Dieselskandal und weiteres: VW Konzern

  • Das bekannte Verfahren war doch, sich der Musterklage der Verbraucherzentrale anzuschließen. Da kann man doch jetzt zumindest "etwas" wiederbekommen. Soweit ich weiß ist ein Vergleich abgeschlossen worden.

    Die "verbraucherritter" werden sicherlich auch nur mit Wasser kochen. Utopische Summen wie genannt wirst du im deutschen Rechtssystem nur in seltenen Fällen zuerkannt bekommen.

  • Aus OLG München (20. Zivilsenat), Endurteil vom 15.01.2020 - 20 U 3247/18:

    "So trägt die Klagepartei vor, dass die R. B. GmbH bereits im Jahr 2004 vom damaligen Forschungs- und Entwicklungsleiter und Mitglied des Vorstandes, Prof. Dr. M. W., beauftragt worden sei, das Motorsteuerungsgerät EDC 17 zu entwickeln, welches später eine illegale Softwarefunktion unter dem Namen „Akustikfunktion“ enthalten habe. Diese Software sei in der Folgezeit von Herrn Prof. Dr. M. W. weiterentwickelt worden. Die Entwicklungsingenieure der Beklagten hätten in den Jahren 2005 und 2006 bei der Optimierung der Stickoxidwerte und den jeweiligen Abgasrückführungswerten festgestellt, dass die Erhöhung der Abgasrückführungswerte zu einem schnellen Zusetzen des Partikelfilters führe. Das wiederholte Freibrennen und die Beschleunigung der Vorgänge im Partikelfilter hätten dazu geführt, dass die Partikelfilter bereits um die 50.000 km Laufleistung ihren Dienst eingestellt hätten. Mit diesen Testergebnissen im Rücken habe Herr Prof. Dr. M. W. Ende des Jahres 2006 entschieden, dass es unmöglich sei, das Abgasrückführungssystem so zu optimieren, dass Langzeitschäden an Motor und Partikelfilter verhindert werden. Vor diesem Hintergrund hätten sich die Entwicklungsingenieure in Kenntnis von Herrn Prof. Dr. M. W. entschieden, die sog. „Schummelsoftware“ einzusetzen, um ausschließlich für den Rollenprüfstand einen Testmodus zu besitzen, der für die Phase des Prüfbetriebs die erforderlichen Stickoxidwerte einhalte."

    Zwei Anmerkungen meinerseits:

    1. Hat nicht das Update des EA189 genau die Erhöhung der AGR-Rate zum Inhalt, die nach Ausführungen der Klägerin hier zu einer Begrenzung der Lebensdauer des DPFs auf 50.000 km zur Folge hat?

    2. Hat Winterkorn nicht nach Bekanntwerden des Skandals wieder und wieder beteuert, von nichts gewusst zu haben? Hier trägt die Klägerin vor, dass Winterkorn den Einsatz der Schummelsoftware selbst entschieden hat. Wow.

    EDIT: Bei Erstellung des Beitrags ging ich fälschlicherweise davon aus, dass die Beklagte Bosch und die Klägerin VW sei und deshalb der zitierte Vortrag von VW stamme. Dies ist nicht so. Tatsächlich ist VW die Beklagte und die Klägerin eine getäuschte Eigentümerin eines mit dem EA189-Motor ausgestatteten Audi A4.
    Dennoch kann man sich die Frage stellen, woher die Klägerin all das so genau wissen will. Ich habe deshalb die Formulierung meiner beiden Fragen angepasst.

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  • In unserem tollen Super-Land können sich reiche Personen einfach freikaufen, und sich somit einer Verurteilung entziehen.
    Da wird ein Verfahren mit unglaublichen Schäden, Steuerhinterziehung und gigantischen Kunden-Betruges gegen eine Zahlung einfach eingestellt. Also wenn das kein eindeutiges Zeichen eines Schurkenstaates ist, dann weiß ich auch nicht.


    Gegen Millionenzahlung
    Diesel-Verfahren gegen VW-Spitze wird eingestellt
    Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage gegen die Bosse des VW-Konzerns wegen Marktmanipulation erhoben. Nun wird das Verfahren gegen Herbert Diess und Hans Dieter Pötsch eingestellt - gegen eine Millionenzahlung.

    https://www.spiegel.de/wirtschaft/unt…6f-b9a2f5bd939a

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  • , dann weiß ich auch nicht.

