Verkehrsprobleme / Unfälle / Blitzer - was auf den Straßen alles los ist

  • Es ist in der Tat schwierig, ein gesundes Mittelmaß zu finden. 100 % StVO ist auch nicht immer zielführend, aber fahren nach dem „Pipi- Langstrumpf-Prinzip“ funktioniert auch nur so lange, solange es funktioniert. Im Ernstfall ist die Schreierei aber auch groß, wenn sich die Beteiligten dann auf die Rechtslage berufen. Ist zudem auch tagesformabhängig. :zwinker:

    Grüße

    Oliver

    Volvo XC40 T3 Geartronic Mj. 21 - :castr: Edge Professional V 0W-20 - :aral: Super E5

    Einmal editiert, zuletzt von masterkw (19. September 2021 um 14:31)

  • Tequila009 & Hofrat

    Ihr zwei macht mich fertig. :lach3:

    Nein, habe kein Foto erhalten, nur eine Anonymverfügung vom zuständigen (?) Bürgermeister i. H. v. 45 € (60 erlaubt nach Abzug von 5 km/h Toleranz, blieben wohl noch 77 übrig).

    Die werden auch kein Foto von den Insassen haben oder dergleichen. War nur ein Bild von hinten mehr nicht. Habe mich schon mein ganzes Leben lang gewundert wie das denn gesetzlich möglich sei. Ja, ich weiß es gibt Vereinbarungen, dass das Geld hier eingetrieben werden kann. Aber nach lokalem Recht ist der Fahrer verantwortlich und nicht der Halter. :überleg:

    Da steht dann auch schön auf der Rückseite, dass wenn nicht gezahlt wird ein Strafverfahren eröffnet wird und der Lenker ausgeforscht wird. Rechtsmittel sind gegen die Anonymverfügung nicht möglich und falls nicht bezahlt wird, es nur teurer werden kann. :(

    Gruß Edwin

    ---

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    Smart #1 Brabus

  • Teurer darf es nicht werden, bei 45 € kann die Gemeinde nachsenden, unter 70 € machen es nur die Ambitionierten. Gegen die Anonymverfügung gibt es keine Rechtsmittel. Das eingeleitete Strafverfahren darf nicht teurer sein und hier sind Rechtsmittel zulässig, es muss eine Lenkererhebung erfolgen, wird die vergessen, ist die Strafe nicht rechtskräftig (gerade selbst durchgespielt). :lach3:

    Also ich würde nichts machen, geben die auf ist's gut, wenn nicht senden die eine Strafverfügung an den Halter, in gleicher Höhe. Ich mach dann immer einen Einspruch, dass die Tat nicht wie beschrieben begangen wurde, ich als Halter bin nicht gefahren. Wenn die immer noch nicht aufgeben, kommt die Lenkererhebung, der Halter muss angeben wer gefahren ist ODER wer Auskunft geben kann. Ich geb dann immer Einen an, der Auskunft geben kann, optimalerweise nicht D oder A sondern RestEU, besser England. Wenn dann die Post an diesen nicht zurück kommt ist alles gelaufen. Oder es läuft sich tot, weil dann der nächste mit diesem Spielchen beginnt....

    Geht in der BRD nicht so leicht, wegen der Frontbilder...

  • Ergänzung:

    In Österreich gilt Halterhaftung im Gegensatz zur BRD wo Lenkerhaftung gilt. Wenn du in Ö fährst gilt Ö-Recht, also muss der Halter zahlen oder sagen wer gefahren ist...

    Ö stellt aber immer mehr auf Frontfoto um, um das Angeben von Irgendjemanden zu unterbinden (z.B. bei Fahrverbot o. ä. bisher sehr praktisch)... :yes:

  • Ich bin absolut für strengste Strafen bei verantwortungslosen Verhalten im Straßenverkehr, Straßenrennen mit Personenschaden wären bei mir Führerscheinentzug lebenslang plus zivilrechtliches Strafmaß. Wenn ich Mist gebaut habe stehe ich dafür ein und zahle dafür, wenn ich nachts allein auf der Autobahn mit 115 km/h in die Baustelle mit 100 km/h Beschränkung ausrolle ohne eine Vollbremsung hinlegen zu müssen und es blitzt, fühle ich mich verars....

