12.03.2018
Alles anzeigenHelfer beim Ölnachfüllen soll für Kupplungsschaden haften
Ein Mann ging der Besitzerin eines Porsche zur Hand und goß Motoröl nach. Doch kurz darauf rollte der Wagen mit kaputter Kupplung in die Werkstatt. Nun streiten sich die Arbeitskollegen um Schadensersatz.
Hannover. Etwas abgefahren kommt ein Zivilprozess daher, der derzeit am Amtsgericht Hannover ausgetragen wird und sich um Autos und ihre sachgemäße Behandlung dreht. Die Besitzerin eines Porsche 987 Boxter, in technischen Dingen eher unbedarft, bat einen Arbeitskollegen, ihr beim Auffüllen von Motoröl zu helfen:
Sie bekam den Deckel des Öleinfüllstutzens nicht aufgeschraubt. Der Mann schritt zur Tat, drehte auf und goss nach. Doch kurz darauf – der genaue Zeitpunkt ist strittig – begann die Kupplung des Porsche zu rutschen.
Die Besitzerin fuhr in eine Werkstatt, dort soll ihrer Darstellung nach ein auf überlaufendem Öl begründeter Kupplungsschaden festgestellt worden sein. Die Reparaturkosten in Höhe von 2927 Euro möchte die 34-Jährige nun von ihrem Arbeitskollegen erstattet bekommen – was dieser für abwegig hält.
Eine gütliche Einigung konnten die Parteien in der Verhandlung bei Zivilrichterin Dagmar Frost nicht erzielen, zu weit liegen die Positionen auseinander.
Einig waren sich die 34-Jährige und ihr jüngerer Arbeitskollege immerhin über den Ablauf des Nachgießens. Wie die Porschefahrerin berichtete, besitzt ihr Fahrzeug keinen Ölmessstab; sie habe von dem allzu niedrigen Stand des Schmiermittels nur über eine elektronische Anzeige im Cockpit Wind bekommen.
Wie viel Öl der Helfer nun genau aufgefüllt hatte, konnte keiner sagen, beide Beteiligten schätzten die Menge aber auf einen Liter. „Das Aufschrauben war für mich keine große Herausforderung“, bekundete der Helfer. Und dann habe ihm die Kollegin nur gesagt: ,Mach rein’ – was die Porschebesitzerin bestätigte. „Ich wusste aber auch nicht, wie viel da rein muss“, erklärte sie.
Am 5. April will sich das Gericht zum Sachstand des immerhin schon dreieinhalb Jahre zurückliegenden Schadensfalls äußern. Möglicherweise spricht Richterin Frost ein Urteil, vielleicht gibt sie aber auch ein Gutachten in Auftrag. Dies müsste klären, ob übermäßiges Ölnachfüllen bei einem Porsche 987 überhaupt zu einem Kupplungsschaden führen kann. Die ausgebauten Teile wurden nicht entsorgt, diese könnte ein Sachverständiger also noch genau unter die Lupe nehmen.