E-Autos - die alte neue Mobilität - Wasserstoff oder E-Fuels?

  • KAMz

    Klar werden da Fortschritte gemacht und versprochen wird viel. Die Praxis sieht immer anders aus. Die Technik und Entwicklung muss zudem bezahlt werden. Davon sieht Mittel-, untere Mittel- und Kleinwagenklasse vor erst gar nichts.

    Nur so als Beispiel:

    VW-Gutschrift für ID.3- und ID.4-Kunden wegen geringerer Wärmepumpen-Leistung
    Eine optionale Wärmepumpe in VW-Elektroautos sorgt für einen geringeren Reichweitenvorteil als versprochen. Kunden erhalten nun Geld zurück.
    ecomento.de

    „Man habe daher die Kommunikation angepasst und verzichte inzwischen auf die Angabe prozentualer Reichweitenvorteile. Konkrete Aussagen zu den Effizienzvorteilen der Wärmepumpe will VW nicht machen.“

    Ich glaube es erst wenn es Kunden offiziell auf der Straße fahren.

    Und sorry, nen Porsche Taycan ist kein Auto das die Masse kauft.

    Edit:

    Frankfurt: Von Grünen verboten: Erste Klimaschutz-Sprit-Tanksäule Hessens eröffnet
    Mit diesem Treibstoff wird jeder Diesel-Stinker sofort ein Öko-Saubermann. Bundesregierung, EU sind dafür! Warum wollen Hessen-Grüne den Öko-Diesel nicht?
    www.bild.de

    -> Einfach sacken lassen

    Audi A3 1.9 TDI 2017-2019 und trauere ich immernoch nach :trau3:, Opel Ampera-e 2018-2019, Golf 7 2.0 TDI 2019-2023

    Golf 8 GTI Clubsport 2024-

    Renault ZOE 2021-2024

    Spritmonitor.de

    BMW F11 530d Touring LCI 2019-? Spritmonitor.de Hochgeschwindigkeitsselbstzünder :flitz:

    Und ich halte schon nach dem nächsten Wagen Ausschau :grins3:

    :motu: :row2: :castr:

    Seit Juli 2022 am GTL Diesel oder HVO100 verdichten

  • *zensiert* :aua: :explo: :angry4:

    • Opel Astra J OPC (B20NFT/LHU) | :rav: - RUP 5W40 (5,45L) + :aroi: - AR9100 (195ml) + :nepr: (50ml) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
    • Opel Insignia B (B20DTH/LFS) | :rav: - NDT 5W40 (4,65L) + :aroi: - AR9200 (185ml) + :nepr: (50ml) + :motu: - Trans ATF VI (7,10L) + :she: - V-Power Diesel + :aroi: - AR6900-D (1:2000) + :rav: - OTC (2,75L+3,15(H²O)/-30°C) + :ams: - DCB (180ml)
    • Suzuki GSX-R 750-06/GSX-F 750-99/SV650-18 | :rav: - R4T 15W50 (2,5/3,5/2,75L) + :nepr: (15/20/15ml) + :lm: - MOA (35/50/40) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
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    • Mercedes C280 S203 (LPG) | :rav: - RCS 5W40 (8,00L)
  • TigerRC weißt du wie glücklich ich wäre würde es 2.3kW Schuko Steckdosen als öffentliche „Stromquellen“ geben. Man kann das Kabel von unten einführen und in einem kleinen Schaltschrank absichern gegen unbefugtes rausziehen oder Stromdiebstahl.

    Aber das einzige was es öffentlich gibt sind nunmal nur Typ 2 und CCS/ Chademo. Mit dem entschiedenen Vorteil der Steckerverriegelung. Und weil es den Standard eh schon gibt und dieser ordentlich Puffer bietet - ja why not dannn benutzen wir ihn halt. Ich finde das rausziehen eines gut sitzenden Schukosteckers nicht wirklich angenehm. Der Typ 2 hat nen handlichen Griff und ist sehr bequem ausgelegt mit vielen Steckzyklen.

