hilikusrt Ich kenne den Kontext dieses Vorfalls nicht, jedoch ist es dasselbe wie wenn man sagt, dass eigentlich niemand zu schnell fahren darf.
Die Folgerung kann nicht sein, dass es deswegen keine Geschwindigkeitsbegrenzungen mehr geben sollte weil sie ja eh nicht eingehalten werden.
Um Dinge als rechtswidrig zu erklären brauche ich erstmal ein Gesetz. Und dann muss es eben angewendet werden.
Im Zweifelsfall zahlen Beamten auch mal aus eigener (!) Tasche ein Bußgeld:
LfDI Baden-Württemberg verhängt erstes Bußgeld gegen Polizeibeamten - Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Mitarbeiter öffentlicher Stellen genießen keine „Immunität“ bei illegaler Datenverarbeitung zu privaten Zwecken –
www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de