KFZ-Versicherung allgemein und Umgang im Schadensfall / Erfahrungen & Empfehlungen

  • Ich verstehe deine Enttäuschung und deinen Ärger und fühle mit dir.

    Vor Jahren war in der Vorweihnachtszeit ein angetrunkener Idiot in meinen am Strassenrand eines Wohngebietes geparkten '69er Opel gerauscht. Einige Passanten haben den Mann festgehalten, als er Unfallflucht begehen wollte- er war Polizeibeamter.

    :dri2: derzeit im Volvo 740 & 850: 10W-40 E7/CI-4/SL :fafro: + 5% MoS2 :maol:

  • Daimler

    Wieso geht der Ärger jetzt mit der Versicherung los ? Der Unfallgegner hat doch eindeutig seine Schuld eingestanden , also wird der Schaden auch von seiner Haftpflicht beglichen. Kühlergrill und Spoiler müssen neu (hoffentlich noch lieferbar) , Motorhaube ausbessern und alles lackieren. Kommt einiges zusammen. Such Dir einen guten Karosseriebauer oder gleich zu Daimler.

    Gut gemacht sieht das hinterher besser aus als vorher.

    Trotzdem ärgerlich.... :trau4: :trau4:

  • Der Prüfer war begeistert von dem Wagen und sagte, dass er ohne Probleme am 04.08. sein H-Kennzeichen bekommen würde.

    Abnahme für H-Kennzeichen ist immer zusammen mit einer HU durchzuführen. Da musst du den HU-Anteil noch mal zahlen.


    Genau. H Kennzeichen in gut 2 Jahren wäre nett, ist aber momentan gar nicht billiger (Dank Umrüstung auf Euro 2). Und dann ist das bei H Kennzeichen auch noch so ne Sache mit den Kilometern.

    KM-Einschränkungen mit H gibt es nur dann, wenn man mit der Versicherung spezielle Oldtimertarife abschließen möchte. Muss man aber nicht. Das H ist erst mal unabhängig von der Versicherung. Der Staat macht da keine Vorgaben.

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    Fuhrparkmanager: BMW F11 525d N57 (2011), Golf 1.6 TDI DDYA DSG (2018), MX-5 RF 2.0 (2019), MX-5 1.9 Sportive (2002), 2x MX-5 Miata 1.6 (1990)
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    Insta @miata_home

    Einmal editiert, zuletzt von Tequila009 (8. Juli 2022 um 13:22) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von oli_b. mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wieso geht der Ärger jetzt mit der Versicherung los ? ...

    Die Versicherungen sind leider nicht erfreut darüber Schäden bezahlen zu müssen und zögern die Zahlung in 9 von 10 Fällen lange hinaus.

    Sie stellen dumme Fragen, zweifeln die Schuldfrage an, wollen nicht den vollen Rechnungsbetrag zahlen etc.

    Bei einem Schaden an meinem anderen Benz habe ich fast ein Jahr gewartet, bis ich mein Geld hatte und es wurden 20% des Betrages abgezogen.

    Der Anwalt sagte zu mir, dass das leider das normale Verhalten einer Versicherungsgesellschaft sei und dass sie hoffen, dass man wegen diesen 20% nicht klagt.

    Ich habe einen neuen Anwalt mit einem sehr guten Ruf und Spezialisierung auf Verkehrsrecht. Er sagte heute zu mir, dass er das den Versicherungen nicht durchgehen lassen würde und Beträge ab 30,-€ einklagbar sind, was er auch tun würde.

    Laut Gutachter müssen die Motorhaube und die Stoßstange erneuert werden. Beides ist noch problemlos lieferbar laut Mercedes-Benz.

    Beides hatte ich in 2016 beim Kauf des Fahrzeuges lackieren lassen, also ob es nun so viel besser aussehen wird? Na ja zumindest nicht schlechter.

    Danke für die netten Worte - auch an Aetvyn , N54B30 , cell und Chromelch . Tut mir echt leid mit Deinem Opel Chromelch .


    oli_b.

    Ja darauf hat mich der Prüfer hingewiesen, aber ich wollte nicht bis Anfang August mit abgelaufener HU herumfahren.

    Der Werkstattleiter sagte, dass es laut neuem Bußgeld-Katalog nun 25,-€ kosten würde, wenn man nur einen einzigen Monat drüber ist.

