Manipulation der Abgasnachbehandlung = Steuerhinterziehung?

  • Und genau diese Motivation hat mich dazu gebracht, meine Kurz- und teilweise auch Mittelstrecken mit dem Fahrrad zu bestreiten.

    Wo ich als Ahnungsloser mir jetzt mal erlaube, das als umweltschonender zu bezeichnen.

  • Bleiben wir doch beim Thema. Hier geht es doch darum ob es eine Ordnungswidrigkeit ist oder eine Straftat, weil das für uns als Betreiber relevant ist. Für die Mitglieder auch, entweder als Information oder Aufklärung oder eben weil man irgendwann doch Betroffener ist.

    Zu den restlichen Punkten werde ich heute Abend noch Stellung beziehen bzw. kommentieren. Generell sollte gelten: Solange keine Straftat ist das die Sache jedes Einzelnen. Leben und Leben lassen und ich gehöre nicht zu denjenigen die durch die Welt laufen und jeden Anzeigen (selbst wenn ich es könnte, es gab genügend Gründe, habe ich bisher keine einzige Anzeige erstattet).

    Aus dem ganz einfachen Grund, ich bin nicht perfekt, ich weiß auch nicht alles und ich mache Fehler. Es ist dann in meiner Moralvorstellung schlichtweg falsch auf andere (womöglich wegen Kleinigkeiten) mit dem Finger zu zeigen und selbst schießt man Böcke ab (egal ob wissentlich oder nicht). Ich mag persönlich keine Doppelmoral und möchte selbst nicht welche vorleben, indem ich andere Verurteile (Anzeige) selbst es mir aber heraus nehme es doch so zu tun.

    Für mich aktuell bezeichnend in der Gesellschaft. Aber es geht hier um die Manipulation der Abgase und ob es eine Straftat sei.

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Nachtrag: Mit Erlöschen der ABE (wenn man die Abgasnachbehandlung manipuliert) erlischt auch der Versicherungsschutz (KFZ-Haftpflicht). Sollte man an einem Unfall Schuld sein, dann muß man für alle entstandenen Schäden selbst haften (fremde Schäden und eigene Schäden). Ist man nicht Schuld, bekommt man den eigenen Schaden nicht ersetzt. Schlimmstenfalls kann es hier um sehr hohe Summen gehen, für die man geradestehen muß. Ob sich das auszahlt, muß jeder für sich selbst entscheiden.

    Soweit ist es klar, ohne ABE keine Versicherung,

    Aber ist dier ein Fall bekannt

    Wo das effektiv so gekommen ist?

    Besonders im Motorradsektor gibt

    Es schon einige Modifikationen auf der Strasse

    Habe noch nicht davon gehört, dass nach einem Unfall DB Messungen gemacht wurden

    Skoda Yeti 1,2 Tsi 2015 Motor:Addinol Super Light api SP/

    Schaltgetriebe: Liqui Moly 75W90 mit MOS2

    Dacia Duster 1,5 DCI 2010 Motor: Repsol Leader C3 5W40 mit Wynns Engine Treatment Gold/ Schaltgetriebe: Elf Tranself NFJ 75w80

  • Danke für die vielen Informationen - insb. Aetvyn ! :check: :handschake: :prost:

    Kann Dir bei

    Leben und Leben lassen

    nur zustimmen. :prost2:

    Ich kehre vor meiner eigenen Haustür. Andere sind für mich nicht von Belang, solange mir keiner in's Gehege kommt.

    SLK R170 - 230 Kompressor: :fu: Titan Race Pro S 10W-50
    Volvo XC90 D5: :rek: EuroTruck 5W-40 + RR 5W-30 Spritmonitor.de

    Kia Stonic 1,0 T-GDI: :total: Quartz Ineo MDC 5W-30


    Automobile Historie: Citroen 2CV, Saab 9000/1 turbo16, Mercedes C126 500SEC, Saab 900/1 turbo16 Sedan, Volvo 945 Turbo, Volvo 855 T5, Mercedes S203 C320CDI Ex-Werksversuchswagen, Audi 100 C4 2,6 Avant quattro Ex-Werkswagen, Vaneo "Motorkrücke"...
    RES-QR

  • Aber ist dier ein Fall bekannt

    Wo das effektiv so gekommen ist?