    Ich glaube Aetvyn, der ein sehr passives Fahrprofil hat, ist da auch in eine Abzockverkehsfalle einer Gemeinde geraten, dagegen darf man sich wehren.

    Bin seit 1982 mit dem Auto unterwegs, in Spitzenzeiten 80tkm/Jahr, viel dabei beruflich und mit Termindruck. Hab in der Zeit keinen selbstverschuldeten Unfall gehabt, fahr auch schnell mit Autos, die das können, wenn es passt, aber immer dem Verkehr und den äußeren Umständen angepasst und nie verantwortungslos....

  • Hofrat Ich weiß, was du ausdrücken möchtest, es gibt aber Verantwortliche, die für die Geschwindigkeitsregelung und die Beschilderung in der Baustelle den Kopf hinhalten müssen (§45 StVO). Ob das jetzt Sinn macht... Der nächste "Profi-Rennfahrer" ist bei bei 115 km/h auf freier Strecke schon überfordert und dann kommst du mit einer Baustelle mitten in der Nacht ;)

    Beispiel Stau auf der AB ...konstant durchrollen...Ich fahre mit einem Abstand von ~25-45m hinter dem Vordermann

    ...genau deswegen hatte sich bei einer monatelangen Brückensperrung der Feierabend-Stau zwischen Frankfurt und Wiesbaden zum Teil über die gesamte Strecke gezogen. Ich hab zu meiner Frau immer gesagt, wenn man das Stauende mit dem Panzer zusammenschieben würde, wären die letzten schon am Wiesbadener Kreuz (Hälfte der Strecke). Was den Fetisch angeht, hab ich die Ursache eher bei den Schaltfaulen gesehen, die kein einseitiges Wadentraining mit dem linken Pedal machen wollen. ;)

    Grüße

    Oliver

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  • Abstand sorgt für besseren Verkehrsfluss. Wenig Abstand sorgt für Bremsmanöver bei jedem Spurwechsel und damit zu "Stoßwellen" die sich durch den ganzen Verkehr nach hinten fortsetzen. Wird der "Druck" der Stoßwellen weiter erhöht, kommt es zum kompletten Stillstand, es entsteht ein Stau.

    Eine ganz einfache Gesetzmäßigkeit, aber ich glaube dass nicht mal 10% der Autofahrer das überhaupt kapieren.

    "Wenn ich dichter auffahre, bin ich schneller da." :überleg: :aua: Primaten am Steuer, da kann man nichts machen.

    Mazda RX8 ロータリーエンジン - Rōtarīenjin

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  • Genauso ist es. Wenn es auf der Ab zb eine Engstelle gibt. Wo etwa mit 30 gefahren wird. Dürfte eigentlich kein stillstand sein.

    In der Praxis sieht das aber anders aus

    Skoda Yeti 1,2 Tsi 2015 Motor:aveno Wiv Multi LL 5W30 Mit Wynns Super Friction Proofing/ Schaltgetriebe: Liqui Moly 75W90 mit MOS2

    Dacia Duster 1,5 DCI 2010 Motor: Repsol Leader C3 5W40 mit Wynns Engine Treatment Gold/ Schaltgetriebe: Elf Tranself NFJ 75w80

  • AB…Wo etwa mit 30 gefahren wird.

    Wenn das im Ernstfall als „Durchschnittsgeschwindigkeit“ funktionieren würde, könnten wir uns die meisten Umleitungsstrecken sparen. Hauptsache, et rollt…

    Aber auch darauf haben einige keinen Bock. Bleiben stehen, lassen teils bis zu 150m Platz, beschleunigen wie‘n Aff und bremsen hart ab. Der nachfolgende Rest nickt freundlich.

    Es ist schwierig…

    Grüße

    Oliver

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  • Genau, mit 15-20m Abstand und fairem Reißverschluss kann man mit 30-40 FAHREN, und die Engstelle kann die Menge Verkehr gut bewältigen. Statt dessen Ego-trip-Verfahren, Lücken werden geschlossen, Stillstand.