    Offensichtlich weißt du wirklich nicht. In dem genannten Verfahren ging es nicht um den Diesel-Skandal an sich, sondern um den Vorwurf der Marktmanipulation, weil Diess als Vorstandsmitglied und Pötsch als Aufsichtsratsvorsitzender die Finanzmärkte zu spät über drohende Millionenstrafen informiert hätten.
    Die Hauptakteure Winterkorn und Stadler sind noch längst nicht aus dem Rennen. Steht aber auch in dem von dir verlinkten Spiegel Artikel. Man muss ihn nur lesen.

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  • Ja, stimmt schon. In diesem Fall geht es nicht um den Diesel-Betrug als solchen.
    Ich betrachte das halt als ein Großes, und wenn man sich gegenüber den Anlegern nicht verantworten muss, weil man sich einfach beim Staat freikaufen kann, gehört das für mich zum gesamten Betrug dazu.

    Das wäre so, als würde sich ein Einbrecher mit Diebstahl und Körperverletzung bei einem dieser beiden Punkte freikaufen.
    Der Diebstahl und die Körperverletzung würden zwar getrennt vor Gericht verhandelt werden, doch gehören sie trotzdem zusammen.
    Und wenn Diess samt Konsorten wussten, was da für ein Betrug am laufen war, müssten sie entsprechend den Anlegern gegenüber verurteilt werden. Nur wollen die Obersten der Oberen ja von nichts gewusst haben, und gleichzeitig rechtfertigen sie ihre absurd hohen Gehälter mit ihrer Verantwortung.

    Ja nee, ich weiß bescheid...

  • Ich kann es natürlich nicht beweisen, und weiß es somit auch nicht.

    Ich weiß auch nicht, was hier um Forum so los ist. Ich habe keinerlei Ahnung, was hier so gemacht und getan wird.
    Gerade der administrative Bereich ist mir als Admin ziemlich unbekannt, und was Andy so macht, darüber weiß ich noch weniger als gar nichts.
    Aber wenn etwas nicht stimmen sollte, finden wir bestimmt irgendein Mitglied, dieses dafür verantwortlich gemacht werden kann. :grins3: :grins3: :grins3:

  • Täter?
    Wenn, würde ich ihm eine Mitwissenschaft sowie bewusste Unterschlagung und Inkaufnahme von extrem hohen Schäden unterstellen.
    Und dass die beiden Herren sich einfach freikaufen können, beweist ja schon mal, dass da etwas dran ist. Denn wenn nicht, hätten sie ja keine Schmiergelder an den Staat zahlen müssen, um ihrer Verhandlung entgehen zu können. Oder zahlen die etwa völlig freiwillig für etwas, was sie nicht begangen haben?

    5 + 12 = 17

  • Wenn, würde ich ihm eine Mitwissenschaft sowie bewusste Unterschlagung und Inkaufnahme von extrem hohen Schäden unterstellen.

    Das ist eine Tat. Jemand, der so etwas tut, ist Täter.
    Wie kannst du behaupten, Diess sei Täter?

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  • sese, ist ok.
    Niemand wusste von gar nichts, und alle sind unschuldig. Wenn Du möchtest, richte doch bitte ein Spendenkonto für die beiden Herren ein, damit sie die jeweils 4,5 Millionen auch berappen können. Denn sie wussten ja von nichts, zahlen aber trotzdem die Summe.

  • Die 9 Millionen werden von VW gezahlt, nicht von den beiden Herren.

    Normalerweise fällt das Gericht ein Urteil, oder das Verfahren wird eingestellt aus Mangel an Beweisen oder wegen Verjährung. Gegen Zahlung ein Verfahren einzustellen, ist schon merkwürdig.

    Ein Vergleich / Schadensersatz wird das wohl nicht sein, über die Summe könnten die Aktionäre nicht mal müde lächeln.

    Wo hin die Zahlung geht, ist übrigens auch nicht bekannt.

    Hat schon etwas von Bananenrepublik. Man kann hier schon fragen, was das ganze soll.
    Aber es ist auch korrekt, bei der Affäre sind noch lange nicht alle aus dem Schneider.

