22.10.2018
Alles anzeigenOminöse Ölquellen
Sein Verfahren wegen Umweltgefährdung wurde vor dem Landgericht eingestellt. Dafür muss der angeklagte Kfz-Meister aus dem Ampertal eine Geldauflage berappen.
Allershausen/Landshut – Es bestand die Gefahr, dass Betriebsstoffe oder Batteriesäure in nicht unerheblichem Umfang austreten, in das Erdreich und das Grundwasser eindringen und es nachhaltig verunreinigen. Deshalb musste sich ein Kfz-Meister (68) aus dem Ampertal erneut vor dem Landgericht Landshut verantworten.
Die Anklageschrift: Auf dem Anwesen des Kfz-Meisters wurden zwischen Ende Februar bis Mitte März 2016 mehrere Batterien aus Altfahrzeugen gelagert, die sich in einem nicht mehr verwendungsfähigen Zustand befanden. Außerdem wurde dort ein nicht mehr fahrbereiter Opel Astra Caravan abgestellt.
Vorwurf: Betriebsstoffe und Batteriesäure hätten auslaufen können
Er wurde ungeschützt vor Witterungseinflüssen in der Nähe eines Regenschachtes geparkt. Teilweise wurde er schon ausgeschlachtet, Teile der Fahrzeugfront einschließlich der vorderen Kotflügel wurden schon demontiert.
Der Vorwurf dabei: Im Fahrzeug hätten sich noch sämtliche Betriebsstoffe, insbesondere Motorenöl, Brems- und Kühlerflüssigkeit sowie die mit Batteriesäure gefüllte Batterie befunden.
Und: In den Fahrzeugbatterien, die auf dem Boden unter einem Carport in der Nähe eines Regenschachtes gestapelt waren, sei ebenfalls noch Batteriesäure gewesen. Es habe daher, so die Anklage, die Möglichkeit bestanden, dass die Betriebsstoffe beziehungsweise die Säure aus den Batterien – insbesondere durch rostende Leitungen – austreten, und das Grundwasser verunreinigten.
Daher war dem Kfz-Meister ein Strafbefehl mit einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro ins Haus geflattert, wegen vorsätzlichen unerlaubten Umgangs mit Abfällen. Dagegen legte er erfolgreich Einspruch ein: Der Strafrichter am Freisinger Amtsgericht sprach ihn frei, denn es habe keinen Nachweis dafür gegeben, dass umweltschädliche Betriebsstoffe oder Säuren ausgetreten wären. Bei diesem Urteil blieb es aber nicht.
„Da wäre ja jedes alte Auto Gefahrgut“
Denn anderer Auffassung war die Staatsanwaltschaft und ging in Berufung. Bei der Neuauflage am Landgericht Landshut beteuerte der Kfz-Meister, dass zu keiner Zeit eine Gefahr für die Umwelt bestanden habe: Unter dem Caravan und den Batterien hatte eine Plane gelegen. Und ein Carport schützte das Auto und die Batterien vor Regen. Außerdem seien nicht alle Batterien funktionsuntüchtig gewesen: Vier davon habe er später in ein Wohnmobil eingebaut, die restlichen drei wurden ordnungsgemäß entsorgt. Bei allen Batterien sei das Gehäuse intakt gewesen, es habe also keine Säure auslaufen können.
Was den ausgeschlachteten Caravan anging, verstand der 68-Jährige die Welt nicht mehr: „Da wäre ja jedes alte Auto Gefahrgut.“
Da widersprach allerdings Staatsanwältin Jacqueline Wallinger: Nicht von der Lagerung, sondern vom Abfall als solchen würde Gefahr für die Umwelt ausgehen – und das sei im vorliegenden Fall gegeben gewesen. Verteidiger Andreas Martin hielt dem entgegen, dass von drei kaputten Batterien und einem Fahrzeug, bei dem nur Karosserieteile ausgebaut seien, keinesfalls eine nachhaltige Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser ausgehen könne.
800 Euro Geldauflage, damit Prozess eingestellt wird
Vorsitzender Richter Peter Pöhlmann verwies darauf, dass zumindest die drei kaputten Batterien und der Opel als Abfall einzustufen seien, da sie in der Nähe einer Regenrinne, die in einen Abwasserkanal münde, gelagert wurden. Deshalb käme eine Umweltgefährdung durchaus in Betracht.
Wie das Gericht auch entscheide, so der Richter, stehe vermutlich eine Revision der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung sowie die Einholung eines Sachverständigengutachtens ins Haus. Sein Vorschlag, das Verfahren gegen eine Geldauflage von 800 Euro zugunsten der Staatskasse einzustellen, fand die Zustimmung der Prozessbeteiligten.
Quelle: https://www.merkur.de/lokales/freisi…n-10349856.html