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  • ...und fairem Reißverschluss

    … Noch sowas, was in DE ganz hervorragend funktioniert. :lach2:

    Maddin, Wie du schon gesagt hast, den Deutschen (oder sind es Deutsch*innen?) fehlt an der richtigen Stelle zum richtigen Zeitpunkt das Feingefühl. Zumindest was den Straßenverkehr angeht.

    Ja, man soll beim Reißverschlussverfahren bis vorne hin fahren und sich wechselweise einordnen. Wenn diese Engstelle beispielsweise mitten in der Nacht bei geringem Verkehrsaufkommen passiert wird und es ein leichtes wäre, schon vorher im fließenden Verkehr nacheinander auf den durchgängig befahrbaren Fahrstreifen zu wechseln, kriegen die das auch nicht hin.

    Um mal Sven Hieronymus zu zitieren: „weine könnt ich, weine…“

    Grüße

    Oliver

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  • Ich gehöre wohl zu den Bauern die das nicht kapieren. Könnt ihr mir das bitte einmal erklären.

    Wenn die Durchschnittsgeschwindigkeit mal angenommen bei ca. 90 km/h liegt (Gesamtverkehr) ohne Baustellen und dann eine Baustelle kommt, wo die Durchschnittsgeschwindigkeit dann bei 60 km/h liegt, dann ist es doch nur eine Frage der Verkehrsdichte bis es zu einem Stau kommt. Hat jetzt mal gar nichts mit dem Reißverschlussverfahren oder dem Abstand zu tun. Sicherlich können starkes Abbremsen (wäre ja eine Folge) einen Stau begünstigen, aber das Hauptproblem ist und bleibt die Baustelle.

    Persönlich finde ich es sowieso suboptimal, dass a) der günstigste Anbieter gewinnt und nicht der am schnellsten ist und vom Preis her akzeptabel wäre; b) dass die Bauunternehmen selber die Tempolimits definieren können (gerne korrigieren, wenn dem nicht so wäre, aber selbst, wenn das beauftrag wird, dann haben die da gefühlt einen Einfluss drauf); und c) wir mittlerweile sinnlos Straßen instand setzen, weil wir nicht wissen wohin mit dem Geld aus der LKW-Maut, anstatt diese einfach zu verringern.

    80 in einer Baustelle empfand ich schon als, joa kann man machen, aber 60 ist für mich nicht ganz nachvollziehbar. Außer man macht es für die Baustelle, damit die besser auffahren können und für diejenigen die bei der Auffahrt überfordert sind. :angry4:

    Ach da gibt's auch noch ein tolles Beispiel: Tunnel die auf 80 limitiert sind. In der Schweiz ist da einfach mal entspannt 120. Dennoch fahren nicht alle plötzlich gegen die Tunnelwand. :roey:

    Ich wünsche mir alte Tugenden zurück. Biste überfordert, dann gesteh es dir ein und lass es sein. So wie damals, als Politiker zurück getreten sind, nachdem sie Bockmiste gebaut haben. Nun sind wir auf den Trip, dass wir Minderheiten als Maßstab nehmen. :überleg:

    Gruß Edwin

    ---

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    Smart #1 Brabus

  • Wie ich oben bereits erwähnt habe, ist die Einrichtung von Baustellen und deren Beschilderung gesetzlich geregelt. Da ist es völlig egal, ob die günstigste, beste oder sonst noch was Firma den Auftrag bekommt.

    Nur als Beispiel, wenn im Baustellenverlauf die Strecke auf die Gegenfahrbahn umgeleitet und diese wiederum limitiert wird, ist die Höchstgeschwindigkeit am Übergang max. 60km/h. Das liegt an einer engeren Fahrbahnführung, (abgeschrägten) Fahrbahnübergängen, und so weiter.