    Was Modifikationen beim Abgassystem betrifft nicht. In meiner Jugend ist aber mal bei einem Freund, der mit einem heftig frisierten Moped (Zündapp 90 statt erlaubter 40km/h ... :flitz: ) einen Unfall verursachte, die Versicherung ausgestiegen bzw. ging in Regreß.

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge Gesetze im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt auch für grobe Fahrlässigkeit.

  • Soweit ist es klar, ohne ABE keine Versicherung.

    Woher kommt diese Aussage?

    In der Versicherungspolice steht meistens was von grober Fahrlässigkeit drin. Und selbst da muss der nicht abgenommene / illegale Umbau direkt zum Unfall geführt haben.

    Wenn man aufgrund von Glatteis in jemanden mit 30kmh rein fährt hat das nix mit einer anderen MotorSoftware zutun.

    Gruß Marcus

    ------

    BMW N54B30

    Motor: :fu: Titan Race Pro S 10W50, Letzte Analyse KLICK

    Getriebe: :fu: Titan Race Synchro 75W90

    Diffs: :rav: SLS 75W-140 + :aroi: 9100 (12:1)

    Das ist der Weg 56742-yoc-png

  • Für Deutschland gilt in etwa folgendes:

    Die Betriebserlaubnis erlischt gemäß § 19 Abs. 2 Satz 2 StVZO, wenn nachträglich Änderungen am Fahrzeug vorgenommen werden, durch
    a)die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

    b)eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

    c)das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

    Und weiter:

    In der Haftpflichtversicherung ist der Versicherer zwar gegenüber dem Geschädigten leistungspflichtig, er kann bei dem Versicherungsnehmer jedoch bis zu der Summe von EUR 5.000,- Regress nehmen.

    Das wurde weiter oben ja schon erwähnt.


    Konsequenz durch Verlust der Betriebserlaubnis mit Tuningteilen in einem PKW
    Zu den Voraussetzungen und Folgen des Erlöschens der Betriebserlaubnis bei Kraftfahrzeugen im Zusammenhang mit einer Gefahrerhöhung durch nachträglichen Einbau…
    www.frag-einen-anwalt.de

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge Gesetze im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt auch für grobe Fahrlässigkeit.

  • So kam nun etwas dazu mich auch mit den Beiträgen mehr auseinander zu setzen.

    capitano117, das Video ist interessant und ich kam ehrlich gesagt nicht auf die Idee auf Youtube zu suchen. :aua:

    Leider stimmt das auch nicht zu 100 % und es wird zu pauschal geantwortet. Somit wäre richtig: Vor 2008 kann das durchaus eine Steuerhinterziehung sein (genau den Fall habe ich mit meinem Speedster aufgeführt), nach 2008 auch, ab 2009 (wars glaub, da wo die Emissionsklasse nicht mehr für die Steuererhebung relevant ist) ist es dann definitiv nicht mehr. Deshalb muss man immer aufpassen über was man konkret spricht bzw. welches Fahrzeug und welche EZ dieses hat.

    Giacomo Agostini, nach deiner Aussage bin ich mir auch nicht sicher ob meine Botschaft ankam. Illegales oder legal Chiptuning kann automatisch eine Straftat sein. Das nachzuweisen für die Polizei wird schwierig (und für einen im Forum ist das erst recht nicht möglich), aber wenn dein Fahrzeug EZ in dem Bereich hat, bei dem der CO2-Anteil Grundlage für die Steuerberechnung ist, dann könnte das zu einer erhöhten Steuer führen und wäre Steuerhinterziehung.

    Warum sage ich könnte? Weil man das sich immer konkret anschauen muss weil das Steuergesetz sich geändert hat.

