Immobilie erwerben, aber lebenslanges Wohnrecht

  • Hallo zusammen,

    als kleine Abwechslung zu Ölthemen, vielleicht könnt ihr beraten, Tipps geben oder aus eigener Erfahrung berichten.

    Wohne in einem Mehrfamilienhaus, mir kam vor paar Jahren zu Ohren, dass die Eigentümerin das Objekt verkaufen will.

    Ich habe mich für einen sehr guten Kurs mit der Eigentümerin verständigt, jedoch gibt es ein mega Problem.

    In einer Etage lebt eine 70 Jährige, die ein lebenslanges Wohnrecht hat, daher wahrscheinlich auch der Preis.
    Ich bekomme kein Kredit, egal wenn ich wo kannte, die Rangordnung im Grundbuch muss geändert werden, sodass die Bank an erster Stelle steht.

    Dann bekäme ich sofort ein Kredit, aber so schier unmöglich.


    Habt ihr eine Idee?
    Tipps?
    Ratschläge?

    Ich habe mit der Dame schon mal gesprochen, sie ist ängstlich und leitet solche Fragen an den Anwalt, welcher sagte , dass er dies nicht empfehlen würde.

    Ich will der Dame absolut nichts, sie soll weiter leben ohne Miete zu zahlen (nur NK), aber leider hört sie auf den Anwalt.


    Kann man so eine Abmachung treffen, wo anwaltlich festgehalten wird, dass ihre Rechte auf mich übertragen werden und sie die Rangordnung beibehält, sollte das Haus in Insolvenz kommen, würde sie ihre Rechte beibehalten.


    Schöne Grüße

  • Kann man so eine Abmachung treffen, wo anwaltlich festgehalten wird, dass ihre Rechte auf mich übertragen werden und sie die Rangordnung beibehält, sollte das Haus in Insolvenz kommen, würde sie ihre Rechte beibehalten.


    Wenn Du in die Insolvenz gehst und die Bank Dich lang macht und Dir alles wegnimmt was Du zuvor besessen hast, dann sind auch all Deine Zusagen der Dame gegenüber nichts mehr wert.

    Jetzt ist die Dame ausreichend besichert. Warum sollte sie sich auf so unsicheres Eis begeben_

    Mal eben 100 TEuro als Sicherheit auf ein verpf'ndestes Treuhandkonto hinterlegen kannst Du vermutlich auch nicht.

    Such Dir besser eine Immobilie ohne solche Probleme.

  • Der Anwalt der Dame hat absolut recht. Die Bank möchte im Falle eines Falles auch die alte Dame obdachlos machen können um ans letzte Geld zu kommen. Und das Grundbuch steht da über allen sonstigen vertraglichen Verpflichtungen, daher ist die Bank da so geil drauf. :music3:

    Schwierig: 70 Jahre bedeutet, dass die noch 30 Jahre machen kann. Wie groß ist denn der Wohnrecht-Teil?

    Wie groß ist der Modernisierungsbedarf? Auch mal an die Klimagöre denken, das sind schnell 200+ k€ für die komplette energetische Modernisierung beim kleinen MFH weg.

    Wenn ausreichend Eigenkapital vorhanden ist, sollte ein Teil-Wohnrecht kein Problem darstellen.

    Auch wenn's hart ist: denk mal kritisch über Deine Finanzierung nach.

    Noch ein Tipp aus eigener böser Erfahrung: Baulasten checken! Checken lassen und nicht auf den Verkäufer verlassen. Vergessen viele kann aber extrem wichtig sein. Da musste ich schonmal um "11:59" vorm Notartermin als fast-Käufer die weiße Fahne hissen. Kein Spaß für alle Beteiligten!

  • Damit kannste Dich ganz flott in die Sch..ße reiten.

    Beispiel:
    Meine Eltern haben das Nachbarhaus von meinem Großvater gekauft mit Stück hinterm Haus, das aber nur über das nächste Nachbargrundstück erreichbar ist.

    Im Grundbuch ist verankert, dass der Besitzer des Hauses meiner Eltern - egal wer - bis auf alle Zeiten über das Stück des Nachbarn darf. Und noch besser: Dessen Gartenschuppen nutzen darf, aber der Nachbar für dessen Instandhaltung zu sorgen hat (sein Eigentum, darf den aber nicht nutzen).

    Gut, der Kerl ist ein A....h, aber auch etwas zu bedauern. Was den damals geritten hat das zu machen, weiß keiner.

    Der hat schon zigmal geklagt, und immer und immer wieder verloren.

    Meine Eltern nutzen das jetzt nicht aus (Bude soll eh wieder verkauft werden), und haben den mit dem Angebot des Hauses (damals inkl. Mietern) ein lächerlich gutes Angebot gemacht, aber wollt der net. Macht lieber Stunk.

