Die Herstellerfreigabe - Ist sie wichtig? Welche Aussagekraft hat sie?

  • Und genau daran kann man dann eine Qualität eines Motoröles bestimmen und genau wissen ob es funktioniert!

    Porsche Panamera GTS 4.0 :mobi1: ESP X3 0W40 :mobi1: Mobilube PTX 75W90 :aral: Ultimate 102

    Porsche 992 GT3 :motu: 300V 10W60 :motu: Gear 300 :aral: Ultimate 102

    Mercedes C63 ( only Racetrack ) :rowe: Hightec Racing 10W60 :rowe: Hightec Racing 75W90 :she: V-Power Racing

  • Und genau daran erkennt man, dass selbst Freigaben kein Garant für Qualität sind, wenn nicht mal der Hersteller selbst prüft was Phase ist, sondern nur einen Rahmen angibt und der Produzent maximal das Minimum tun muss.

    Wobei er sogar darunter gehen kann, denn es wird ja, wie beschrieben, erst dann geprüft, wenn es Beanstandung gibt. Und selbst ein Intervall mit Fake Öl hat ein Wagen hier, nachweislich mit Analyse, also einem Fakt, ohne großen Schaden, noch nicht Mal bleibenden Schaden, überlebt

  • Der OEM prüft deswegen nicht selber um Neutralität gegenüber den Ölherstellern zu gewährleisten.

    Offensichtlich gibt es unterschiedliche Auffassung zum Begriff "Rahmen"; die OEM geben durchaus strenge Grenzen für verschieden Prüfungen vor. Das sieht man ja auch an dem RNT-Verschleissmessungen im Rahmen der VW 504/507 die Verschleißgrenzwerte nach 250 und 650 h Laufzeit fordern.

    "Rahmen" im meinen Sinn bezieht sich auf den Umfang der Prüfungem.

    Was damit gemeint ist, dass es "erst dann geprüft wird wenn es Beanstandungen gibt" verstehe ich im Kontext von Herstellerfreigaben nicht.

    Wenn ein Motor mit "Fake-Öl" nachweislich so gut performt hat wundert mich das nicht.

    Das heißt aber dann im Umkehrschluss, dass hochwertige Öle wohl nicht nötig sind, kein Notwendigkeit für AN, IL, PAG, Ester, Gruppe IV Öle, Mo-oder W-Additive. Geschweige denn die Notwendigkeit von Zusatzadditiven

  • Das ist schön öfters diskutiert worden. Ein "schlechtes" oder "gutes" Öl kann in jedem Motor gut funktionieren - muss aber nicht.

    Bei einem freigegebenen Öl wird die Tauglichkeit für einen Motor durch Labor-, Prüfstands- und Straßentests nachgewiesen.

    Was jetzt ein Qualitätsmerkmal ist, muss jeder für sich entscheiden.

  • Es gab mal von Q8 oils ein bericht zu einem Test zwischen ein 5w30 mit vw 50400/50700 freigabe und ein günstiges 5w30 ohne irgend eine freigabe.

    Können Sie sich auf die Qualität von nicht-OEM-zugelassenen Motorenschmierstoffen verlassen? - Q8Oils
    Nicht-OEM-zugelassene Motorenschmierstoffe haben sich eine beachtliche Marktposition auf dem Markt für Kfz-Motorenschmierstoffe erarbeitet. Aber bieten diese…
    www.q8oils.com

    Mazda 3 BN SKYACTIV G-120 2.0 Benziner (2017)

    Motor: RAVENOL REP 5W-30
    Schaltgetriebe: Addinol MTF 75W-80

  • Wie ist eigentlich folgender Satz in der VW-Freigabeliste zu beurteilen:

    Motorölfreigabeliste VW 2021 (OC-Link)

    Hinweise zur Verwendung von nicht gelisteten Motorölen:

    - .....

    - .....

    - Zu beachten ist dabei, dass der Anbieter lediglich auf die gleichwertige Qualität des Öls verweist. Es wird keine offizielle Freigabe genannt. Der Anbieter des Öls ist für die Qualitätseinhaltung verantwortlich und auch rechtlich belangbar.


