• Keine Gute Idee: Ja! Aber auch nichts unnormales und manchmal auch nicht zu vermeiden. Siehe WoMo, LKW.. Deine letzte Frage kam mir auch in den Sinn. Und mal anders rum gedacht. Gerne kommt dann die aegumentation: "ja in Deutschland mag das sein, wir sind aber hier und hier gilt das nationale Gesetz. Nach dieser Logik mache ich HU für 2 Jahre und wenn ich in 2025 wieder runter fahre, hat das Auto nach den Lokalen gesetzten schon wieder nach einem Jahr keinen TÜV mehr? So funktioniert das nicht und aus genau diesem Grund gibt es EU-Verordnungen. Alle haben EU-Papiere, Kennzeichen, Führerscheine usw. aber da soll dann ausgerechnet das nationale Gesetz greifen?

  • Für viele Langzeitreisende ist eine abgelaufene HU (auch mehrere Jahre überzogen) absolut normal. Zum Teil wird sogar mit Saisonkennzeichen das ganze Jahr über auf der anderen Erdhalbkugel gefahren. Zur HU ist die Gesetzeslage eindeutig - die kann nur im Zulassungsland durchgeführt werden. Läuft die HU ab, so muss man bei nächster Gelegenheit nach Rückkehr nach Deutschland die HU durchführen lassen. Im Zweifelsfall darf man also nicht erst quer durch Deutschland bis nach Hause fahren, sondern muss nach der Grenze zur nächsten Prüfstelle fahren. Im Ausland darf eine abgelaufene HU (eigentlich) nicht geahndet werden. Hat das Fahrzeug nun aber solche Mängel, dass es nicht mehr Verkehrssicher ist, dann können diese natürlich dennoch bis hin zu einer Stilllegung führen.

    INEOS Grenadier (05/2023 - 13.000km) - :rav: FES 0W-30 1450021-1_5.png

    Seat Leon ST eHybrid (12/2022 - 59.000km) - Original Öl Longlife IV 0W-20 1411488-1_5.png + 1411488-2_5.png

    Seat Ibiza FR Pro Black Edition (11/2023 - 29.000km) - :adi: Giga Light MV 5W-30 - 1493617.png

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    Seat Leon ST 1.4 TSI (11/2017-12/2022 - 224.510km) - "Original Öl Longlife III 0W-30" (Seat) 884234_5.png

    VW Amarok 2.0 BiTDI 4Motion (06/2018-05/2023 - 127.152km) - :rav: NDT Nord Duty Truck SAE 5W-40 + :aroi: AR9100 948967_5.png

    Toyota Aygo 1.0 VVT-i (07/2009-11/2023 - 152.463km) - :rav: DXG 5W-30 347022_5.png

  • Genau das ist die Information, welche mir zur Verfügung steht und welche ich heute nochmals bestätigen lassen werde. Interessant wären halt die genauen Rechtsgrundlagen, damit man das dem Polizisten vor Ort im Zweifel erklären kann. Mal davon abgesehen dass ich das schon aufm Schirm hatte und wir Ende Januar runter gefahren sind und ich Mitte Feb nach Deutschland zurück kommen sollte, sich dieser Termin aber halt um einen Monat verschoben hatte. Und nur wegen TÜV 1600km fahren? Obwohl mir das gestern kurzeitig in den Sinn kam... Für zwei Wochen sollte es noch langen. Mal davon abgesehen dass auf dem Weg zur Dienststelle ein Polo IV vor uns unterwegs war, bei dem das Rad wirklich eierte, so dass der ganze Wagen schwankte... Kannste Dir manchmal nicht ausdenken. Und der blöde Deutsche sitzt den ganzen Tag bei der Polizei.

  • § 29 StVZO - Einzelnorm

    "Prüfplaketten sind von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder den zur Durchführung von Hauptuntersuchungen berechtigten Personen zuzuteilen und auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen dauerhaft und gegen Missbrauch gesichert anzubringen."

    Nach Landesrecht kann es faktisch keine Person im Ausland sein - da (scheinbar) jedes Bundesland regelt wer die HU durchführen darf. So würde ich auf die Schnelle § 29 lesen.