  • PatGhraR6

    Wällkomm tu Tschörmoney :aua: :cold: :döba: :angry4: <X

    SLK R170 - 230 Kompressor: :fu: Titan Race Pro S 10W-50
    Volvo XC90 D5: :rek: EuroTruck 5W-40 + RR 5W-30 Spritmonitor.de

    Kia Stonic 1,0 T-GDI: :total: Quartz Ineo MDC 5W-30


    Automobile Historie: Citroen 2CV, Saab 9000/1 turbo16, Mercedes C126 500SEC, Saab 900/1 turbo16 Sedan, Volvo 945 Turbo, Volvo 855 T5, Mercedes S203 C320CDI Ex-Werksversuchswagen, Audi 100 C4 2,6 Avant quattro Ex-Werkswagen, Vaneo "Motorkrücke"...
    RES-QR

  • HVO100 sei im aktuell gültigen Bundes-Immissionsschutzgesetz (10. BImSchV) nicht für Autos und Lkw gedacht. Ausnahmen seien genannte Traktoren und Sportboote, forstwirtschaftliche Zugmaschinen - und Binnenschiffe, die es kaum an die Borsigallee schaffen dürften.“

    Es hat einem Grund warum speziell in Deutschland HVO100 noch keine Zulassung hat.

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  • LordJunk: Ideologischer Selbstmord, wie mit den AKWs. Verbrenner sind böse, Verbrenner stinken, Verbrenner machen krach, Verbrenner müssen weg, um jeden Preis. Alles aus Prinzip... ich glaube die offizielle Variante lautet: Man will nicht das die Leute alternativen zu EAutos bekommen, damit sie ihre Verbrenner abstoßen und somit dieser knappe "Rohstoff" für Flug- und Schiffsverkehr vorbehalten wird. Wenn Leute ohne Ausbildung und Studium denken sie wissen alles besser und es ist eh alles erforscht. Die selben Leute vor 100 Jahren, wären wir Heute keinen Schritt weiter als damals. Wo es eine Möglichkeit für Profit gibt, wird geforscht (Der Markt regelt das). Wenn man mit Verboten jede Möglichkeit abwirkt, naja...

    bthight : Es gibt ja zwei Seiten, am Auto und am "Erzeuger". Und da am Ende alles auf 2Polig-L/N hinaus läuft kann man ohne Probleme mit Adaptern arbeiten. Die Vorteile beim Thema Verriegelung liegen ganz klar bei Typ2. Aber ich glaube Stromdiebstahl ist hier weniger ein Problem. Wer fährt schon zum 30min vorwärmen zu einer anderen Steckdose, wenn alle 0600 los müssen? Aber ja, vorsichtig ist die Mutter. Ob man nun ein 7m-Typ 2 rum fährt, oder noch 2 kleine 50cm Adapter dazu, ist ja unrelevant. Ich finde es eben unnötig am Verbrenner so einen riesen Anschluss bereitzustellen. Da könnte man sicherlich von Typ2 auf etwas kleineres Adaptern. Aber es ist ein interessanter Gedanke, auch für das Laternenladen...

    Beim Laternenladen geht das Last-PingPong ja immer hin und her. Wenn man dort die Ladefähigkeit auf sagen wir 2kW begrenzen würde, könnte man kleinere Anschlüsse verwenden. Das spart vielleicht Aufwand und Platz, Bordsteine sind ja auch genormmt. Am EAuto könnte man dann wieder Typ2 haben. Quasi ein Typ3, mit halber größe zum Typ2, aber mit dem selben Schutzkomfort und dünnerem Kabel(Typ Kabeltrommel).

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  • Bei HVO100 und GTL fehlt wohl immer noch die Zertifizierung nach der einschlägigen DIN. Die beiden XTL Kraftstoffe sind von der Dichte her etwas geringer als fossiler Diesel. Ein absoluter Blödsinn! Man kann um die Bundesrepublik Deutschland herum überall HVO100 tanken.

    Deswegen lasse ich mir mein GTL nach Hause liefern. Da tanke ich in der Garage. Und mit einer Tankfüllung schaffe ich problemlos 1.100 km.

    Ganz toll von den „Grünen“. Bei der nächsten Wahl einfach mal daran denken ☺️👍🏻!

  • E300TD

    Wir haben ja schon mal über das Lagern von GTL in der Garage gesprochen.

    Ich hatte vorhin gerade wegen einer Heizölanlage unseren Sachverständigen am Telefon und hab ihn gefragt weil mich das interessierte evtl. auch für unseren Firmenführpark.