    Biste überfordert, dann gesteh es dir ein

    Damit hat das deutsche Autofahrer – Ego auch so sein Problem. Wenn ich mich mit meinem Kleinwagen in der Baustelle nicht traue, zu überholen, bleibe ich bestenfalls auf dem rechten (breiteren) Fahrstreifen. Im Umkehrschluss hat ein X6 – Dickschiff nichts auf einem Fahrstreifen zu suchen, wenn der rechte beispielsweise 2,2 m und der linke nur 2 m breit ist. Das hat mit Selbstüberschätzung auch nichts mehr zu tun, sondern gefährdet lediglich die anderen Verkehrsteilnehmer.

    Grüße

    Oliver

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  • Ich unterscheide da schon zwischen Gesetzen und Vorschriften. Lerne gerne dazu, hast mir da Lesematerial?

    Nur als Beispiel, wenn im Baustellenverlauf die Strecke auf die Gegenfahrbahn umgeleitet und diese wiederum limitiert wird, ist die Höchstgeschwindigkeit am Übergang max. 60km/h. Das liegt an einer engeren Fahrbahnführung, (abgeschrägten) Fahrbahnübergängen, und so weiter.

    Wäre für mich nur eine Erklärung, keine Regel. Kenne da genügend Ausnahmen. Da ich aber leider nie anhalte um mir das genauer anzuschauen, kannst du da recht haben. Mein Empfinden und Bauchgefühl sagt mir etwas anderes (gleiche Baustelle hat mal 80 km/h Limit, mal 60 km/h, dann gibt es noch meine Lieblinge, die eigentlich 80 sind, aber immer brav 60 sagen, sobald da eine Baustellenausfahrt oder Autobahnein- oder -abfahrt kommt.). Eine Richtung 80 km/h Gegenrichtung 60 km/h usw. ... naaa geregelt war das einmal früher, jetzt ist das eher gemauschelt "och komm, machen wir da 60, weil das ist ja besonders gefährdet" - um da das eigene Leben einfacher zu gestalten. Persönlicher Eindruck, kann mich da aber auch eklatant irren.

    Gruß Edwin

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    Smart #1 Brabus

  • Wir sind in Deutschland und da wird jeder Furz gesetzlich geregelt. Angefangen, was ein Furz ist, welche Arten von Fürzen es gibt, wann er gelassen und wann er verboten ist, wie er zu riechen hat,... Zu guter letzt, was es kostet, wenn du gegen eine diese Vorgaben verstößt.

    Noch eine Ergänzung zum bisher geschriebenen, durch die StVO-Novellierung wurde im Jahr 2009 hinzugefügt: "Dabei geht die Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer der Flüssigkeit des Verkehrs vor." Das erklärt zumindest die Gründe, aber nicht die persönliche Wahrnehmung.

    Wie oben beschrieben, bist du bspw. derjenige, der die Fahrbahn kreuzt/wechselt, bringt die Situation 60 km/h mit sich. Fährst du in der Gegenrichtung und nur stur geradeaus, auch wenn die Fahrstreifen verengt sind, dann gilt dort 80km/h, obwohl ihr beide in der selben Baustelle fahrt.

    Diese ganzen Regelungen ergeben sich aus der StVO, dem Straßenverkehrsgesetz, zusätzlichen Erläuterungen und Verwaltungsvorschriften, die stellenweise um ein vielfaches länger sind, als der gesetzgebende "Ausgangs-Paragraph".

    Grüße

    Oliver

    Volvo XC40 T3 Geartronic Mj. 21 - :castr: Edge Professional V 0W-20 - :aral: Super E5

  • Wie wäre es wenn die Hersteller (sonst gibt es ja auch jeden erdenklichen Sch....assitenten) endlich mal einen Reißverschluß-, Antikurvenschneid-, Noeinbahnstraßenassistenten etc. verbauen und bei Autobahn in den Gegenverkehr fahren ---> einen :explo: Assitenten!

              

  • Im Prinzip gibt es diese Assistenten schon seit Anbeginn der Autofahrerei... :grins3:

    Darf ich vorstellen, Version 1.0

    Nur statt Updates hat sich im Laufe der Zeit ganz vehement der Fehlerteufel im System breitgemacht.

    Grüße

    Oliver

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