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    VW Amarok 2.0 BiTDI 4Motion (06/2018-05/2023 - 127.152km) - :rav: NDT Nord Duty Truck SAE 5W-40 + :aroi: AR9100 948967_5.png

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  • Jan Hamburger

    Na du kannst ja in der Zulassungsstelle einen Termin buchen für eine einfache Abmeldung oder eben eine dauerhafte Stilllegung.

    Für letzteres brauchst du einen Verwertungsnachweis und die Beamten sind da natürlich kein Stück flexibel, wenn der Verwertungsnachweis nicht da ist zu sagen, ja dann melden wir das Auto halt einfach ab.

    Dazu dann die Panikmache, was alles vollkommem unrealistisch passieren könnte, wenn man keinen Verwertungsnachweis hat......


    Nächster Punkt wäre aber auch vom Verwerter zu sagen, ich melde das Auto für sie ab.


    Das war ein Xantia Kombi 2.0HDi mit Klima, der selbst den letzten Service bei Citroën bekommen hat und 150Tkm hatte.

    Währenddessen fährt irgendein blau rauchender Schrott mit getürkter HU rum, der auch noch Teile verliert......

  • Danke für die Erklärung 😊

    Ich kenne Zulassungsstellen eigentlich nur überfüllt und teilweise mit seltsamen Publikum, die Sachbearbeiter, zumeist keine Beamten, eingruppiert in ich schätze mal ab Entgeltgruppe 6 oder 7 nach TVÖD Land sind wahrscheinlich weder KFZ-Gutachter noch KFZ-Mechaniker sondern Angestellte im öffentlichen Dienst. Dienstvorschriften sind umzusetzen und einzuhalten und werden nicht von den Sachbearbeitern gemacht oder immer für gut befunden.


    Wenn der Verwaltungsakt vorschreibt, für eine dauerhafte Stilllegung benötigt es einen Nachweis vom Verwerter, dann hat der Sachbearbeiter da wenig Spielraum. Das KFZ dahinter und dessen Zustand oder Alter ist dann sicherlich auch erstmal absolut zweitrangig.


    Ich behaupte jetzt auch mal ganz frech, du und ich würden auch sehr ungern unseren Job aufs Spiel setzen um am Ende für irgendjemanden Schmu zu machen.


    Viele Abläufe könnten schneller und einfacher gehen, sicherlich könnten einige Mitarbeiter im öffentlichen Dienst motivierter an manche Sachen rangehen, am Ende sind es aber meistens Menschen wie Du und ich.

    :ams:  :adi:  :motu: :fu: :aroi:

    Mercedes, Mitsubishi, Subaru, Suzuki und ne olle 955i Triumph...

    :rav: :rep:   :she:   :maol: :roi:

  • Es gibt ja zwei verschiedene Verwaltungsakte.

    Einmal die stinknormale Abmeldung, da bringst du Schein und Kennzeichen mit, das wars.

    Die wird er auch dabeigehabt haben.

    Da kann man von einem Sachbearbeiter erwarten mal minimal die Scheuklappen zu öffnen und zu sagen.

    Die dauerhafte Stilllegung kann ich für sie heute nicht machen, weil xy aber abmelden kann ich das Auto für Sie, das Ergebnis ist das gleiche für Sie.


    Wenn man in der freien Wirtschaft so hart unflexibel wär, da würde man nicht lange am Markt überleben.

  • Immer schön die "Schuld" bei der Behörde suchen. Ist ja am einfachsten. :lach3:

    Vielleicht hat auch der Besitzer auf die Stilllegung bestanden? Vielleicht hat er auch gesagt, dass er das Auto beim Verwerter abgegeben hat - und damit die endgültige Stilllegung faktisch beauftragt hat? Vielleicht hat eben der Besitzer auch genau diesen Weg gewählt, weil er nicht wollte, dass das Auto weiterverkauft wird und er erst auf der Zulassungsstelle erfahren hat, dass er dann den Nachweis braucht?