    Wollt ihr noch mehr? (Wahrscheinlich nicht aber ich mach's trotzdem). Mit der aktuellen KFZ-Steuergesetzgebung und dank WLTP wird das jetzt richtig geil. Bitte festhalten.

    Da nach WLTP auch die Sonderausstattung gemessen bzw. homologiert werden muss bekommt euer Fahrzeug tatsächlich einen ganz individuellen CO2 Wert in den Papieren. Dieser ist Grundlage für die Steuer und nach der Freigrenze von 90 waren es glaub, zahlt man für jedes Gramm/km CO2 extra.

    Ratet nun was? Wenn man sich breitere Reifen holt oder andere Felgen (größere), dann kann das zwar mit ABE alles schön und dufte sein, aber es wäre auch eine Straftat, wenn man das nicht dem Zoll anmeldet.

    Manche würden wahrscheinlich jetzt am liebsten ganze Threads schließen wollen, womöglich noch das Forum und dagegen vorgehen; ich dagegen könnte mir vorstellen, dass wenn man das selbst dem Zoll mitteilt, dass die da abwiegeln und sagen: Man sollte die Kirche schon im Dorf lassen (aber wie gesagt nur meine Interpretation, rechtlich sieht das ganz klar aus).

    TDI-2.7, in diesem genannten Thread haben sich die Ereignisse überschlagen. Es wurde gemeldet ich bin rabiat gegen das Verhalten in PN vorgegangen, User hat dann Hilfe bei Andy ersucht und Druck aufgebaut und da die Sachlage nicht so klar war - gilt auch hier: Sicherheit zuerst, es wurde entfernt (hat noch andere Gründe, aber die möchte ich aktuell nicht erläutern).

    Das war die Ausgangslage. Nun wurde hier von mir versucht darzustellen wie genau die Sachlage ist mit der Folge, dass die Aktion an sich unnötig war. Aber wir lernen täglich dazu.

    Deshalb habe ich klargestellt, dass bei Ordnungswidrigkeiten wir komplett raus sind, da keine Verpflichtung und wir auch nicht betroffene sind. Bei Straftaten prinzipiell schon, aber ohne DPF / AGR / KAT mit Tuning mit Felgen oder keine Ahnung noch was für Modifikationen ist es uns ohne persönliche Daten (man bräuchte tatsächlich die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Info ob das gemeldet wurde oder nicht) um das als außenstehender zu entscheiden oder zu erkennen. Somit können wir hier Defacto nicht vorgehen und werden es auch nicht. Nicht weil wir es nicht wollen, sondern weil wie er nicht können und das Anzeigen dass jemand eine Straftat begehen würde, obwohl es keine ist - ist eine Straftat.

    Ich weiß das werden einige nicht toll finden ist nun aber so. Wir werden dagegen nicht vorgehen. Wir halten uns aber an alle Gesetze und kooperieren vollumfänglich bei Bedarf mit den Behörden.

    Wir sollten bitte auch absolut unterscheiden zwischen ABE erlischt (das ist echt nicht wirklich rechtlich relevant - weil Ordnungswidrigkeit, das hat das gleiche rechtliche Ausmaß wie falsch Parken oder zu schnelles fahren) und wir begehen eine Straftat wie Steuerhinterziehung.


    ---

    Persönlich bin ich auch gespannt wie sich das in Zukunft entwickeln wird. Weil wenn das einer Behörde bekannt wird oder einem Beamten usw. ist er eigentlich verpflichtet dagegen vorzugehen.

    Ich kann mir aber bei bestem Wissen nicht vorstellen, dass ab EZ 2021 nun die extra Winterfelgen zu Straftaten führen würde. Es wäre so rechtlich aktuell, aber dann wären plötzlich 99 % der Fahrzeughalter Straftäter.

    Kann auch gut sein, dass da noch Hinweise kommen, wie damit umzugehen wäre.

