oil-club.de Stammtisch - Was gibt es sonst noch so?

  • Aetvyn wie sind denn die Einstellungsvoraussetzungen? Mindestens 1.000km in unter 24 Stunden oder alternativ 3.000km in einer Woche die bereits absolviert wurden?

    INEOS Grenadier (05/2023 - 13.000km) - :rav: FES 0W-30 1450021-1_5.png

    Seat Leon ST eHybrid (12/2022 - 61.000km) - Original Öl Longlife IV 0W-20 1411488-1_5.png + 1411488-2_5.png

    Seat Ibiza FR Pro Black Edition (11/2023 - 30.000km) - :adi: Giga Light MV 5W-30 - 1493617.png

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    Seat Leon ST 1.4 TSI (11/2017-12/2022 - 224.510km) - "Original Öl Longlife III 0W-30" (Seat) 884234_5.png

    VW Amarok 2.0 BiTDI 4Motion (06/2018-05/2023 - 127.152km) - :rav: NDT Nord Duty Truck SAE 5W-40 + :aroi: AR9100 948967_5.png

    Toyota Aygo 1.0 VVT-i (07/2009-11/2023 - 152.463km) - :rav: DXG 5W-30 347022_5.png

  • Ich wollte doch selbst Fahrer sein. :lach3:

    Und in meinem kranken Kopf sieht das eher so aus:

    Ganz normal meinen Job machen, da eh remote. :flitz:

    Dann Attacke weiterfahren als Hobby. Je zeitkritischer desto ordentlich mehr Geld wird verlangt, ansonsten mautfrei und oft hinter LKWs hinterher. Quasi Truckerleben für arme. :lach3:

    Finde die Ansätze in Kanada z. B. interessant. Da ist man irgendwie bei einer Firma, die Aufträge an Land holt, Anhänger besitzt Wartung der LKWs durchführt und weiteres organisiert, aber die LKWs gehören einem selbst. Verfolge seit geraumer Zeit den Mirco (https://www.youtube.com/@MircoAufAchse)

    Aber hier in Europa ist das Transportgewerbe sehr stark umkämpft. Deshalb irgendeine Nische. Bei hochpreisigen Autotransporten kommt man wohl schwer rein, weil das oft Vertrauenssache ist und weniger Geld primär eine Rolle spielt.

    Expressfahrten wären auch so was. Etwas wo ein kompletter LKW zu teuer ist für eine Expressfahrt, aber mit einem Sprinter sich nicht lohnt (weil Fracht so schwer oder groß, dass man bei dem auch einen Anhänger fährt und dann lohnt sich der Sprinter als Zugfahrzeug nicht, weil der leer wäre, da lastet man ihn anders aus).

    Interessant wäre ja in dem Kofferanhänger für den Autotransport, wenn man damit auch eine ordentliche Anzahl an Europaletten transportieren könnte. :überleg:

    Ach ja ich untermauere wohl mein Image als Träumer hier. :lach3: :flitz:

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Irgendwie habe ich Aetvyn gerade vor Augen :

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  • :lach3: :lach3: :lach3: Die Frau ist ok, aber der Rest wäre mir zu stressig. Bin da doch der entspannte Typ, der keinen Stress haben will. :relax:

    Gruß Edwin

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    Smart #1 Brabus

  • Ich will ja eure Träume und eure Euphorie nicht stören, aber ich kenne auch die Realität. Ich hab mit einem Partner eine Firma, die Segelsportausrüstung, Boote, Trainerschlauchboote und Vans für professionelle Teams weltweit verchartert. In Europa transportieren wir die Boote und Ribs mit 3,5t Ivecos (7,5 m lang) mit 3,5t Hänger (13 m lang), kleinere Transporte mit Vito Tourer und (aufgelastet) bis 2,5t Hängern.

    - In Deutschland Wochenendfahrverbot für N1 Fahrzeuge (Gütertransport bis 3,5t) mit Hänger, Gewicht egal (N1 betrifft auch Pickups)

    - Alles über 50km entfernt vom Firmensitz und 2,8 - 3,5t oder auch alle Gespanne Gesamt über 3,5t brauchen mind. Lenkzeitprotokolle und/oder Fahrtenschreiber.

    - Versuche mal nach x-Stunden, wenn man müde ist einen Parkplatz in passender Länge zu finden, der nicht mit LKW-Zügen voll ist, die ihre Ruhezeiten einhalten müssen.