    Aber so schnell kann's für Dich in die Hose gehen...

    SLK R170 - 230 Kompressor: :fu: Titan Race Pro S 10W-50
    Volvo XC90 D5: :rek: EuroTruck 5W-40 + RR 5W-30 Spritmonitor.de

    Kia Stonic 1,0 T-GDI: :total: Quartz Ineo MDC 5W-30


    Automobile Historie: Citroen 2CV, Saab 9000/1 turbo16, Mercedes C126 500SEC, Saab 900/1 turbo16 Sedan, Volvo 945 Turbo, Volvo 855 T5, Mercedes S203 C320CDI Ex-Werksversuchswagen, Audi 100 C4 2,6 Avant quattro Ex-Werkswagen, Vaneo "Motorkrücke"...
    RES-QR

  • Im Grundbuch ist verankert, dass der Besitzer des Hauses meiner Eltern - egal wer - bis auf alle Zeiten über das Stück des Nachbarn darf. Und noch besser: Dessen Gartenschuppen nutzen darf, aber der Nachbar für dessen Instandhaltung zu sorgen hat (sein Eigentum, darf den aber nicht nutzen).

    Das findet sich leider durchaus häufig in den Unterlagen der Bauämter ohne dass das ein Käufer ahnt.

    Haus 1 hat zu wenig Parkplätze.
    Grundstück 2 bekommt daher eine Baulast die Parkplätze zu schaffen, zu erhalten und nicht selbst zu nutzen.

    Dagegen kannst Du nicht klagen. Keine Chance. Das lastet für immer und ewig auf dem Grundstück. Zahlen tut den Spaß (Bau, Unterhalt) der Eigentümer von Grundstück 2.

    Ganz toll, und plötzlich passt das eigene Haus oder die eigentlich unproblematisch Erweiterung um eine Garage doch nicht mehr.

  • Jup, so ists... Wie gesagt, meine Eltern hatten das Haus ne zeitlang vermietet und haben dem angeboten das für nen wirklichen Spottpreis zu kaufen (Doppelhaushälfte - dann hätte er die komplette Bude gehabt) und die Mieter zu übernehmen (hätte sich dann mehr als selbst finanziert) aber wollt er net... Mehr kann man nu net machen.

    Bei mir muss ich bei Gelegenheit bez. einer solchen Grunddienstbarkeit ma gucken, weil ne Straßenlampe auf meinem Stück steht... Aber da hab ich im Moment weder Lust, noch Muse noch den Nerv zu.

    Bin grad dabei die letzten Räume zu verkabeln und den Rest vom Dachboden fertig zu isolieren.

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  • Danke erstmal für eure Beihilfe.

    Ich will wirklich egal wie, diese Immobilie erwerben, ohne Makler, der Preis ist extrem gut, da die Dame woanders lebt und das Objekt einfach weg habe möchte .


    Daneben befindet sich ein Einfamilienhaus, mit dem bin ich auch einig, da kriege ich sofort ein Kredit.

    Sind quasi 2 Immobilien auf einem großen mind. 1000Qm Grundstück.

    Ich werde das Gespräch mit der Dame suchen, vielleicht spielt sie mir.

    Gruß

  • Problem ist für die Bank, dass es vermutlich kein "einfaches" Wohnrecht ist, sondern eher ein Nießbrauch; schlussendlich zahlt sie außer den NK ja scheinbar nichts.
    Gefahr dabei: geht die Dame ins Heim, kannst du noch immer nicht weiter vermieten.
    Also, Risiko.

    jetzt das ABER....

    Anwälte sind immer ein bisschen "streitsüchtig" und ich an deiner Stelle würde mir einen guten Notar suchen, der dich berät.
    Vertraglich ist vieles (natürlich im Rahmen der rechtl. Mittel) machbar und je nach Wortlaut sollte dann auch die Bank mitspielen.
    gefährlich sind mündliche Absprachen und/oder Verträge die nicht beurkundet sind oder schlichtweg Formfehler beinhalten.
    aber wie gesagt, dass zu bewerte ist der leider sehr gut bezahlte Job eines Notars ;)


    und Baulasten......
    ganz heikles Thema:
    Wegerechte und Bauabstände etc. sind noch einfach, dann kommen Sachen wie Dienstbarkeiten (Versorgungsleitungen etc.)...da muss man auch immer darauf achten, wer am Ende was bezahlen müsste.
    Thema dabei auch: die Haftpflicht!

  • Die Betonung beim Notar liegt auf GUT!!!

    Gerade bei Grundstückskaufverträgen läuft das oft nach dem Motto " Schublade auf, 0815-Standard-Mustervertrag auf den Tisch und bitte unterschreiben."

    Ich habe schon Vertragsentwürfe gesehen, da standen teils noch Daten vom vorherigen Vertrag drin.

