzw. möglich, aber auch mit Aufwand verbunden.
Gehen tut das... aber dann ist die ABE in dem Falle nur Grundlage für eine Einzelabnahme.
Entweder waren die Prüfer nicht motiviert genug oder durften es einfach nicht.
Gruß Basti
Mit Traglastgutachten der Felgen + Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss spätestens die 19 (2) gelingen.
Also entweder hatten die bei siseb echt keinen Bock, keine Ahnung oder beides.
Aber ich kenne "drei Prüfer - fünf Meinungen" allzu gut...
Ist nur alles kein Problem, solange man für jeden Anwendungsfall den passenden Kontakt gespeichert hat.
Ich bin gespannt, wie der Krimi bei mir ausgeht Die Werkstatt ist an sich ziemlich auf Zack und arbeitet auch sehr gründlich. Krass finde ich allerdings, dass die absurdesten Umbauten unterwegs sind Marke "Ali" und ungeschoren davon kommen, weil die Herren in Grün immer im Schaltjahr zwischen 13:36 und 14:03 Uhr die Straßen hier im Norden kontrollieren. Warum lasse ich überhaupt einen Tüv machen, interessiert eh niemanden (bis auf die Polizistin, die uns in Thüringen auf der AB deswegen aufgehalten hatte). Aber mein Ungemach darüber hab ich ja schon an anderer Stelle im Forum abgesondert und ist OT.
Mit Traglastgutachten der Felgen + Unbedenklichkeitsbescheinigung des Reifenherstellers muss spätestens die 19 (2) gelingen.
Leider greift hier inzwischen der "Impact-Test". Mit dessen Begründung weigert man sich inzwischen kleinere Reifengrößen auf Felgen abzunehmen/einzutragen. Beim TÜV soll es wohl inzwischen möglich sein bis zu 3 Größen kleiner abzunehmen bei OEM-Felgen einiger Hersteller und Zubehörfelgen.
Wenn ich dann manchmal sehe, was so legal nach ABE an schmalen 225er Reifen in 19 Zoll auf 8,5 Zoll Felgen passt ...
Ich war bei einem Felgen-/Zubehörshop an der Grenze zu Deutschland. Da gibts auf der Navikarte tatsächlich Moskau und Petersburg
Hab für mich zweiteilige Forged Felgen nach Mass bestellt (21" Grösse). Im Design ähnlich wie die BBS CH-R II aber viel konkaver und halt bissle individueller. Eigentlich wollte ich 22" aber da es ein SUV ist und auch noch ein wenig Restkomfort sowie SUV Look beim Reifen vorhanden sein darf blieb ich bei 21" analog den Serien-Winterrädern.
Das Finish sollte was ganz Tolles werden. In ca. 2 wochen bekomm ich das Rendering und dann geht es nochmals 4-6 Wochen bis die Felgen bei mir sind. Inkl. Gutachten und allem drumherum für die Schweiz.
Ich bin gespannt wie ein kleines Kind
… und dann einfach Fotos einstellen 👍
PS:
Ich habe für einen Freund 22 Zoll OZ mit Conti Mischbereifung für den Cayenne Turbo S organisiert. Der Wagen fährt sensationell geschmeidig sportlich und sicher und sieht auch nicht übertrieben aus. 😎
Platinnum bitte vorstellig werden
cell wie darf ich helfen?
Platinnum die Felgen vorzeigen wenn du sie hast .Was für eine Versieglung kommt wohl drauf