Habe bei einer kurzen Googlesuche nur sowas finden können:
Dann bitte auch das dort angeführte Urteil des KG Berlin vom 17.06.2011, Az. 7 U 179/10 lesen. Streitig war hier nicht, wie die Scheckheftpflege durchgeführt wurde, sondern ob sie durchgeführt wurde. Was ein Anwalt auf seiner Homepage schreibt, ist rechtlich unerheblich. Und jetzt können wir wieder zurück zum Thema.