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    Seat Leon ST eHybrid (12/2022 - 59.000km) - Original Öl Longlife IV 0W-20 1411488-1_5.png + 1411488-2_5.png

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    VW Amarok 2.0 BiTDI 4Motion (06/2018-05/2023 - 127.152km) - :rav: NDT Nord Duty Truck SAE 5W-40 + :aroi: AR9100 948967_5.png

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  • Rechtsgrundlage, dass die Behörden im Ausland der technische Zustand/HU Untersuchungsstatus eines in einem Vertragsstaat zugelassenen Fahrzeugs nix angeht (Ausnahme die sog. Ausrüstungsvorschriften) ist das Wiener Übereinkommen (WÜK) v. 1968, dort Art. 3 Abs. 3 (Zulassungen der Vertragsstaaten sind im intern. Verkehr anzuerkennen i.V.m. Art. 37 Abs. 1 a (Pflicht zur Führung des Nationalitätsunterscheidungskennzeichens = "D" - das "D" im EU-Kennzeichen gilt nicht!) und Art. 39 Abs. 1 Ausrüstungsvorschriften (Fzg. muss funktionierende Bremsen, Lenkung. Licht, Blinker Reifen mit Profil....haben) und Art. 39 Abs. 2 und 3 (innerstaatliche Rechtsvorschriften müssen regelmäßige technische Untersuchungen vorsehen).

    Ein stures und oder unwissendes Exekutivorgan kann Dir aber immer Ärger bereiten. Z.B. kann er aus einer abgelaufenen HU auf mangelnde Sicherheit nach Art. 39 Abs. 1 WÜK schließen. Dieser Rückschluss ist in D ohne weitere Nachweise tatsächlicher Sicherheitsmängel unzulässig und das ist für den intern. Verkehr maßgeblich, weil im Zulassungsstaat so gehandhabt. Aber evtl. ist er dieser Rechtsauffassung nicht zugänglich. Für solche Fälle würde ich die tel. Erreichbarkeit der Deutschen Botschaft abspeichern.

    Aktuelle Fahrzeuge: Audi S1/2015, Suzuki DR 800/1997, Suzuki GSX 1400/2004, Suzuki RV200

  • Wow! Danke für die Auskunft! :check: Jurist? :zwinker: Da sieht man mal wieder was die Community hier wert ist! Das mit dem Deutschen Konsulat hatte mir gestern auch ein Anwalt am Telefon empfohlen, glücklicherweise gibt es hier in der Stadt direkt ein Büro und da wollte ich mal am Montag anfragen.

  • Ah Frau kommt heim.... Krach rumms, mit dem Bus mein Auto gestreift.

    Jetzt mal überlegen ob Schaden melden :überleg:

    Mist, je nachdem auf wen beide Fahrzeuge angemeldet bzw. Versichert sind kann es sein, das bei beiden Fahrzeugen nur eine sofern vorhandene Vollkasko zahlt. Die HP des Bus würde keinen Eigenschaden (wenn Bus und dein Fahrzeug auf eine Person versichert sind) übernehmen sondern nur bei dritten.


    Frust: unsere Putzhilfe musste kündigen nach 5 Jahren, weil sie jetzt als Alltagshelferin in einer Schule anfängt. Freut mich für sie, weil es finanziell Probleme gibt, seit der Ehemann nicht mehr arbeiten kann. Und ungelernt und mit überschaubaren Sprachkenntnissen ist ein Job bei der Stadt natürlich für sie sehr glücklich.

    Ärgerlich ist es mal wieder lediglich, dass der Ehrliche der Dumme ist. Wir hatten sie offiziell gemeldet mit entsprechender Anmeldung bei der Knappschaft etc. Den ein oder anderen Nachbarn mal gefragt, ob sie eine Alternative haben - nein, brauchen sie nicht, da putzt sie ja weiter… unangemeldet!

    Nun denn…

  • Hab es nun selber gelöst nachdem ich bisschen im Internet rumgelesen habe. Der Bus hätte zwar VK mit 1000SB, selbst wenn die Versicherung gezahlt hätte, hätte ich es selber geflickt..... Dann war mir nun der Aufwand mit Gutachter usw zu nervig. Ich weiss auch nicht ob wir einen Rabattretter im Vertrag haben....