    Edit Anfang:

    Wobei ich das Wortspiel "lediglich" in Verbindung mit "gleichwertiger Qualität" ja schon ein geiles Wortspiel finde.

    Da wird innerhalb vom Satz bereits abgewertet.

    In der VOB bedeutet gleichwertig (Sicher, die VOB ist hier nicht anwendbar...., aber als Beispiel)
    Gleichwertigkeit bedeutet, dass das angebotene Produkt in den als maßgeblich ausgewiesenen Leistungsmerkmalen dem Leitprodukt entspricht.

    Edit Ende:

    Verstehe ich das richtig, das Öl was einen Aufdruck einer Norm hat (ohne offizielle Freigabe) auch dem entsprechen muss? Und wenn es das nicht tut dann könnte man den Hersteller belangen?
    Also, wenn ich jetzt vorhin genanntes 5W-30 PCMO im Labor (Oelcheck) prüfen lasse ich das ganze dem Hersteller vor die Türe stelle und sage erfüllt nicht 504.00/507.00 und jetzt hast Du ein Problem!
    Oder wie ist das zu verstehen?

    Geschichten aus dem oil-club1:
    Eine Partynacht mit PAOla und ESTER


    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für diesen obigen Forumsbeitrag keine Haftung. Meine Forumsbeiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Bestimmungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge bzw.laienhafte Empfehlungen anzusehen. Anwendung dieser erfolgt auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit mir. Gilt auch für Vorsatz, arglistige Täuschung und grobe Fahrlässigkeit.

  • Soweit ich weiß, ja. Aber das ist Halbwissen.

    Von einem nicht näher genannten Vertrieb aus Würzburg :verlegen: kenne ich die Aussage, dass man dafür haftbar ist, wenn auf dem Öl steht, es würde die Anforderung erfüllen.

  • Genau die gleiche Aussage habe ich auch aus Würzburg erhalten.
    Im Zweifels- oder Problemfall würde der Vorlieferant benannt werden (müssen).

    Ich sehe das mit APPROVED persönlich entspannt außerhalb der Garantie.

    Wenn mir ein (namhafter) Hersteller "Empfohlen für" auf die Verpackung schreibt weis ich was ich damit anfangen kann.

    Das muss aber jeder selber entscheiden für sich und das ist ja auch irgendwie teilweise das spannende am Öl für mich.
    Da ist mir mittlerweile eine zusätzliche fachkundige Beratung und MADE IN GERMANY wichtiger als bezahltes "APPROVED".

    Geschichten aus dem oil-club1:
    Eine Partynacht mit PAOla und ESTER


    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für diesen obigen Forumsbeitrag keine Haftung. Meine Forumsbeiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Bestimmungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge bzw.laienhafte Empfehlungen anzusehen. Anwendung dieser erfolgt auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit mir. Gilt auch für Vorsatz, arglistige Täuschung und grobe Fahrlässigkeit.

  • Sind Freigaben vom Hersteller nicht "nur" Kriterien die das Öl erfüllen muss? (oder ggf. Bereiche in denen es liegen darf)

    Die Freigabe bestätigt dann, dass Öl diese vom Hersteller gesetzten Kriterien erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Es kann diese Kriterien gerade so erfüllen oder übertreffen, das ist bei den Freigaben aber nicht sichtbar.

    Ein Öl was die Freigabe nicht hat, kann diese Kriterien genauso erfüllen oder eben nicht. Das ist dann das Risiko vom Kunden.

    Über die Qualität (also ob das Öl sehr gut ist oder nur mittelmäßig) sagt die Freigabe doch in erster Linie nichts aus. Oder nicht?

    Wenn man die Kriterien der Freigaben weiß könnte man aber gewisse Rückschlüsse ziehen ob ein Öl eher gut oder eher mittelmäßig ist.

    fiktives Beispiel um zu erklären wie ich es meine:

    Freigabe ABC sagt das nach 200h der HTHS Wert um maximal 2% gesunken sein darf und der HTHS Wert zwischen 3,2 und 3,5 liegen muss.

