Schicken die einem auch eine HU Plakette zu?
da wäre die krux mit dem schildern dann gegeben.
Ich bin für Aetvyn lösung, das gehört bei mir zu ritual Auto dazu, immer mal wieder zum lra gehen
Schicken die einem auch eine HU Plakette zu?
da wäre die krux mit dem schildern dann gegeben.
Ich bin für Aetvyn lösung, das gehört bei mir zu ritual Auto dazu, immer mal wieder zum lra gehen
Ja mit gültiger HU kommt eine neue Plakette...
Man bekommt die Aufkleber (2x Stempelplakette & 1x HU-Plakette) zugeschickt und muss sie selber aufkleben. Damit man die Position richtig trifft sind die Plaketten anders als wie man sie direkt beim persönlichen Besuch bekommen würde.
Hier in auf dieser Seite und dem dortigen Video sieht man es. Link (jünglingverlag.de)
Und weil ich finde, dass das nicht so schön aussieht würde ich auch zum Amt gehen .
Natürlich kann man sich auch neue Kennzeichenschilder besorgen.
Warum sehen die Plaketten nicht so schön aus? Sauberes Schild und sauber verklebt und alles mit gleichen Abständen. Manche LRA-Mitarbeiter bekommen das Freihand nicht einmal annähernt so hin....
Wahrscheinlich meint er die "Arritierhilfen" und die kleinen Beschriftungen auf der Folie? Also keine völlig runden Siegel.
Ansonsten danke euch allen
Geht auch nicht darum, dass ich ungern zum Amt fahre aber in diesem Sonderfall (räumliche Distanz) wird es online am einfachsten zu händeln sein.
Das wäre meine Frage gewesen.
Die Plaketten haben also eine Postionsmarkierung.
Man darf die Plakette ja nicht beliebig rum anbringen, sonst könnte man so seinen TÜV verlängern.
Das gestrige Foto vom Seat + Anhänger hatte ich auch bei Facebook geteilt. Es hat nicht lange gedauert bis folgender Kommentar kam:
"Den darf er auch leer nicht ziehen. Da das Gesamtgewicht des Anhängers zählt nicht das er gerade leer ist, das gleiche gilt beim passenden Führerschein hast du z.b. nur B ohne Hänger Erweiterung gilt das in deinem Fall als fahren ohne Führerschein"
Leider hat sich der Kollege da geirrt.
Für den Führerschein zählt in der Tat das zulässige Gesamtgewicht - geregelt in § 6 FeV. Mit BE darf man Anhänger bis zu 3500kg ziehen. Mit B Anhänger bis 750kg (immer, auch wenn das Auto schon 3,5t zGG hat) oder Anhänger die schwerer sind, wenn die Addition der zulässigen Gesamtgewichte von Fahrzeug + Anhänger 3,5t nicht übersteigen.
Für das Fahrzeug sieht es (mit passendem Führerschein) anders aus. Da zählt das tatsächliche Gewicht vom Anhänger - geregelt in § 42 StVZO. Mit dem Leon mit seinen 1400kg Anhängelast darf ich also (mit BE) ohne Probleme einen 3,5t Anhänger ziehen, wenn dieser tatsächlich nicht mehr als 1400kg wiegt.
Das Thema Anhängelast ist immer wieder ein spannendes Thema.
Ja, da kannst Dich jetzt auf FB auf eine ellenlange Diskussion einlassen oder einfach gut sein lassen…. 🙈
Das Thema scheint sehr viele zu verwirren. Auch im Pickup-Camper-Magazin wurde die Anhängelast mal vollkommen falsch erklärt. Ich hatte im Vorfeld mit dem Chefredakteur Kontakt und ihm empfohlen sich mit einem Fahrlehrer zu unterhalten, wenn er weiterhin an seiner Meinung glaubt festhalten zu müssen. Im Magazin war es dann natürlich falsch abgedruckt. War nicht mein Problem.
Ich habe das so wie der FB-Typ sagt damals aber auch in der Fahrschule gelernt. Ich habe aber auch nur Klasse B.
Gemacht habe ich den Führerschein 2006.
Entweder hat sich da was geändert oder das ist bei Klasse BE anders.
Gruß Basti
Für "B" gilt:
"Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)."