    Nach dem genaueren Betrachten ist der Schaden geringer als erst gedacht. Ein Grossteil waren Schwarze Streifen auf der Schiebetüre, die ich eben wegpolieren konnte. Am Radlauf der Stossstange ist die Kante leicht angemackt, stört mich erstmal nicht weiter. An meinem ist ne Leiste wegeflogen die klebt aber schon wieder, und dir Streifen an der Stange vorne hab ich mal überpoliert.... Ich nenne es Kampfspuren die im Alter von 20 Jahren mal sein dürfen:)

    Am Bus hat es mich erst sehr genervt da er mit den nun 7 Jahren keinen Kratzer/Macke hatte.

  • Meine Frau ist beim Ausparken ein anderes Auto rein. Nicht fest, aber der Fremdschaden beträgt gleich mal 5800,- Euro. (Kotflügel, Spiegel, Felge leicht zerkratzt etc.) Edit: --> Versicherungsschaden

    Bei unserem Ford Bus hat es die Heckklappe erwischt. Der Ford Händler hat einen Kostenvoranschlag von 5400,- Euro für die komplett neue Heckklappe gemacht. "Kann man nicht richten, muss neu werden".

    Heute war der Dellendoktor da, der hat seine Firma 20km weg von uns uns war heute eh in einem Autohaus 3km von mir. Die Heckklappe macht er, allerdings muss lackiert werden. "Kennst Du hinterher nicht mehr" war kurz seine Antwort.
    Drei Dellen von fremden Türen an der linken und Rechten Seite macht er mit.
    1500-2000,- Euro meinte er. Kostenvoranschlag bekomme ich noch.
    Wenn das so ist, ist das klar für mich das ich die VK nicht verwende sondern den Eigenschaden selbst zahle.

    Vorlaufzeit bei dem Mann 8 Wochen. Bin dann mal gespannt wie das Ergebniss wird!

    Geschichten aus dem oil-club1:
    Eine Partynacht mit PAOla und ESTER


    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für diesen obigen Forumsbeitrag keine Haftung. Meine Forumsbeiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Bestimmungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge bzw.laienhafte Empfehlungen anzusehen. Anwendung dieser erfolgt auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit mir. Gilt auch für Vorsatz, arglistige Täuschung und grobe Fahrlässigkeit.

  • Ok.... das liest sich nicht klar.
    Die drei Dellen haben wir im Laufe der Jahre eingesammelt.
    1x Parkplatz Tierpark Hellabrunn
    2x beim Einkaufen
    Das sind sozusagen "Vorschäden" an unserem Familienbus.

    Geschichten aus dem oil-club1:
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    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für diesen obigen Forumsbeitrag keine Haftung. Meine Forumsbeiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Bestimmungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge bzw.laienhafte Empfehlungen anzusehen. Anwendung dieser erfolgt auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit mir. Gilt auch für Vorsatz, arglistige Täuschung und grobe Fahrlässigkeit.

  • Ben Breit Nein, bin kein Jurist, deshalb kann und darf mein Post auch keine verbindliche Rechtsberatung sein. Ich habe das Thema lediglich zusammengegoogelt und bin nach etwas Suche tatsächlich auf einer Seite aus CH auf den eigentliche Gesetzestext gestossen, hab die relevanten Stellen kurz zusammengefasst und bin dann ins Bett, bevor ich diesen disclaimer hier verfasst habe. Wenn Du "art. 3 wiener übereinkommen v. 1968" googelst, kommst Du auf die Seite und kannst es nachlesen.

    Die Ausnahmen stehen im Anhang 1, das meiste für Pkw-Fahrer unzutreffend. Interessant, dass bei fehlendem Nationalitätskennzeichen die ganze wechselseitige Zulassung zum int. Verkehr hinfällig ist. M.W. gilt Das "D" im blauen Feld des EU-Kennzeichens nicht, das ist aber im Anhang 1 derart krude formuliert, dass ich sicherheitshalber vom worst case ausgehe.

    Aktuelle Fahrzeuge: Audi S1/2015, Suzuki DR 800/1997, Suzuki GSX 1400/2004, Suzuki RV200