    Die einzige Idee für einen akkuraten Ablauf, wäre die Zahlung von Verfahrenskosten. Dann sollten die Medien das aber auch so benennen. Gibt´s hier Rechtsexperten die was dazu sagen können?

    Mazda RX8 ロータリーエンジン - Rōtarīenjin

    Motor: :ams: XL 10W-40
    Getriebe: :rav: VSG 75W-90
    Achsgetriebe: :ams: Severe Gear 75W-90

  • Jep, noch besser. :grins3:
    Dann müssen paar Leute eben ein Spendenkonto für VW einrichten, damit die Nichtswisser der Ahnungslosen auch weiterhin gut mit Kohle gedeckt sind. :lach3:
    Denn sie zahlen ja gerne freiwillig, obwohl sie keinerlei Schuld tragen. :daumen2:

    Ist schon bemerkenswert, sowas noch mal erleben zu dürfen... :döba:
    :iro2:

  • sese, ist ok.

    Nein, es ist eben nicht ok. Die Abgasmanipulationen wurden bei VW seit Einführung der EDC16 im Jahr 2006 betrieben; das Jahr, in dem Winterkorn ins Unternehmen kam.
    Diess wechselte erst 2015 von BMW zu VW, dem Jahr des Bekanntwerdens des schon 9 Jahre laufenden Dieselskandals.
    Ich frage dich daher erneut: Woher weißt du von Diess‘ Schuld?

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  • sese, ich möchte darüber nicht weiter streiten.
    Diess hatte die Chance sein Wissen und alle Karten offen zu legen. Er wollte nicht, warum auch immer, und damit ist das Ding durch.
    Es wurde sich (quasi illegal) freigekauft, und genau diese Machenschaften zwischen Pseudo-Staat mit VW-Oberhäuptern wurden erfasst. Diese Personen haben sich jetzt komplett offenbart, und da gibt es keinen Weg mehr zurück.

    Es ist alles ein großer Sumpf. Lassen wir die Zeit weiter sprechen... :gart2:

  • Natürlich. Dir fehlt es schlicht an einer differenzierten Schuldbetrachtung, respektive an den tatbegründenden Umständen. Du hast keinerlei Einblick aus dem Prozessgeschehen hervorgebracht, geschweige denn benennen können, was Diess‘ persönliche Verfehlung war, die eine Verurteilung rechtfertigt. Allein seine Tätigkeit als VW-Vorstand reicht dir als strafbares Handeln aus. Ungeheuerlich ist das.
    Weil du keinen Zugriff auf Informationen hast, aus denen ein strafbare Verfehlung von Diess hervorgeht, ist das Ergebnis für dich eine Machenschaft. Wer dies nicht kritisiert, ist Teil eines „Sumpfs“. Was für eine Sichtweise: „Ich weiß nix, aber urteilen kann ich ja schon mal.“

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  • es ist natürlich möglich sich in diesem Land freizukaufen wenn man schuldig ist
    selbst schon erlebt Gefängnis oder eben zahlen in dem Fall ging es um Prospekthaftung
    Als Geschäftsführer oder ähnliches Haftet man für gewisse Dinge die im Unternehmen passieren

    J-P

    Einmal editiert, zuletzt von j-p (21. Mai 2020 um 12:46)

  • Abgasmanipulationen wurden bei VW seit Einführung der EDC16 im Jahr 2006 betrieben; das Jahr, in dem Winterkorn ins Unternehmen kam.

    Lief dieses Schauspiel schon so lange? Und ich meine hier nicht das zulässige Thermofenster, Kaltlaufphase, " Höchstgeschindigkeitsabschaltung", Motorschutz und was es sonst noch so gibt und noch so gerade im rechtlich zulässigen Rahmen ist.
    @sese , kennst Du den genauen Stand, was VW aufgrund der erdrückenden Beweislage in den USA an konkreter Manipulation zugeben musste und in welchem Jahr das erfolgte?


    differenzierten Schuldbetrachtung, respektive an den tatbegründenden Umständen.
    [...] Prozessgeschehen hervorgebracht, geschweige denn benennen können, was Diess‘ persönliche Verfehlung war, die eine Verurteilung rechtfertigt

    Irgendwie habe ich den Eindruck, Du hast nicht die geringste Vorstellung was Marktmanipulation der Kurse bedeutet. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet es, dass der vertretungsberechtigte Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft seinen Informationsverpflichtungen zu börsenkursrelevanten Ereignissen in Form einer z.B. verpflichtenden "unverzüglichen" ad hoc Meldung nicht vollumfänglich nachgekommen ist.