D.h. du bist immer an das zulässige Gesamtgewicht vom Anhänger gebunden und darfst einen 2,7t Anhänger nicht ziehen, auch wenn dieser leer ist.
Da bin ich froh das ich schon etwas älter bin und den 3er (vor 1999) noch habe.
Aus dem Grund musste ich damals meinen Hänger von 1000kg auf 910kg ablasten - mitm Vaneo durfte ich den ziehen, mitm Volvo kam ich über 3500kg
Zwanni beim TÜV, Kopfschütteln über den Blödsinn auf beiden Seiten, und wieder Benzingespräche...
Die Ausbildung zum Fahrlehrer dauert auch weniger als ein Jahr. Da wird auch nicht alles immer 100%hängen bleiben und in der Fahrschule sitzen selten Leute, die es besser wissen und es korrigieren würden.
wie ist es nun richtig?
Mit Be kannst du alles anhängen, aber die Beladung richtet sich nach dem Zugfahrzeug bzw Anhänger.
Und mit B?
Bis 750 kg richtig?
Mit BE wird die tatsächliche Anhängelast vom Zugfahrzeug limitiert, zGG vom Anhänger darf aber größer sein als zul. Anhängelast vom Fahrzeug.
Mit B darf man 750kg (auch wenn Auto 3,5t zGG hat) oder über 750kg wenn zGG von Auto + Anhänger <= 3500kg
Nicht ganz richtig. Mit B darfst du 750 kg ziehen, solange du unter den 3,5 t bleibst oder du darfst mehr ziehen, solange du insgesamt unter den 3,5 t bleibst.
Willst du 3,5 t Fahrzeug + 750 kg Anhänger haben, dann brauchst du B96: https://www.bussgeld-info.de/fuehrerscheink…luesselzahl-b96
Im Gegensatz zur reinen B-Führerscheinklasse: https://www.bussgeld-info.de/fuehrerscheink…rscheinklasse-b
Korrekt ist auch, dass ich potenziell auch Anhänger ziehen kann, die das Auto nicht ziehen darf, z. B. Anhänger zGG 1,8 t, aber hat aktuell nur 1,2 t und Fahrzeug darf 1,2 t ziehen. Aber das Gespann muss unter 3,5 t sein mit B, sonst fährt man ohne Fahrerlaubnis.
Aetvyn ließ bitte nochmal in der FeV. 750kg darf man IMMER anhängen, auch wenn das Fahrzeug schon 3,5t hat. Das ist ein weit verbreiteter Irrtum. Bei schweren Fahrzeugen lohnt sich B96 deshalb auch nicht.
Klasse B:Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).
Krass, danke. Kleines aber feines Detail. Dann bringt B96 echt gar nichts, außer wenn der Anhänger über 750 kg hat und das Fahrzeug die zGG von 3,5 t hat.
Dann gibt es das auch die Seite falsch dar.
Mein Wissen steigt, mein IQ aber leider nicht.
Ich denke mit ein paar Beispielen wird es deutlicher was geht und sinnvoll ist und was nicht. Weil gerade in deinem Beispiel (Anhänger >750kg und Fahrzeug 3,5t) bringt B96 gar nichts.
Variante 1: KFZ mit zGG 3500kg
Mit "B" darf man 750kg Anhänger fahren.
Mit "B96" darf man auch nur 750kg Anhänger fahren, da schwerere Anhänger nur gefahren werden dürfen wenn das kombinierte Gesamtgewicht 4250kg nicht übersteigt.
Mit "BE" dürfen alle Anhänger bis 3,5t* gefahren werden.
*Limit vom Fahrzeug beachten.
Variante 2: KFZ mit 3450kg zGG
"B": 750kg
"B96": 800kg (da Zuggesamtgewicht max. 4250kg)
"BE": bis 3,5t
Variante 3: KFZ mit 2500kg zGG
"B": 1000kg (da Zuggesamtgewicht max. 3500kg)
"B96": 1750kg (da Zuggesamtgewicht max. 4250kg)
"BE": 3500kg
Wer ein leichtes Auto mit hoher Anhängelast hat, kann mit B96 durchaus recht viel ziehen. Bei schwerem Fahrzeug nützt nur BE was.