Fehlerhaftes Fahrzeug gekauft - was kann man machen? Wie sehen die rechtlichen Möglichkeiten aus?

  • Hallo zusammen,

    ich bin nun auch neu in dem Forum und habe mit meinem Golf 6 1.8TSI (aktuell 126.000km) wahrscheinlich leider auch das Problem der Ölabstreifringe.

    Der Wagen stand seit November beim Händler und war wohl eher ein Kurzstreckenauto. Ich habe ihn vor 9 Tagen beim Händler abgeholt u.a. mit neuem Ölservice, neuer HU/AU. Leider hat sich die Öllampe schon nach 700km gemeldet und wir mussten nachts unterwegs Öl nachkaufen. Gerußt hat er je nach Fahrt auch mal mehr oder weniger. Weitere atypische Syptome hat er aber nicht. Fährt ruhig, zieht gut Gas, kein bläuliches Abgas zu sehen und auch keine Öltropfen.

    Insgesamt hat er schon 2l Öl extra drinnen und wir müssen immernoch nachfüllen, bis der Stand ok ist. Daher habe ich einen größeren Kanister 5W30LL nachgekauft. Heute fahre ich die knapp 400km zurück und achte da besonders genau auf den Ölstand. Da habe ich vom Händler und vom VW Service, wo ich auch mal nachgefragt habe soweit das ok. Bei ATU wurde sich der Wagen auch mal angeschaut vor der langen Fahrt und auch da wurde das OK zum Weiterfahren gegeben.

    Habt ihr Empfehlungen für den Besuch beim Händler morgen? Ich habe zum Glück normal Gewährleistung, da es ein gewerblicher Händler war. Da ich nicht weiß wie oft der Wagen vom Vorbesitzer schon mit Ölmangel gefahren wurde und da entsprechend im schlimmsten Fall der Motor hohen Verschleiß erlitten hat und wie auch der Kat (was ich mal gelesen habe) weiß ich nicht so recht was ich von einer Reparatur halten soll. Sie ist ja mit über 3000€ sehr teuer für einen Golf mit einem Kaufpreis von 8.400€. Also fraglich, ob der Händler das macht oder den zurücknimmt und für den Export weitergibt. Mit einer reinen Motorspülung würde ich mich lieber nicht zufrieden geben, oder? Bei einem Verbrauch von bestimmt 3l/1000km scheint die Verkokung der Kolbenringe recht fortgeschritten zu sein und eine Spülung nicht so nachhaltig, da das Problem nicht beseitigt wird und weiter Folgekosten bestehen bleiben.

    Vielen Dank

    Einmal editiert, zuletzt von armin123 (13. September 2021 um 14:18) aus folgendem Grund: Ich habe ursprünglich unter einem Beitrag geantwortet, in dem es genau um dieses Problem ging. Der Beitrag wurde aber von einem Admin als neues Thema eröffnet, sodass ich den Kontext zum Verständnis etwas angepasst habe

  • würde dem Händler Morgen freundlich aber bestimmt klar machen das für dich nur eine Rückabwicklung in frage kommt. Sollte der Händler sich quer stellen sofort zum Anwalt weil 3l Öl auf 1000km ist auch bei Vw nicht normal! Das Problem sind die Ölabstreifringe.

  • 14 tägiges Rückgaberecht ab Übergabe solltest du haben,

    ich würde das auch sofort nutzen,

    egal ob du etwas Geld für die Anmeldung abziehen musst, und für die Fahrten,

    trenne dich von dem Auto

    Skoda Yeti 1,2 Tsi 2015 Motor:aveno Wiv Multi LL 5W30 Mit Wynns Super Friction Proofing/ Schaltgetriebe: Liqui Moly 75W90 mit MOS2

    Dacia Duster 1,5 DCI 2010 Motor: Repsol Leader C3 5W40 mit Wynns Engine Treatment Gold/ Schaltgetriebe: Elf Tranself NFJ 75w80

  • Vielen Dank für eure schnellen Antworten!

    Der Händler hat Öl nochmal aufgefüllt und jetzt soll ich 300-500km fahren, sodass die selber auch nochmal den Ölverbrauch messen können. Danach werden wir weiterschauen. Er meinte, dass wir dann gemeinsam eine Lösung finden werden (sei es Reparatur, falls es sich lohnt oder eben die Rücknahme). Da hat er sich noch sehr offen gezeigt bisher. Sprich Rücknahme steht definitiv schonmal im Raum. Hoffentlich geht das dann alles gut.