    Freigabe XYZ sagt das nach 200h der HTHS Wert um maximal 1% gesunken sein darf (HTHS Wert zwischen 3,2 und 3,5)

    Dann könnte man dabei Rückschlüsse ziehen, dass Öl A welches die Freigabe ABC und XYZ hat "besser" ist als Öl B welches nur Freigabe ABC hat, da der HTHS nach 200h nicht mehr als 1% gesunken sein darf und somit der HTHS Wert "stabiler" ist.

    Aber das alles eben nur auf die bestimmten Kriterien die in den Freigaben definiert sind.


    PS: genauso könnte man diese Idee auch zunichte machen wenn zb. Freigabe ABC als weiteres Kriterium hat das nach 400h der Wert um maximal 3% gesunden sein darf. Freigabe XYZ hingegen um 4%.

  • Das wäre aber auch ein Traum, wenn man diese Informationen hätte. :check:

    Leider habe ich noch keine genaue Auflistung gefunden was die jeweilige Freigabe alles an Bestimmungen hat, die ein Öl erfüllen muss. Wir haben das leider Stückweise für einzelne Freigaben, aber würde selbst da sagen nicht vollumfänglich.

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Sascha_CUNA_95 : Zum Thema Ölfreigabe und Qualität - ich hab Deinen Text genommen und einzelne Passagen ausgetauscht.

    "Sind Meisterprüfungen von der Handwerkskammer nicht "nur" Kriterien die der Meisteranwärter erfüllen muss? (oder ggf. Bereiche in denen es liegen darf)

    Der Meisterbrief bestätigt dann, dass der Handwerker diese von der Handwerkskammer gesetzten Kriterien erfüllt. Nicht mehr und nicht weniger.

    Er kann diese Kriterien gerade so erfüllen oder übertreffen, das ist beim Meisterbrief aber nicht sichtbar.

    Ein Geselle der den Meisterbrief nicht hat, kann diese Kriterien genauso erfüllen oder eben nicht. Das ist dann das Risiko vom Kunden."

  • Ist es nicht so das die Freigaben ganz gezielt zB auf die vom Hersteller verwendeten Motorkomponennten berücksichtigen? Also zb das Bleigelagerte Wellenlager einen gewissen Anteil von xx, XY und YY benötigen um einen Schadenfreien Betrieb zu gewährleisten?

    Ist es zB bei MB nicht so das diese Alusil Motoren spezielle Öladditive benötigen damit die Zylinderwände keinen Schaden nehmen?

  • Bei VW Motoren mit Nikasil-Beschichtung war das so (R5 und V10 TDI, VW 506.01). Bei Alusil eher nicht, das ist ja auch genau genommen keine Beschichtung.

    Bei Ford-Motoren mit Öl-Zahnriemen munkelt man, dass die Öle speziell Additiviert sind, damit die Riemen keinen Schaden nehmen. Aber so genau weiß man da nicht.

  • Also ja, es gibt da schon Unterschiede. Einige hier sind etwas skeptisch, ein Öl welches beispielsweise nur Renault Freigaben hat, bei VW einzusetzen. Was dann aber genau dahinter steckt ist schwer zu sagen.

    Neulich habe ich mit DBV in Würzburg telefoniert. Die meinten zu mir, dass für manche Freigaben ein ganz bestimmtes Additiv drin sei muss. Also da scheint es schon klare Vorhaben zu geben.

  • einige Herstellernormen schränken auch die Grundölmischungen ein, insb. bei Ester und PAO Anteil bzw konkrete „Sorte“

    Zahnriemen im Öl aber auch typsiche Materialien spielen da mitunter eine Rolle

    selbiges bei Additiven; bin nicht sicher welche xxx-Sil es genau war/ist, aber BMW hat wohl einen Hinweis bzgl. Mo in einingen Motorradmotoren, wenn ich mich richtig erinnere