Beiträge von Toshiba

    Bmw E46 330i 6 Gang Schaltgetriebe

    Hallo,

    kennt jemand die Füllmenge für das Getriebe?

    Welches Öl sollte da rein?

    Im Netz konnte ich lesen, dass der eine oder andere mit Castrol Probleme hatten, das beste von BMW wäre.

    Meinungen ?

    Leider pfeift/surrt es, wenn ich die Gänge einlege, bin einen Berg mit 70kmh runter gerollt im neutralen Gang, nix zu hören, aber sowas ich einen Gang einlege und Gas gebe, hört man es..

    Dachte ich wechseln mal das Öl


    Grüße

    Nabend,

    Ich habe einen Stromgenerator Honda EC 4000 mit einem GX270 Motor.

    Welches Öl von welchem Hersteller empfiehlt ihr?

    Würde 5 Liter oder 4 Liter bestellen wollen, Honda schreibt noch:

    Empfohlenes ÖlMotoröl für Viertaktmotoren verwenden, das die Anforderungen für API-Serviceklasse SJ oder höher (bzw. gleichwertig) erfüllt oder überschreitet.SAE 10W-30 wird für allgemeinen Gebrauch empfohlen.

    Ich habe jetzt bei Amazone viele verschiedene von Mannol gesehen, keine Ahnung welches das richtige ist? Oder doch was anderes, bis 20€


    Dann steht in der Betriebsanleitung bei Google,


    Untersetzungsgetriebeöl-Füllmenge: 0,30 L


    Was genau ist dieses Öl, welches kann ich verwenden?

    Gruß

    Danke für eure Ratschläge, sehr informativ.

    Es ist so, dass quasi zwei Immobilien nebeneinander stehen, beide Eigentümer sind verwandt.
    Ich bin kurz davor, das Einfamilienhaus zu erwerben, denke geht in 4-6 Wochen durch.
    Da ist 600QM Grundstück vorhanden.

    Neben dem EFH steht eben das MFH, deswegen sollten hier nicht allzu viele Probleme entstehen, da diese Immobilien auf einem großen Grunstück liegen, verzäunt.

    Ich sehe hier auch nur noch die Möglichkeit, die Dame auszubezahlen, ich weiß nicht wieviel die Dame haben möchte, aber nur so würde es klappen.

    Ich lebe selber in dem MFH, ich hatte der Eigentümerin des MFH's ein angebot unterbreitet, die stimmte zu.
    Der Cousin von ihr (mit dem EFH) sagte mir, dass sie auch mit 50k weniger zufrieden wäre, sie will es nur noch loswerden, sie hat keine Bindung zum Haus, wohnt woanders, hat eh gut geerbt, mit dem lebenslanges Wohnrecht ist es nur ein Ärgernis, sie will damit abschließen.

    Und das ist halt der Grund, wieso ich es unbedingt will, der Preis abzüglich 50k (klar, mit der Eigentümierin nicht besprochen, aber wenn ich die Möglichkeit bekomme und ihr sage, hier Betrag X, dann geht der Kredit durch, könnte die womöglich mitspielen), wäre die Immobilie eine absoluter Schnäppchen.
    Will es nicht verlieren, da man nicht soviele Immobilen bekommt, vor allem als MFH und dem Preis für die Lage. (Preis bleibt geheim)


    Ich habe den Grundbuchauszug vorliegen, hier steht:


    Wohnungsrecht gemeäß § 1093 BGB für Frau X.
    Gemäß Bewilligung (URNr. XX) eingetragen.


    Dann habe ich noch paar Kopien vorliegen, vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte:


    Die Eintragung zu laufender Nr. 1 (Wohnrecht) wird als wertbeeinflussend angesehen und entsprechend berücksichtigt.
    --> Frage, kann man heraus kriegen, welcher Wert ermittelt wurde durch den Gutachterausschuss?