    Anders sieht es aus, wenn jemand Strafanzeige erstattet. Dann muss dem nachgegangen werden. Wenn die Richter weise sind, wird das abgebügelt, wegen zu geringen Beträgen oder das Gesetz ist dann an der Praxis komplett vorbei.

    Möglicherweise gibt es da schon etwas, nur kenne ich das nicht. Aber so ist meine aktuelle Interpretation.

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Ich kann mir aber bei bestem Wissen nicht vorstellen, dass ab EZ 2021 nun die extra Winterfelgen zu Straftaten führen würde

    Tun sie ja auch nicht.

    Die freigegebenen Rad/Reifenkombinationen stehen zum einen in den COC Papieren, zum anderen ist’s sowieso irrelevant, da CO2-WLTP nur für die Typgenehmigung errechnet wird.

    Es prüft ja auch niemand den Rollwiderstand des Reifens, obgleich er einen nicht gerade zu vernachlässigen Einfluss auf den Verbrauch hat.

    Cupra Ateca 5FP | DNUE | EA888 Gen 3 | DQ381 | 60k km/Jahr

    Motoröl: Addinol GigaLight LL 5W30 | DSG-Öl: Fuchs Titan 52529 | Haldex-Öl: VW Original mit G 065 175 A2

    Reifen: Goodyear Eagle F1A6 245/40/R19 & Continental WinterContact TS870P 225/50/R18

  • bei dem der CO2-Anteil Grundlage für die Steuerberechnung ist, dann könnte das zu einer erhöhten Steuer führen und wäre Steuerhinterziehung.

    Könnte natürlich sein. Allerdings finde ich kein BGH- (Deutschland) bzw. OGH- (Österreich) Urteil dazu. Daher gehe ich davon aus, daß es derzeit (!) noch (?) nicht als Steuerhinterziehung geahndet wird. Weder in Deutschland noch in Österreich.

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge Gesetze im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt auch für grobe Fahrlässigkeit.

  • Klopfer, ich bin mir nicht sicher ob du NEFZ mit WLTP verwechselst. Bemühe einmal einen aktuellen Autokonfigurator. Pro Sonderausstattung kann (bei Reifen ganz Gewiss) der CO2-Ausstoß steigen, das sieht man schön. Du bekommst dann für dein Fahrzeug (inkl. COC und Zulassungsbescheinigungen) einen individuellen CO2-Wert, den du auch versteuerst. Ob die jetzt jede Kombination von Sonderausstattungen homologieren müssen, weiß ich nicht, könnte mir aber auch vorstellen, dass man hierbei auf simulierte Daten zurückgreifen kann.

    Im WLTP-Zyklus wird die Sonderausstattung berücksichtig, das hat Einfluss auf den Verbrauch und somit auf den CO2-Ausstoß der KFZ-Steuer relevant ist.

    Deine Rad-Reifen-Kombination in den COC Papieren in Ehren, zielen aber auf die ABE ab. Sprich du darfst damit fahren. Steuergesetze sind extra und diesen ist die Kombination völlig egal. Worauf es dort ankommt sind die Werte die ich im ersten Post aufgezeigt hatte. Sprich da steht XY CO2 in deinen Papieren. Erhöhst du diesen Wert, dann müsstest du es "anzeigen" - also melden. Damit das neu berechnet wird und du dann paar € mehr bezahlst.

    Ich weiß nicht ob es Ausnahmen gibt. Wie z.B. die Änderung muss dauerhaft sein oder Reifen / Räder sind davon ausgenommen, aber das gibt halt das Gesetz nicht her, die Besteuerung ist klar. Das ist echt kein einfaches Thema und mir ist es auch nicht völlig klar.

    Dazu gibt es noch dieses kleine Schriftstück: https://www.gesetze-im-internet.de/kraftstdv_2017/BJNR237400017.html

    Kann gut sein, dass dort genau solche alltäglichen Aktionen ausgeschlossen sind oder adressiert werden. Aber das habe ich mir noch nicht durchgelesen.