    Klar wäre das immer noch günstiger, auch wenn man mich zwei mal anhalten würde, jedoch habe ich keine Lust darauf von der Polizei angehalten, belehrt zu werden

    und ein Bußgeld zu bezahlen.

    Mercedes-Benz E220 - BJ 1995 - :total: Quartz 9000 Energy 5W-40

    Mercedes-Benz 250 D - BJ 1992 - smiley156.png 6100 Synergie+ 10W-40

    VW Golf 3 1.8 - BJ 1995 - smiley156.png 6100 Synergie+ 10W-40

    Einmal editiert, zuletzt von Tequila009 (8. Juli 2022 um 13:23) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Daimler mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • ..... fast ein Jahr gewartet, bis ich mein Geld hatte und es wurden 20% des Betrages abgezogen.

    Definitiv falscher Anwalt.

    Ich bin nach einem Schaden auf Anraten des Gutachters auch zu einem Anwalt.

    Große Kanzlei, spezialisiert natürlich... Hat ewig gedauert, über 6 Monate... Immer wieder nur Teilbeträge... Zig Schriftwechsel.

    Wir reden hier schon von 5k Schaden.. Das war nicht witzig.

    Beim nächsten Mal bin ich zu einem Wald und Wiesenanwalt mit dem meine Chefin gute Erfahrungen gemacht hat (in anderen Dingen).

    Was soll ich sagen.. Der fackelt nicht lange, setzt ne Frist, ist das Geld nicht da, rät er instant zur Klage.

    Das hat in keinem Fall länger als 4 Wochen gedauert, da war das Geld da.

    Ohne Kürzung.

    Der ist einfach nur klasse.

    Völlig grundgechillt und eine sehr lässige Lebenseinstellung, immer eine sehr realistische Einschätzung der Situation.

    Ja, mir sind aus mir unerfindlichen Gründen die Leute ständig ins parkende Auto gefahren.

    Der Koffer hatte irgendwie Sch.... an den Reifen.

  • Persönlich würde ich mich z. B. an so was wenden:

    Deutsche Schadenregulierung - DSR24 hilft

    Mal in Youtube-Videos als Werbung gesehen. Kenne halt sonst keine Anwälte.

    Gruß Edwin

    ---

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    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

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    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Nun geht der Ärger mit der gegnerischen Versicherung los, aber ich werde alles meinem Anwalt übergeben.

    Taktisch wäre es besser, zunächst auf einen Anwalt zu verzichten.

    So gibt man die Versicherung die Chance, Kosten zu sparen und hat gleichzeitig ein Druckmittel in der Hand.

    Einschüchtern lässt sich eine Versicherung von einem Anwalt sowieso nicht.

    Selbst wenn sich der auf Verkehrsrecht spezialisiert hat, sitzt im bei der Versicherung ein Sachbearbeiter gegenüber der zehn bis hundert mal mehr Erfahrung in dem Bereich hat.

  • 1. Abwarten, ob es überhaupt Ärger gibt.

    2. Wenn man mit der Sachbearbeitung nicht einverstanden ist: Sachlicher Beschwerdebrief an die Geschäftsleitung der Versicherung mit Einschreiben und Rückschein und der Bitte um Klärung mit Fristsetzung. Nicht mit Erüllungsgehilfen verhandeln (Sachbearbeiter, Abteilungleiter...)!

    3. Darin "androhen" sich an ombutsmann.de zu wenden. Dieses Verfahren vermeiden Versicherungen gerne, weil sie dadurch im "Kundenzufriedenheits-Ranking" nach unten rutschen. Zudem verzichtet man bei diesem Schlichtungsverfahren auf keinerlei Rechte, insbesondere nicht auf den Rechtsweg, und kann den Schlichterspruch daher auch ablehnen.

    4. Wenn nichts hilft: Klage androhen mit Fristsetzung.

    Viel Erfolg!

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  • Einschreiben und Rückschein

    Ich kenne das anders, Einschreiben OHNE Rückschein. Es reicht, wenn sowas in den Machtbereich des Empfängers gelangt und das ist der Briefkasten. Ist insofern sogar besser, weil wenn keiner das Einschrieben annimmt, dann gibts keinen Rückschein. Das passiert bei einem Einwurfeinschreiben nicht.