    Ich hatte weiter vorne mal das Beispiel vom Tesla Gründer E. Musk angeführt, der in einem "S.H.Medium" wie Twitter, wo dessen Nachrichteninhalte eigentlich von "keinem" ernst genommen werden, Musk aus Verärgerung einen Zweizeiler abgelassen hat, den die US Börsenaufsicht SEC ihm als Kursmanipulation ausgelegt hat. Ergebnis war, dass er seinen Posten als CEO seiner eigenen Firma räumen musste und nie wieder Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft werden darf. Das passiert in einem "law and order" - Staat, wo bestehende Gesetze und Anlegerschutz auch sehr ernst genommen werden!

    Mein Name ist Hase und ich weiß von nichts, weder was im Unternehmen vor sich geht, noch was meine Vorstandkollegen machen, ist selbst in der BRD schon seit etlichen Jahren gerichtlich geklärt worden. Das ist keine wirksame Einlassung. Und was da die Staatsanwaltschaft Braunschweig verhandelte war ja auch nur die strafrechtliche Seite, wo es um eine etwaige Vorstrafe, Gefängnisstrafe und/oder Geldstrafe ging. Davon unberührt bleiben ja die für den regelmäßig im Regen stehen gelassenen (deutschen) Autokäufer die interessanten zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche. Für die Zivilgerichte wäre es eine gewisse Arbeitserleichterung, wenn es auf deutschem Boden bereits eine strafrechtliche Verurteilung erster Klasse gäbe, statt nur eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Mio. Euro Geldbetrages bzw. eines "Freispruchs zweiter Klasse" wie es unser ehemaliger Bundespräsident C. Wulff mal nannte, der schon aufgrund des Verdachtes auf unredliches Verhalten aus dem Amt gejagt wurde.

    Bei VW braucht man nicht wirklich viel Phantasie, um Anspruchsgrundlagen für die Haftung zu finden. @j-p z.B. nannte zuvor Prospekthaftung. Weiter vorne nannte ich Insiderhandel. Es ist mir zudem im Fall VW einfach unbegreiflich wie man nur so unglaublich blöde sein kann bei der dargelegten Historie im Konzernumfeld immer weitere Fälle von "Schummelsoftware" zu produzieren, die eine unendliche Quelle von Schwierigkeiten und völlig unnötigen Kosten sind. :lesen: :überleg: :staunt: :roey: :( :nene: :aua: :aua: :aua: :aua: :aua: :aua:


    Schurkenstaates

    Bananenrepublik

    Pseudo-Staat

    Ich muss immer etwas schmunzeln, wenn ich so etwas lese, aber so wirklich lustig ist das nicht. Ganz böse Zungen würden es auch schlicht Standortvorteil nennen.

    Der Fall VW ist mal wieder ein Paradebeispiel, dass der Staat als Unternehmer immer wieder (und je nach wirtschaftstheoretischer Ausrichtung sogar zwangsweise) völlig versagt.

    Die ständige Rettung angeblich systemrelevanter krimineller Unternehmen durch den Steuerzahler vergrößert den Schaden m.E. nur. Die Lobbyarbeit in Form einer Bundeskanzlerin, die ständig beim POTUS vorspricht und ihn "beknieen" muss, damit die VW Betrügereien nicht zu existenzbedrohend für die gesamte deutsche Automobilindustrie ausgehen, ist auch nicht gerade selbstverständlich! Es ist auch nicht der "Staat", der "rettet", sondern es sind zig zukünftige Generationen von Steuerzahlern, die den Schaden mit unnötig hohen Steuerzahlungen abtragen müssen. M.E. sollte diese typisch deutsche Vollkaskomentalität in diesen Fällen durch eine persönliche Haftung bis hoch zur beherrschenden Eigentümerebene gehen.

    Der Fisch stinkt immer vom Kopfe her!