    (Und hab's ehrlich gesagt auch nicht vor, mir reicht das hier schon. :flitz: )

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Nur in aller kürze, da ich unterwegs bin: https://www.gummibereifung.de/wltp-statement…ersatzgeschaeft

    Ergänzung: natürlich ändert sich bei Bestellung eines neuen Fahrzeuges im Konfigurator der CO2 Wert. Wenn aber in den COC Papieren gewisse Rad/Reifenkombinationen stehen, können diese allesamt gefahren werden.

    Nichts anderes hatte ich behauptet.

    Cupra Ateca 5FP | DNUE | EA888 Gen 3 | DQ381 | 60k km/Jahr

    Motoröl: Addinol GigaLight LL 5W30 | DSG-Öl: Fuchs Titan 52529 | Haldex-Öl: VW Original mit G 065 175 A2

    Reifen: Goodyear Eagle F1A6 245/40/R19 & Continental WinterContact TS870P 225/50/R18

  • Nur drei Anmerkungen:

    1. Es wird nicht erwähnt, dass Felgen(größen) auch Sonderausstattung sein können und diese an sich gesondert zu betrachten wären.
    2. Da steht rein gar nichts vom Steuerrecht. Sondern das ist wieder ABE bzw. Homologation.
    3. Hauptaugenmerk sind hier die Reifen, da ist es egal was für Reifen du aufziehst, solange es die gleiche Größe sei. Sprich Auto wird selbstredend mit Rollwiderstand Effizienzklasse A homologiert und kannst aber auch einen mit der Effizienzklasse G fahren.

    Mehr und ausführlichere Infos zu WLTP gibt es hier (besagt aber leider auch eben Null zum Steuerrecht): https://www.heise.de/autos/artikel/…en-4219183.html

    Dort habe ich auch gelesen, dass wohl pro Motor-Getriebe Kombination der zwei Autos den Prüfstand durchlaufen. Einmal die "Miniausstattung", also den besten Wert und einmal das schwerste und aerodynamischste ungünstigste Modell. Wird wohl auch bedeuten, einmal mit kleinster Felge und dann mit größter Felge und breitesten Reifen.

    Dazwischen wir dann wahrscheinlich simuliert oder berechnet. Wüsste nicht wie man sonst auf die spezifischen CO2-Werte kommen sollte.

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Zu dem Thema Fahrzeugbestellung und CO2... es war bei Opel beim Insignia beim wechsel auf 21 von Heute auf Morgen keine Standheizung mehr verfügbar. Plötzlich bekam aber super duper Angebote zur Nachrüstung im Mailpostfach an.

    Ich glaube nicht das man hier offiziell Steuerhinterziehung tätigt, sondern das es für solche Fälle einfach ungeklärt ist und somit keine Strafen oder Pflichten auferlegen kann. Nachrüstungen werden nicht berücksichtigt solange sie nur Grundsätzlich zulässig sind.

    Diese ganze Thema um das angeschmiere von/durch Moralaposteln finde ich mehr als mühselig. Es ist auch eine Straftat den Zähler rückwärts laufen zu lassen im PV-Thread. Da weißt man die Leute darauf hin und gut isses. Man kann über die Auswirkungen noch diskutieren aber niemand sollte so erhaben über sich selbst sein andere anzuschwärzen. Jeder Mensch sollte sich merken das er mehr CO2 ausatmet, wie er einatmet.

    Ich gönne jedem seinen Klappenauspuff, sofern er damit nicht der Nachbarschaft durch unsinniges Geprolle auf den Nerv geht. Das eine Ducati niemals leise anspringt ist zudem ein Naturgesetz und im 5ten fährt die dennoch Handzahm durch den Ort. Es sind ist nicht das Tuning was das Fahrzeug zum Schwein macht, sondern der Esel der am Steuer sitzt.