  • ist der Fall schon schriftlich aufgenommen,?leider machen die meisten Händler solange rum bis Alle Fristen für die Rückgabe verstrichen sind,

    lass dich nicht veralbern,

    Skoda Yeti 1,2 Tsi 2015 Motor:aveno Wiv Multi LL 5W30 Mit Wynns Super Friction Proofing/ Schaltgetriebe: Liqui Moly 75W90 mit MOS2

    Dacia Duster 1,5 DCI 2010 Motor: Repsol Leader C3 5W40 mit Wynns Engine Treatment Gold/ Schaltgetriebe: Elf Tranself NFJ 75w80

  • Stimme Stahlhobelspan voll zu. Solange der Vertragspartner etwas zu verlieren hat, wird man vorkommend behandelt. Ist eine Frist verstrichen, meldet sich keiner mehr oder der Ton ändert sich sehr schnell.

    Alles von beiden Seiten her schriftlich festhalten, man braucht dazu kein Formular. Ein A4-Blatt mit Schilderung des Sachverhaltes und eigenhändiger Unterschrift beider Parteien bringt dir Planungssicherheit falls es dann doch zum Anwalt geht.

  • ich sehe schon, wir haben alle sunsere Erfahrungen gemacht.

    wenn du schriftlich hast, das der Mangel vor ablauf der Frist gemeldet wurde, und das du das Auto zurückgeben willst,

    hilft dir das, ich habe auch immer an das Gute im Menschen geglaubt, aber bei Autohändlern kannst du das vergessen.

    Skoda Yeti 1,2 Tsi 2015 Motor:aveno Wiv Multi LL 5W30 Mit Wynns Super Friction Proofing/ Schaltgetriebe: Liqui Moly 75W90 mit MOS2

    Dacia Duster 1,5 DCI 2010 Motor: Repsol Leader C3 5W40 mit Wynns Engine Treatment Gold/ Schaltgetriebe: Elf Tranself NFJ 75w80

  • Ganz klar,

    nur eine Rückabwicklung ist sinnvoll - unter Beachtung all der Dinge, die meine Vorredner angesprochen haben.

    Ich besitze ebenfalls solch einen Motor - allerdings von Neuzustand an. Meinen lasse ich gerade instandsetzten. Allerdings nicht von VW. Die sehen von mir keinen Cent mehr.

    Noch zwei Anmerkungen zu DEinem Händler:

    1. Falls er VW-Händler ist, hat er Dich über den Tisch gezogen oder ist mega inkompetent.
    2. Falls er kein VW-Händler ist, wohnt er auch nicht gerade auf dieser Seite des Mondes.
      Falls er den Wagen vorher von einer Privatperson übernommen hat, kann er sich in solch einem Fall eventuell das Geld von dieser zurückholen. Nochmal geht das meines Wissens nicht, wenn ein Händler (Gewerbe) von einer Privatperson ein Auto übernimmt. Aber bei diesem krassen techn. Mangel liegt der Grundsatz der arglistigen Täuschung vor. Der Vorbesitzer wusste genau, dass sein Auto ein Ölschlucker ist. Auf jeden Fall hat Dein Händler eine Chance, wenn er aktiv nach erhöhtem Ölverbrauch nachgefragt hatte und eine falsche Aussage erhalten hatte.

    Kann ja vielleicht für Dich nützlich sein.

    Grüße

  • Damit hier kein falscher Eindruck entsteht,

    mir ist schon klar, das kein Händler jedes Auto auf Herz und Nieren prüfen kann, die fahren nicht 2000km Probe um den Ölverbrauch zu messen.

    das Auto wird angekauft, aufbereitet und verkauft.

    anders geht es auch garnicht.

    also der Händler muss jetzt nicht absichtlich einen Ölsäufer verkauft haben.

    vielleicht hat er es wirklich nicht gewusst, egal.

    trotzdem würde ich mich schnellstens von dem Auto trennen,

    der Händler wird dir jetzt wohl kaum eine ordentliche Motorrevision schenken.

    aus eigener Erfahrung kenne ich das so, dass nur das Nötigste gemacht wird

    Skoda Yeti 1,2 Tsi 2015 Motor:aveno Wiv Multi LL 5W30 Mit Wynns Super Friction Proofing/ Schaltgetriebe: Liqui Moly 75W90 mit MOS2

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  • Der Händler soll den Motor neu revidieren lassen oder den Wagen zurück nehmen, alles andere ist Zeit/Geldverschwenung.

    So ein Öl Verbrauch ist extrem anormal, die Folgekosten werden dich ruinieren.

    Vermutlich spielt er auf Zeit und spekuliert das du die Lust verlierst und nicht wieder kommst :)

    Suzuki Swift MZ 1,3 92Ps
    :ams: SS 10W30 + :rav: 75W80 MTF-2 + :aroi: 9100+ :nepr:

  • Nochmal vielen Dank für die Antworten!