    Taktisch wäre es besser, zunächst auf einen Anwalt zu verzichten.

    Ich denke da hat jeder seine eigenen Erfahrungen. Ich hatte einmal einen Unfall (vom Motorrad gefahren worden) und hatte von Anfang an einen Anwalt. Obs schlechter ohne gelaufen wäre, kann ich nciht sagen, aber sicherlich nicht besser. Weniger Kopfweh ohnehin, wäre ja nicht so, dass die meisten Versicherer sagen: "Klare Sachlage, wir erfüllen unseren Versichungsauftrag vollumfänglich und zeitnah", da wird ja meist geschachert wie auf einem persischen Bazar.

  • Mit Personenschaden, also wenn es zusätzlich um Schmerzensgeld geht, sollte natürlich ein Anwalt dabei sein.

    Wobei man auch da der Versicherung die Möglichkeit für ein erstes Angebot geben kann.

  • Ich weiß echt nicht warum man keinen Anwalt zurate ziehen sollte? Die werden von sich aus nie den Wertverlust mit bezahlen, sondern nur den Schaden reparieren.

    Aber nur meine Meinung.

    Gruß Edwin

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    Smart #1 Brabus

  • Im Zweifel hat niemand etwas bekommen, und man hat unnötig Zeit verloren. Bei diesen Dingen würde ich niemals ohne Einschreiben mit Rückschein arbeiten. Wenn der reguläre Kommunikationsweg die Email ist, dann das Einschreiben zusätzlich und in der Email darauf hinweisen. Es geht nicht um Beeindrucken, ich denke die Ansprechpartner bei der Versicherung sind sowieso eine besondere Sorte Mensch :lach3: Ich sag nur Stromberg...

    Wie die Versicherung des Schadensverursacher reagieren wird kann man wohl schwer vorhersagen. Vielleicht klappts ja auch so. Dass die Unterschiede bei den Juristen enorm sind kann ich bestätigen. Das kann beim Versagen (Schlamperei, kein Biss, ahnungslos usw.) durchaus sehr ernst werden, wenn man unverschuldet in eine schwierige Situation kommt. Das heißt: immer mitdenken, sollte Herr Anwalt nicht sauber arbeiten. Die Teile sind sicher gut verfügbar, entweder gute gebrauchte oder halt neu beim Onkel. MB ist da ja oft vorbildlich. Hoffentlich passt dann die Farbe der Motorhaube zur restlichen Farbe, wegen Alterung usw.

    Auf alle Fälle mein Mitgefühl, als mir mal einer in den w115 geballert ist und der Vorderachsträger hin war hätte ich fast geflennt... aber das wird schon wieder!!

  • Wenn man denn ein Gutachten hat. Die meisten gehen doch in die Werkstatt fragen nach einem Kostenvoranschlag und das wird der gegnerischen Versicherung übermittelt.

    Dann kommt Ersatzauto noch hinzu und k.a. noch was. Ich gebe mir den Stress persönlich nicht. Sollen die sich die Köppe einschlagen, ich will nur, dass ich möglichst ohne Aufwand aus der Sache heraus komme - deshalb für mich ein Schadensregulierer. Kenne das nicht anders von Firmenautos und privat hat man nun auch die Möglichkeit.

    Aber wenn jemand den durchaus freundlicheren Weg wählen will - gerne. :daumen:

    Gruß Edwin

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    Smart #1 Brabus

  • Also ich hatte schonmal Probleme bei der Schadensabwicklung mit dem Toyota Versicherungsdienst des Unfallgegners. Ich hab mich einfach online bei der BAFIN darüber beschwert und dann wurde die Rechnung ganz schnell bezahlt. Die Versicherungen sind gegenüber der BAFIN Weisungsgebunden. Wenn die Sachlage eindeutig ist und die BAFIN nach Prüfung der Unterlagen zur Versicherung sagt dass sie bezahlen müssen, dann macht die Versicherung das aus. Über schreiben von Rechtsanwälten können die Versicherungen nur müde lächeln. Dafür haben die eine Rechtsabteilung mit Horden von Anwälten die auch eine Beschäftigung brauchen. Wenn was von der BAFIN kommt vergeht denen allerdings das Lachen.

    Einmal editiert, zuletzt von Dr Death (6. Juli 2022 um 14:58)