    ...auf Lebensdauer ein Wohnungsrecht lastend auf dem Grunstück.


    Dieses besteht in dem Recht der ausschlißlichen Nutzung der im ersten OG
    des Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus xxxxxx, unter Ausschluss
    des Eigentümers.
    Die Wohnungsberechtigte trägt zur gewöhnlichen Instandhaltung
    erforderlichen Aufwendungen sowie die benutzungs- und
    verbrauchsabhängigen Kosten (Heizung usw.)


    Eine Übertragung der Ausübung des Wohnungsrechts an Dritte ist der
    Berechtigten nicht gestattet. Eine Vermietung und Untervermietung somit
    nicht möglich.


    Das dingliche Wohnungsrecht und die ihr zugrundeliegende Abrede
    erlöschen, wenn das Wohnungsrecht von der Wohnungsberechtigten auf Dauer
    (Beispiel bei Umzug in ein Pflegeheim) aufgegeben wird.
    Geldersatzansprüche für den Fall der Nichtausübung oder Beendigung des Wohnrechts werden aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen.


    ....bewilligt und beantragt die Eintragung an erster Rangstelle im
    Grundbuch mit dem Vermerk, dass zur Löschung der Nachweis des Todes der
    Berechtigten genügen soll, was hiermit vereinbart und beantragt wird.


    Die Wohnungsberechtigte wurde von dem Notar darüber belehrt, dass ihr
    Wohnungsrecht (unter Umständen entschädigungslos) untergehen kann, wenn
    im Grundbuch an besserer Rangstelle Grundpfandrechte eingetragen sind
    oder werden und aus diesen (wegen Nichtzahlungder dadurch abgesicherten
    Verbindlichkeiten) die Zwangsvollstreckung betrieben würde.

    Gruß

    Danke erstmal für eure Beihilfe.

    Ich will wirklich egal wie, diese Immobilie erwerben, ohne Makler, der Preis ist extrem gut, da die Dame woanders lebt und das Objekt einfach weg habe möchte .


    Daneben befindet sich ein Einfamilienhaus, mit dem bin ich auch einig, da kriege ich sofort ein Kredit.

    Sind quasi 2 Immobilien auf einem großen mind. 1000Qm Grundstück.

    Ich werde das Gespräch mit der Dame suchen, vielleicht spielt sie mir.

    Gruß

    Hallo zusammen,

    als kleine Abwechslung zu Ölthemen, vielleicht könnt ihr beraten, Tipps geben oder aus eigener Erfahrung berichten.

    Wohne in einem Mehrfamilienhaus, mir kam vor paar Jahren zu Ohren, dass die Eigentümerin das Objekt verkaufen will.

    Ich habe mich für einen sehr guten Kurs mit der Eigentümerin verständigt, jedoch gibt es ein mega Problem.

    In einer Etage lebt eine 70 Jährige, die ein lebenslanges Wohnrecht hat, daher wahrscheinlich auch der Preis.
    Ich bekomme kein Kredit, egal wenn ich wo kannte, die Rangordnung im Grundbuch muss geändert werden, sodass die Bank an erster Stelle steht.

    Dann bekäme ich sofort ein Kredit, aber so schier unmöglich.


    Habt ihr eine Idee?
    Tipps?
    Ratschläge?

    Ich habe mit der Dame schon mal gesprochen, sie ist ängstlich und leitet solche Fragen an den Anwalt, welcher sagte , dass er dies nicht empfehlen würde.

    Ich will der Dame absolut nichts, sie soll weiter leben ohne Miete zu zahlen (nur NK), aber leider hört sie auf den Anwalt.


    Kann man so eine Abmachung treffen, wo anwaltlich festgehalten wird, dass ihre Rechte auf mich übertragen werden und sie die Rangordnung beibehält, sollte das Haus in Insolvenz kommen, würde sie ihre Rechte beibehalten.


    Schöne Grüße