Der Rest muß wohl nicht angegeben werden da Sicherheitstechnisch gesehen unbedenkliche Stoffe. Ein hier registrierter Händler hat das mal umfassend erklärt dass z.B. niederviskose PAO (Grund-)Öle im SDB nicht angegeben werden müssen.
Im SDB hier sind die beiden ersten Stoffe (C20-50) ja identisch, einmal mit EG Einstufung und ohne
Ich glaube mich zu erinnern dass mal wo die REde war dass z.B. C18-50 ein GTL Grundöl wäre.
Im russichen OC wird u.a. bei C20-40 von Gas Oil gesprochen
Gruß