    Bisher habe ich leider noch nichts schriftlich. Den Wagen habe ich vor 11 Tagen übernommen. So weit ich recherchiert habe, gibt es ja kein allgemeines 14 tägiges Rückgaberecht, sondern eben die Sachmängelhaftung, die hier greift. So weit bin ich ja zum Glück nicht, dass die verstreicht. Oder greift da nach 14 Tagen noch eine andere Frist?

    Der Händler ist kein VW Händler, sondern ein freier Händler, allerdings mehr auf BMW spezialisiert. Es ist kein Hinterhofhändler, sondern schon ein etwas gehobenerer mit einem Autohaus vergleichbar und vielen jungen Gebrauchten bis 40.000€ im Angebot. Da ist der etwa 8000€ Golf eher mit das günstigste, was er hatte. Der Wagen wurde von einem VW Händler in Zahlung genommen und aufgrund des Alters an den freien Händler zum Verkauf weitergegeben, sprich da war noch eine Stufe dazwischen. VWs und Audis haben die selten und das ist angeblich der erste den sie hatten mit genau der Problematik.

    Bezüglich Reparatur hat der Verkäufer schon beschrieben, dass es sehr aufwendig wird und die selber erstmal schauen müssten, ob sie es überhaupt machen würden oder von sich aus den Wagen zurücknehmen.

    Sollte ich den Händler nochmal kontaktieren, dass er mir das Vorgehen nochmal schriftlich bestätigt, dass ich da war, dass aufgefüllt wurde und ich erstmal bis 500km fahren soll? Mein Onkel, der selber auch mal Pannendienst fuhr, meinte das wäre auch schon heikel, weil es oft schon zu spät ist, wenn die Öllampe brennt und sie bei mir schon nach 700km aufleuchtete.

  • Ich würde den Wagen nicht haben wollen...auch nach einer Instandsetzung unbekannter Qualität nicht.

    Wenn man vorher wüsste bzw. garantiert bekommt dass nach der Instandsetzung alles okay ist und hält...aber dafür garantiert ja niemand schriftlich.

    Wenn der Motor nach einem Ölwechsel besser klingt, war er zu spät.

  • Sollte ich den Händler nochmal kontaktieren, dass er mir das Vorgehen nochmal schriftlich bestätigt, dass ich da war, dass aufgefüllt wurde und ich erstmal bis 500km fahren soll? Mein Onkel, der selber auch mal Pannendienst fuhr, meinte das wäre auch schon heikel, weil es oft schon zu spät ist, wenn die Öllampe brennt und sie bei mir schon nach 700km aufleuchtete.

    jap, wenn er das nicht macht - Rücknahme!

  • Der Händler hat Öl nochmal aufgefüllt und jetzt soll ich 300-500km fahren, sodass die selber auch nochmal den Ölverbrauch messen können. Danach werden wir weiterschauen.

    Dann mach einen kleinen Ausflug mit dem Auto, damit die Kilometer schnell erreicht sind.

    Und dann gibts du das Auto zurück.

    BMW E39 M52TÜ: :adi: Super Light 0540

    Simson KR51/2: :maol: 2-Takt Plus

  • Ich werde dem Händler am Freitag wahrscheinlich nochmal einen Besuch abstatten unabhängig davon wie viele km ich bis dahin gefahren bin, weil bisher auch die Motorkontrollleuchte blinkte und mir das zu heikel wird, einen Motorschaden zu riskieren. Dann lasse ich mir das schriftlich geben und das ist dann sogar auch 14 Tage nach Abholung.

    Den Ölstand hatte ich jetzt nicht überprüft. Der Händler meinte, ich soll nicht eingreifen oder so, um die Messung zu verfälschen. Ok, klingt schon etwas suspekt, wenn man bedenkt, dass er wirklich überfüllt haben könnte, aber ich weiß ja, dass er verliert und dann wird der Test einfach verlängert. Ich habe Geduld und eine Rechtsschutzversicherung.

    Ich hab bei der Autosuche schon so manch komischen Händler erlebt (den einen z.B. der einen durch einen "Privatverkauf des Geschäftsführers" um die Gewährleistung bringen wollte). Weil ich vermute, da er auch Barzahlung wollte, dass da steuerlich nicht alles sauber läuft, bin ich geneigt, der Finanzverwaltung einen kleinen Tipp zu geben. Nicht weil ich petzen will, sondern weil der mich für so dumm verkaufen wollte. Gerade merke ich ja wie wichtig die Gewährleistung ist.

    Aber im Vergleich zu den komischen wirkte mein Händler wirklich deutlich seriöser, sodass ich da zunächst noch etwas Vetrauen habe, dass er sich den Ruf nicht wegen des Golfs kaputt machen lassen will, wo der auch 40.000€ BMWs verkauft.