    Außerdem kann man über die tatsächliche Wirkung der ganzen Abgasreinigungssystem mal gerne eine Vollkostentechnung für Wirtschaft und Natur aufstellen. Das dank dem AGR Ölwechselintervalle und Motorlaufzeit stark verkürzt werden und somit den Bestand schneller verschleißt. Der Ölwechsel hinterlässt sicherlich auch seinen Umweltfußabdruck, wie teure Reparaturen oder dank Motorschaden gleich ein neues Auto. Und wenn ein Diesel, der ein Langstreckenfahrzeug ist unfäd schon immer war, durch eine Optimierung des AGR plötzlich 0,5l weniger braucht, kann man das auch als Erfolg ansehen.

    Das Fahrzeuge mit LPG zudem sauberer fahren, oder man mit XTL CO2-Neutral unterwegs ist, interessiert die Steuer zudem auch nicht und verbeugen und mit Blumenkränzen werfen macht an der Tank auch niemand.

    • Opel Astra J OPC (B20NFT/LHU) | :rav: - RUP 5W40 (5,45L) + :aroi: - AR9100 (195ml) + :nepr: (50ml) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
    • Opel Insignia B (B20DTH/LFS) | :rav: - NDT 5W40 (4,65L) + :aroi: - AR9200 (185ml) + :nepr: (50ml) + :motu: - Trans ATF VI (7,10L) + :she: - V-Power Diesel + :aroi: - AR6900-D (1:2000) + :rav: - OTC (2,75L+3,15(H²O)/-30°C) + :ams: - DCB (180ml)
    • Suzuki GSX-R 750-06/GSX-F 750-99/SV650-18 | :rav: - R4T 15W50 (2,5/3,5/2,75L) + :nepr: (15/20/15ml) + :lm: - MOA (35/50/40) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
    • MZ ETZ 251/TS 250 - Simson S51 | smiley156.png - 800 2T FLRR (1:75) + :rav: - VSG 75W90 + smiley135.png - Ultimate 102
    • Mercedes C280 S203 (LPG) | :rav: - RCS 5W40 (8,00L)
  • Außerdem kann man über die tatsächliche Wirkung der ganzen Abgasreinigungssystem mal gerne eine Vollkostentechnung für Wirtschaft und Natur aufstellen. Das dank dem AGR Ölwechselintervalle und Motorlaufzeit stark verkürzt werden und somit den Bestand schneller verschleißt. Der Ölwechsel hinterlässt sicherlich auch seinen Umweltfußabdruck, wie teure Reparaturen oder dank Motorschaden gleich ein neues Auto. Und wenn ein Diesel, der ein Langstreckenfahrzeug ist unfäd schon immer war, durch eine Optimierung des AGR plötzlich 0,5l weniger braucht, kann man das auch als Erfolg ansehen.

    DAS denk ich mir auch immer... Früher wurde Zeug auf Langlebigkeit ausgelegt und das man es instand halten kann, heut auf möglichst öko und "billig" auf Kosten der Lebensdauer: Abgasnachbehandlung, ÖW-Intervalle, Lifetime-Füllungen.

    Ich seh es so: Mit diesen Maßnahmen erhält man ein gutes Fahrzeug am Fahren und es muss nicht extra was Neues gebaut werden, zusätzlich reduziert man den Verbrauch und Verschleiß. Für mich ist das gelebte Nachhaltigkeit.

    SLK R170 - 230 Kompressor: :fu: Titan Race Pro S 10W-50
    Volvo XC90 D5: :rek: EuroTruck 5W-40 + RR 5W-30 Spritmonitor.de

    Kia Stonic 1,0 T-GDI: :total: Quartz Ineo MDC 5W-30


    Automobile Historie: Citroen 2CV, Saab 9000/1 turbo16, Mercedes C126 500SEC, Saab 900/1 turbo16 Sedan, Volvo 945 Turbo, Volvo 855 T5, Mercedes S203 C320CDI Ex-Werksversuchswagen, Audi 100 C4 2,6 Avant quattro Ex-Werkswagen, Vaneo "Motorkrücke"...
    RES-QR

  • Aber auch das ist nur die Hälfte der Medaille. Man erhöht andere Abgaswerte und ja diese zu reißen kann man diskutieren und wäre moralisch fragwürdig.