    Er meinte:

    Auch wenn das WGK=1 ist gilt der Besorgnisgrundsatz von der AwSV und da es keine Heizölanlage ist müsste normal ein Abfüllplatz und weiter Maßnahmen wie Rammsschutz etc. vorhanden sein.
    (LAU-Anlage --> Lager, Abfüllen, Umfüllen=Tanken)

    Ergänzend bitte die entsprechenden Landesbauordnungen und Garagenverordnung beachten, eine Lagerung über 200 Liter ist ihm in keinem Bundesland bekannt.

    Bitte nicht als "Rechthaberei" verstehen, ich wollte Dir das schon per PN schicken. Da hier aber viel das Thema GTL interssiert schreibe ich es für alle.

    Geschichten aus dem oil-club1:
    Eine Partynacht mit PAOla und ESTER


    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für diesen obigen Forumsbeitrag keine Haftung. Meine Forumsbeiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Bestimmungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge bzw.laienhafte Empfehlungen anzusehen. Anwendung dieser erfolgt auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit mir. Gilt auch für Vorsatz, arglistige Täuschung und grobe Fahrlässigkeit.

  • E300TD Ja, die Landesvorschriften sind oft Unterschiedlich, das wäre Interessant!

    Bei uns in Bayern sind es max. 200 Liter Dieselkraftstoff und 20 Liter Benzin (in dafür vorgesehene Behälter) was in Garagen gelagert werden darf. Und wie gesagt, aufgrund der Umfüllung -> Tanken müsste ein Abfüllplatz vorhanden sein.
    Also so wie wir das von Tankstellen kennen mit Bodenwanne etc.

    Aus seiner Sicht ist zwar das Risiko überschaubar, das interessiert aber nicht mehr wenn er als Schadensgutachter vor Ort ist.

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  • Wurzel :

    § 19 Betriebsvorschriften für Garagen - Absatz (3) In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nicht aufbewahrt werden. In Kleingaragen dürfen Kraftstoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern, jedoch nicht mehr als 200 L Dieselkraftstoff und nicht mehr als 20 L Benzin aufbewahrt werden.

    So weit aus der

    ...

    GaStplVO - Garagen- und Stellplatzverordnung

    Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen und Stellplätzen

    - Niedersachsen -

    Vom 4. September 1989

    (GVBl. 1989 S. 327)

    Aber: es kommt darauf an (ich bin Jurist 🙃): Behälter doppelwandig. Zertifiziert. Usw. Bodenplatte Beton. Überdacht. Abschaltautomatik der Zapfpistole. Lagerung von Heizöl außerhalb von Garagen. Hier sind sehr viel größere Mengen erlaubt. Eine Hoftankstelle ist erst (Landwirtschaft) ab 1.000 Liter meldepflichtig. TRGS 509 beachten!


    Wurzel : die 200 Liter Diesel beziehen sich im Übrigen nur auf die Lagerung in Garagen! Wegen „Feuerpolizei“ und so (klingt alles nach 1958).

    Dann wird der Tank eben überdacht aufgestellt. Da sind unter 1.000 Liter Diesel zulässig. Voraussetzung: Kleine Bodenplatte aus Beton.

    Mein Sachversicherer (DEVK) hat meine Lösung abgesegnet. Der Versicherungsschutz bleibt somit in vollem Umfang erhalten.

    Die TRGS 509 verlinke ich mal hier:

    BAuA - Technischer Arbeitsschutz (inkl. Technische Regeln) - TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

    Einmal editiert, zuletzt von Aetvyn (11. Juli 2023 um 00:09) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von E300TD mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • PatGhraR6 Danke, so ergibt die News Sinn. Der Bild-Artikel ist mal wieder total lenkend geschrieben, als ob grüne Politik das verbieten würde.

    Dabei sind es einfach nur Rechtsrahmen. Fehlende Zulassung. Nicht weil das Präsidium grün ist.

    Man könnte es sicherlich trotzdem verkaufen. Aber nicht als zugelassenen Krafststoff/Diesel direkt in die Fahrzeugtanks.

    Für Abfüllung in Kanister könnte funktionieren. Nach dem Motto "ist für mein Traktor".