    - Jeder auch unverschuldete Unfall im Ausland ist ein riesen Aufwand und Theater, man bekommt nie auch nur annähernt seine Kosten ersetzt und das erst oft nach Monaten und Jahren.

    - Unerwartete Reperaturen im Ausland, oder Abschleppen (auch mit Schutzbriefen etc.) sind ein weiteres finanizielles Grab.

    - Im süd- und südwestlichen Ausland ist es oft nicht ganz ungefährlich, vor allem wenn man keine festen geschlossenen Aufbauten fährt (in Spanien wurden uns an der roten Ampel die Motorabdeckungen von Außenbordern geklaut...)

    - Man fährt fast immer unter Zeitdruck, vereinbarte Kran- oder Ladezeiten werden nicht eingehalten und man kann dann auf der Straße den nächsten Termin wieder "hereinfahren".

    Sicher hatte ich auch einige angenehme und lustige Erfahrungen, ein Abenteuer ist es allemal, aber den größten Teil bestimmt der Stress und die Angst es könnte etwas unvorhergesehenes passieren.

    Schlimmster Unfall war auf einer Leerfahrt (Iveco und Hänger unbeladen, ohne Boote) an den Gardasee. Ein Raser touchiert auf der Überholspur seinen Vordermann, kommt ins Schleudern und kracht zwischen Zugfahrzeug und Hänger in das mit 85 km/h auf der 1.Spur fahrende Gespann. Zugfahrzeug schleudert über beide Spuren, Hängerkupplung reißt aus dem Rahmen aus, Hänger alleine nach rechts über die Leitschiene in den Graben, Totalschaden. Iveco touchiert mehrfach Mittel- und rechte Leitschiene, auch Totalschaden, Lenker nur leicht verletzt. Italienische Versicherung des Verursachers hat nach einem Jahr nicht einmal den Zeitwert ersetzt...

    Einmal editiert, zuletzt von Hofrat (26. Februar 2023 um 13:54)

  • Danke für deinen Input. Interessant, einige Punkte waren mir bekannt, zumindest das mit den Parkplätzen ist klar, aber dann fahrt ihr oft Autobahn und das würde ich nur machen, wenn der Zeitdruck da ist und entsprechend vergütet wird.

    Zudem habe ich das Problem eher in DE gesehen. Im Ausland ging es eigentlich mit den Parkplätzen.

    - In Deutschland Wochenendfahrverbot für N1 Fahrzeuge (Gütertransport bis 3,5t) mit Hänger, Gewicht egal (N1 betrifft auch Pickups)

    - Alles über 50km entfernt vom Firmensitz und 2,8 - 3,5t oder auch alle Gespanne Gesamt über 3,5t brauchen mind. Lenkzeitprotokolle und/oder Fahrtenschreiber.

    Hast dafür Links? In DE gilt das Wochenendfahrverbot nur für LKWs die gewerblich unterwegs sind ab 7,5 t. Dazu gehört mein dargestelltes Szenario nicht.

    Soweit ich weiß sind auch keine Fahrtenschreiber notwendig. Möglicherweise doch: https://www.ergo.de/de/rechtsporta…ahrtenschreiber

    Die N1 Klasse gilt für Sprinter und Co.

    Wenn es jetzt aber ein Pickup-Truck ist, der als 4er Kabine ausgestattet ist, dann kann man es als Zugfahrzeug deklarieren und würde somit raus fallen. Nachteil, man müsste mehr Steuern zahlen, aber da das alles ein Geschäft ist, wäre das egal.

    Aber auch hier bin ich absoluter Anfänger. :überleg:

    Gruß Edwin

    ---

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    Smart #1 Brabus

  • Aetvyn § 30 StVO:

    (3) An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht geführt werden.

    D.h. auch mit einem Pick-up (Klase N1(G) = LKW) darfst du am Sonntag gewerblich nicht mit Anhänger fahren.

    Pick-ups sind seit ein paar Jahren (ca. 2019?) immer LKW und werden nach Gewicht besteuert, egal wie viele Sitze sie haben. Vorher gab es das Schlupfloch wenn die Aufbauart von BA auf BE umgeschlüsselt wurde. Da wurde dann nach Gewicht besteuert. Inzwischen ist das immer so.

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  • Pick-up von N1 auf M1 umschreiben ist (nahezu) unmöglich geworden.

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  • Das optimale Fahrzeug gibt es schon. 3,5 t Transporter mit Planenaufbau und Schlafkabine über dem Fahrerhaus. Möglichst geringes Eigengewicht wegen der Zuladung und günstige Anschaffung -> Ducato oder Movano. Damit kannst auch am WE fahren, um das Lenkzeitprotokoll wirst du aber nicht umhin kommen.

    Allerdings ist die (östliche) Konkurrenz groß...

  • Ja genau, aber aus der Ecke will ich raus. Soll genau der zwischenschritt sein zwischen östliche Konkurrenz lohnt sich nicht, weil sie das nicht erbringen können und LKW > 7,5 t ist eben zu teuer.

    Quasi der sweet spot.

    Wegen vorhin:

    Und da kommt er wieder der Vorteil ... die Gesetzeslücken.

    LKW oder PKW – Wohnmobile und das Durchfahrtsverbot
    LKW oder PKW
    blog.ueberallpenner.de

    Da ist der erste Teil interessant, für die StVO ist die Klassifizierung der Zulassungsbehörde irrelevant. Für die Versteuerung relevant, für die StVO eher nicht.

    Also es ist zumindest nicht so ganz klar und das wiederum könnte ein Vorteil sein. Somit kein Wochenendfahrtverbot m.M.n.

    Zu dem anderen Thema finde ich den Link hier auch super:

    Pkw-Gespanne brauchen Fahrtenschreiber
    Wird ein schwerer PKW oder Geländewagen (SUV) mit einem Anhänger für gewerbliche Transporte eingesetzt, muss in aller Regel einen Fahrtenschreiber zur…
    www.ihk.de

    Gruß Edwin

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    Smart #1 Brabus

  • Mal eine Frage in die Runde: Hat einer von euch bereits praktische Erfahrungen mit der internetbasierten Zulassung (i-Kfz) machen können?

    In meinem konkreten Fall ginge es um eine Wiederzulassung auf denselben Halter.

    Berichte auch gerne mit Angabe des entsprechenden Kreises/Stadt.

  • Hat bei mir problemlos geklappt. TÜV muss gültig sein und die gleichen Schilder müssen wieder verwendet werden. Fahren darf man aber erst, wenn man per Post die Plaketten bekommen und geklebt hat. Kreis GZ/KRU....

    Abmelden geht sowieso immer, Kennzeichen reservieren nicht vergessen!

  • jabbathahutt, war nicht gefragt, aber bei uns in SHA ist das super. Man kann sich einen Termin machen, geht dann dort hin und wird dann vor der ganzen Schlange aufgerufen. :lach3:

    Man bekommt dann alles sofort und innerhalb von 15 - 30 Minuten (inkl. Schilder) habe ich alles erledigt gehabt.

    Vielleicht gibt es das bei dir auch?

    Also man füllt bei uns alles vorher aus, sagt was man will, kann sogar ein Wunschkennzeichen wählen. Hat rein gar nichts mit i-Kfz zu tun, sondern ist das analoge ein bisschen digitalisiert. Brauche persönlich nichts anderes.

    Gruß Edwin

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    Smart #1 Brabus

  • Hofrat ach du bist der Beste, danke!

    Meinst du man kann auch bei der Online-Außerbetriebsetzung gleich die Kombination reservieren und die ist dann bei der Wiederzulassung direkt entsprechend hinterlegt?

    (Fahrzeug ist nach 01.01.15 zugelassen, also hat bereits alle Siegel mit Codes).

    Und meinst du mit "gleichen" Schilder die Kombination? Weil die Bleche an sich würde ich in diesem Zug schon gerne umtauschen. Sind mittlerweile von Steinschlägen zerfressen und 6fach gelocht und geklettet (MB, VAG und BMW :lach3: ).

    TÜV ist natürlich gegeben.

    Aetvyn richtig, das war tatsächlich nicht gefragt :grins3: aber danke für den Bericht. Falls ich mal nicht weiß wohin mit mir :flitz:

  • Die Kombination wird glaube ich 6 Monate automatisch nicht wieder vergeben, bis 1 Jahr geht mit Reservierung, kann dann verlängert werden. Schilder selbst habe ich noch nie getauscht, mal am LRA anrufen und fragen, sollte aber m.M.n. kein Problem sein....