    Man hat eine CO2-NOX-Schere. Beides kann man nicht senken.

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Wenn das alles eine Frage der Moral im Sinne der Umwelt wäre, bzgl. Emissionswerten, würde es viel mehr Erdgas und LPG-Fahrzeuge geben. Man macht hier nicht mal das Notwendigste, obwohl machbar und stellt Strohmänner auf.

    Zudem könnte man die CO2-Steuer auch nach Jahreslaufzeit verbinden und über die Steuererklärung zurückholen. Es macht keinem Sinn das man für 6tkm Dieselkilometer im Jahr den selben Umweltbonus trägt wie jemand der 50tkm fährt. Aber das wird ja ausgeglichen durch den Sprit, der eine CO2-Steuer hat, der durch ein Auto verbrannt wird, das CO2-Besteuert ist.

    NEFZ war doch reiner Selbstschutz umweltbewusst CO2 zu besteuern, ohne durch reale Verbräuche die Kosten zu sprengen.

    Solange SUVs Verkaufsschlager sind, ist mein Umweltgewissen rein.

    Eine Story... die GSXR ist eine 2006er, aber erst 2007 zugelassen. Das Modell(K6/K7) ist Euro2(kein Kat notwendig) die Zulassung Euro 3(Kat notwendig). Mit dem Umbau des ESD(Endschalldämpfers), inkl. ABE, ist der Kat weggefallen. Der TÜV, sogar verschiedene, keine Vitamin-B, hat das Motorrad >5mal, weil die Datenbank Euro2 ausgibt, auch mit Euro2 gemessen und entsprechend bestanden. Die Steuern sind immer gleich 55Euro pro volles Jahr, egal welche EuroX.

    • Opel Astra J OPC (B20NFT/LHU) | :rav: - RUP 5W40 (5,45L) + :aroi: - AR9100 (195ml) + :nepr: (50ml) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
    • Opel Insignia B (B20DTH/LFS) | :rav: - NDT 5W40 (4,65L) + :aroi: - AR9200 (185ml) + :nepr: (50ml) + :motu: - Trans ATF VI (7,10L) + :she: - V-Power Diesel + :aroi: - AR6900-D (1:2000) + :rav: - OTC (2,75L+3,15(H²O)/-30°C) + :ams: - DCB (180ml)
    • Suzuki GSX-R 750-06/GSX-F 750-99/SV650-18 | :rav: - R4T 15W50 (2,5/3,5/2,75L) + :nepr: (15/20/15ml) + :lm: - MOA (35/50/40) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
    • MZ ETZ 251/TS 250 - Simson S51 | smiley156.png - 800 2T FLRR (1:75) + :rav: - VSG 75W90 + smiley135.png - Ultimate 102
    • Mercedes C280 S203 (LPG) | :rav: - RCS 5W40 (8,00L)
  • Normschraube: stimmt, Danke. Habe das gedanklich falsch abgespeichert, weil mir das nur der erste Teil hängen geblieben ist:

    Man kann die Motoreinstellung so wählen, dass mehr Hitze entsteht und so durch die vollständigere Verbrennung nicht einmal mehr Treibstoff verbraucht wird, sondern weniger, so dass auch der CO2-Ausstoß niedriger ist. Durch die höheren Temperaturen entsteht dann allerdings wieder mehr NOx. Der sich daraus einstellende Zielkonflikt wird als Ruß-NOx-Schere bezeichnet.

    TigerRC: Meine Ausführungen haben sich auf PKW bezogen. Bei Motorädern ist die Besteuerung anders und zwar rein nach Hubraum, egal welche EZ und egal welche Emissionsklasse.

    Das eine ist die Typgenehmigung das andere eben Steuerrecht. Alles was technisch ist, ergibt oft Sinn, alles was (Steuer) -rechtlich ist, ergibt natürlich auch Sinn. Man muss da nur das Hirn zuvor ausschalten. :flitz:

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus