Ravenol - Hersteller-Thread

  • Hast du das Gebinde über den Controlcode gegengeprüft? Nicht, dass es sich um eine Fälschung handelt.

    ist auf dem Foto mit drauf. Ich erwarte bei Prüfung von Ravenol, dass die das prüfen

    BMW E90 320D, M47, 515.000km - Ravenol VMO SAE 5W-40 (Xenon, Sportfahrwerk, Sportsitze, Lichtpaket, Schiebedach, Leder)

  • der erste Klumpen kam nach 2,5l (die dann natürlich schon drin waren).

    der Klumpen wurde einfach beim Ausgießen durch die drei Speichen gedrückt, ist ja 5l Kanister

    Klumpen notdürftig entfernt.

    Dann kam nochmals einer.

    Glücklicherweise war ich nicht allein beim Schrauben, wenn es ganz dick kommt.

    Leerer Kanister habe vorsorglich nicht entsorgt.


    Autoro24.de

    danke, gut zu wissen. Warte aber wohl erst die Antwort von Ravenol ab.

    BMW E90 320D, M47, 515.000km - Ravenol VMO SAE 5W-40 (Xenon, Sportfahrwerk, Sportsitze, Lichtpaket, Schiebedach, Leder)

    Einmal editiert, zuletzt von Tequila009 (17. Oktober 2021 um 13:11) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von BMW2 mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Ich weiß nicht was du hier von Ravenol erwartest?

    Dein Vertragspartner ist der Händler der dir das Gebinde verkauft hat, der ist in der Pflicht bei einem Mangel sich darum zu kümmern. Nur demgegenüber hast du Gewährleistungsansprüche.

    Daher würde ich eher die Konversation mit dem Händler suchen, jede direkte Antwort von Ravenol wäre höchstens auf Kulanzbasis.

    Grüße Steffen :service:

    A Turbo: exhaust gasses go into the turbocharger and spin it. Witchcraft happens and you go faster :flitz:
    - Jeremy Clarkson -

    BMW F87 M2
    2007km - :rav: SSL 0W40
    7856km - :she: Helix Ultra 5W40
    14138km :rav: VST 5W40 + :nepr:

    17078km :rav: RUP 5w40 + :aroi:

    21228km :rav: REP 5w30

  • ich denke, man sollte dem Händler u. auch dem Hersteller eine faire Chance geben, die Sache zu klären u. darauf zu reagieren.

    Ich bedanke mich ausdrücklich für eure Antworten, denn meine Expertise liegt woanders.

    Vitali habe ich ein paar Infos gegeben.

    Dann wird schon etwas dabei rauskommen. Sobald ich neue Infos habe, teile ich diese. Indianerehrenwort.

    BMW E90 320D, M47, 515.000km - Ravenol VMO SAE 5W-40 (Xenon, Sportfahrwerk, Sportsitze, Lichtpaket, Schiebedach, Leder)

  • Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Herstellers für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren. Die Ansprüche entstehen unabhängig davon, ob zwischen Hersteller und Endkunde ein Vertrag geschlossen wurde. Geregelt sind sie im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG).

    Der Händler ist mal wieder die arme Sau aber bei solch gravierenden Produktionsmängeln kann auch ganz schnell das Produkthaftungsgesetz greifen. Ich habe bisher 4 x 5 Liter, 2 x 4 Liter und ein paar einzelne Liter Getriebeöl bei Vitali bestellt. Von den großen Gebinden waren 3 undicht aber nicht gravierend, deswegen wollte ich ihm nicht auf den Keks gehen. Aber ravenol müsste es doch eigentlich besser können, zeitlich lagen die Bestellungen weit auseinander, dass die das nicht hinkriegen :nogo:

    Jetzt dieser Schleim :staunt: da im Öl, das kann es nun echt nicht mehr sein oder? :angry3:

  • Zu den letzten Postings hier muß ich einiges Richtigstellen: Die Produkthaftung betrifft den Hersteller und NICHT den Händler (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG). Der Hersteller muß haften, ein Händler müßte nur haften, wenn er den Hersteller eines Produktes nicht benennen kann. Also bitte, hier sollten keine Falschinformationen gestreut werden. In diesem Fall müßte also ganz klar Ravenol haften.

    (§ 1 Abs. 1 Satz 1 ProdHaftG: Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.)

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge Gesetze im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt auch für grobe Fahrlässigkeit.

  • Frei nach dem Motto: "Wer mit dem OC im Aufzug nach oben fährt, fährt mit ihm auch wieder nach unten." sorry, das geht gar nicht.

    Bitte bitte bleibt auf dem Teppich! Vitali hat bereits versucht die Sache zu klären (trotz Sonntag!) und zu Recht Bedenken sachlich vorgetragen.

    Die Sache muss objektiv geklärt werden, keine Frage!.

    "in dubio pro reo" gilt definitiv auch hier. Manche "sitzen hier bequem vor den Laptops, haben 3 Weizenbier getrunken und sind schön locker". Das ist nicht lustig, was ich hier lesen muss....

  • … ich bin schon sehr gespannt auf die Lösung. Komisch sieht auf dem einen Foto die Oberfläche aus, welche ganz glatt ist, obwohl sie ja gerade durch das Gitter gedrückt wurde 🤯🤯

    ENDLESS :relax: PAGID :relax: FERODO

  • Ja, die Entrüstung, die vor allem auch neue oil-club-Mitglieder bezüglich dieser Causa haben, sollte jetzt schön langsam zu einem Ende kommen. Die nächsten Schritte werden eingeleitet, und man wird sehen, wie es weiter geht. Bitte so lange abwarten und Tee trinken, das hundertste Entrüstungsposting macht nun überhaupt keinen Sinn mehr.

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge Gesetze im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt auch für grobe Fahrlässigkeit.

  • Zitat

    Wird durch den Fehler eines Produkts jemand getötet, sein Körper oder seine Gesundheit verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Hersteller des Produkts verpflichtet, dem Geschädigten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.)

    Giacomo, wie lange bist Du in diesem Forum unterwegs ?


    :staunt:

    Einmal editiert, zuletzt von Tequila009 (17. Oktober 2021 um 22:44) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von dummydoc mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Es gilt immer die Unschuldsvermutung, ganz klar. Wer weiß wie es darein gekommen ist.

    Man sollte aber auch jeden verstehen dem das so langsam seine Zweifel gibt. Ich verteidige auch nix welchem ich positiv gegenüber stehe wenn dort Mist gebaut wird. Eine Lapalie ist dies keineswegs, zumindest für mich .

    Mal angenommen daraus würde schlimmeres am Motor entstehen, dann will ich denjenigen mal sehen der beweist das es an einem Produkt liegt was bei xy gekauft wurde. Das ist mehr als schwierig und teils sehr langwierig.

    Das nun manche, ( nicht alle posten hier, manche tun dies auch per pn) ihre Bedenken haben wenn Sie das hier nun xte Problem lesen ist mehr als verständlich.

    Ich finde die Öle von den Daten her sehr innovativ, der Rest, von Kundenkontakt ( welchen ich selbst per Mail mehrmals erfahren habe, keine Rückantwort ) bis zu den beschriebenen Vorkommnissen zeugen nicht gerade von kundenfreundlichkeit sowie Vertrauen zu den Produkten.

    Ich bin mal gespannt wie die Sache ausgeht und hoffe auf einen positiven Ausgang für beide Seiten, auch in der Zukunft!! :check:

  • I2-racing Du verweist auf die Unschuldsvermutung, legst dann aber wieder ordentlich nach ("eine Lapalie ist es keineswegs"). Du schürst das Feuer ordentlich, wie wir bei uns so sagen ... Soll sich jeder seinen Reim auf Deine postings machen.

    Die Ravenol-Öle sind nicht nur von den Daten her sehr innovativ, was noch viel wichtiger ist, sie haben zum Teil auch beeindruckende GÖA (Gebrauchtölanalysen) ergeben, mit sehr sehr geringen Verschleißwerten. Summa summarum darf man glaube ich schon feststellen, daß sie mit zu den besten in dieser Kategorie gehören. High-End. Daran gibts glaube ich nicht viel herumzudiskutieren. Bezüglich dieses möglichen Qualitätsproblems müssen wir die die Antwort von Ravenol abwarten, alles andere wäre meiner Einschätzung nach rechtlich und moralisch nicht korrekt.

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge Gesetze im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt auch für grobe Fahrlässigkeit.

  • Tequila009 17. Oktober 2021 um 22:40

    Hat das Thema geschlossen.