    In DE ist die Bürokratie nunmal so eine Sache.

  • E300TD
    Wenn Dein Versicherer Dir das so abgesegnet hat und Du damit zufrieden bist würde ich dass doch so lassen.

    Mich hat letztendlich die Meinung von meinem Sachverständigen und Gutachter interessiert. Sein Vater war im Normenausschuß zur AwSV mit dabei. Und die sind beide sehr oft gutachterlich untewegs.
    Sein "Kritikpunkt" war mit unter auch das es sich um eine Anlage zum Umfüllen handelt und somit würde er einen Abfüllplatz sehen wollen wenn er als Gutachter (bei einem Schaden) oder sonst wie das beurteilen müsste.
    Die 1000 Liter und die WGK=1 mit einer Einstufung A sind immer noch ein Gefahrenstoff und benötigen einen Abfüllplatz.

    Meine und auch seine Meinung am Telefon. Das Gefahrenpotential ist nicht sonderlich hoch, aber wir wissen ja alle dass das nicht vor Unfällen schützt.

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  • LordJunk

    Mein Fehler, Bild war nicht grad die beste Quelle :aua:

    Jetzt mal unter uns, gerade WEIL das Präsidium Grün geführt ist (nicht mal annähernd mehrheitlich Grün, aber das ist eine andere Sache) hätte ich eine schnelle Genehmigung oder eine Anstrengung hinsichtlich XTL - da CO2 unser Leben auf den Planeten zerstört - erwartet.

    Hier sieht man aber ganz klare Züge einer Hardcore . . . und hier höre ich auf da politisch.

    Also: XTL Kraftstoffe werden beim Hersteller mindestens seit einem Jahrzehnt getestet. Probleme gibt es keine. Die Motoren werden immer weiter dahin Entwickelt. Steuergeräte kann man Programmieren.

    E-Mobilität ist enorm teuer und wird es bleiben. So langsam fallen die ersten CO2-Dominosteine. Je nach Land und Kultur wird es noch sehr Spannend. Flächendeckender Ladesäulenausfall in Italien im Hochsommer, wird nicht erwähnt und vieles unter Verschluss gehalten (bzw. klare Ansagen seitens OEM (und Regierung) in Richtung Ladesäulenhersteller *hust*), erinnert mich irgendwie an die Sache mit NOx oder so, kann mich nicht mehr dran erinnern.

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    Seit Juli 2022 am GTL Diesel oder HVO100 verdichten

  • Und da weiß ich nicht, zumindest wurde es aus keinem der Artikel klar, ob das Präsidium irgendwelche Lösungen vorgeschlagen hat oder dergleichen.

    Für mich klingt es einfach nach dem üblichen "Gesetz ist Gesetz, wir müssen uns dran halten". Ohne Genehminung ist hier in DE nun mal nichts erlaubt.

    Die Zulassung an sich wurde ja nicht verboten, oder?

    Der Hersteller/Händler müsste sich nur drum kümmern.

    Klar. Die Politik könnte das für den speziellen Fall vereinfachen. Aber Jemand muss das schon in Gang setzen.

  • XTL ist der Oberbegriff für alle "X to Liquide" Verfahren G(Gas) / B(Bio) / C(Kohle) / S(Sun).

    Wenn ein EAuto mit 100% Kohlestrom fährt ist seine CO2-Bilanz am Sack im Vergleich dazu, wenn ein Diesel mit BTL/Care-Diesel aus Bratfett fährt das mit Solarstrom synthetisiert wurde(CO2=0).

    • Opel Astra J OPC (B20NFT/LHU) | :rav: - RUP 5W40 (5,45L) + :aroi: - AR9100 (195ml) + :nepr: (50ml) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
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    • Suzuki GSX-R 750-06/GSX-F 750-99/SV650-18 | :rav: - R4T 15W50 (2,5/3,5/2,75L) + :nepr: (15/20/15ml) + :lm: - MOA (35/50/40) + smiley135.png - Ultimate 102 + :aroi: - AR6900-P (1:1000)
    • MZ ETZ 251/TS 250 - Simson S51 | smiley156.png - 800 2T FLRR (1:75) + :rav: - VSG 75W90 + smiley135.png - Ultimate 102
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