    Besser einmal zuviel durchlesen und die eigene Birne einschalten. Und alles nachfragen, was nicht verständlich ist.

  • Danke für eure Ratschläge, sehr informativ.

    Es ist so, dass quasi zwei Immobilien nebeneinander stehen, beide Eigentümer sind verwandt.
    Ich bin kurz davor, das Einfamilienhaus zu erwerben, denke geht in 4-6 Wochen durch.
    Da ist 600QM Grundstück vorhanden.

    Neben dem EFH steht eben das MFH, deswegen sollten hier nicht allzu viele Probleme entstehen, da diese Immobilien auf einem großen Grunstück liegen, verzäunt.

    Ich sehe hier auch nur noch die Möglichkeit, die Dame auszubezahlen, ich weiß nicht wieviel die Dame haben möchte, aber nur so würde es klappen.

    Ich lebe selber in dem MFH, ich hatte der Eigentümerin des MFH's ein angebot unterbreitet, die stimmte zu.
    Der Cousin von ihr (mit dem EFH) sagte mir, dass sie auch mit 50k weniger zufrieden wäre, sie will es nur noch loswerden, sie hat keine Bindung zum Haus, wohnt woanders, hat eh gut geerbt, mit dem lebenslanges Wohnrecht ist es nur ein Ärgernis, sie will damit abschließen.

    Und das ist halt der Grund, wieso ich es unbedingt will, der Preis abzüglich 50k (klar, mit der Eigentümierin nicht besprochen, aber wenn ich die Möglichkeit bekomme und ihr sage, hier Betrag X, dann geht der Kredit durch, könnte die womöglich mitspielen), wäre die Immobilie eine absoluter Schnäppchen.
    Will es nicht verlieren, da man nicht soviele Immobilen bekommt, vor allem als MFH und dem Preis für die Lage. (Preis bleibt geheim)


    Ich habe den Grundbuchauszug vorliegen, hier steht:


    Wohnungsrecht gemeäß § 1093 BGB für Frau X.
    Gemäß Bewilligung (URNr. XX) eingetragen.


    Dann habe ich noch paar Kopien vorliegen, vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte:


    Die Eintragung zu laufender Nr. 1 (Wohnrecht) wird als wertbeeinflussend angesehen und entsprechend berücksichtigt.
    --> Frage, kann man heraus kriegen, welcher Wert ermittelt wurde durch den Gutachterausschuss?


    ...auf Lebensdauer ein Wohnungsrecht lastend auf dem Grunstück.


    Dieses besteht in dem Recht der ausschlißlichen Nutzung der im ersten OG
    des Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus xxxxxx, unter Ausschluss
    des Eigentümers.
    Die Wohnungsberechtigte trägt zur gewöhnlichen Instandhaltung
    erforderlichen Aufwendungen sowie die benutzungs- und
    verbrauchsabhängigen Kosten (Heizung usw.)


    Eine Übertragung der Ausübung des Wohnungsrechts an Dritte ist der
    Berechtigten nicht gestattet. Eine Vermietung und Untervermietung somit
    nicht möglich.


    Das dingliche Wohnungsrecht und die ihr zugrundeliegende Abrede
    erlöschen, wenn das Wohnungsrecht von der Wohnungsberechtigten auf Dauer
    (Beispiel bei Umzug in ein Pflegeheim) aufgegeben wird.
    Geldersatzansprüche für den Fall der Nichtausübung oder Beendigung des Wohnrechts werden aus jedem Rechtsgrund ausgeschlossen.


    ....bewilligt und beantragt die Eintragung an erster Rangstelle im
    Grundbuch mit dem Vermerk, dass zur Löschung der Nachweis des Todes der
    Berechtigten genügen soll, was hiermit vereinbart und beantragt wird.


    Die Wohnungsberechtigte wurde von dem Notar darüber belehrt, dass ihr
    Wohnungsrecht (unter Umständen entschädigungslos) untergehen kann, wenn
    im Grundbuch an besserer Rangstelle Grundpfandrechte eingetragen sind
    oder werden und aus diesen (wegen Nichtzahlungder dadurch abgesicherten
    Verbindlichkeiten) die Zwangsvollstreckung betrieben würde.

    Gruß

  • Ich denke hier passt meine Frage am besten.

    Wie findet man einen guten Notar für nicht ganz alltägliche Fälle?

    Meine Oma will mir Grundstück + Haus (in dem wir gemeinsam wohnen) übertragen, an den Wohnverhältnissen soll sich auch nichts ändern. Dazu kommen noch ein paar Felder, da gehört ihr jeweils die Hälfte, die andere Hälfte ihrem inzwischen verstorbenen Bruder, so dass das irgendwo im Erbfall aktuell ist. Kontakt in die Richtung ist vorhanden. Auf dem Grundstück mit dem Haus steht zudem noch das Haus meiner Mutter, jedoch ohne eigenes Flurstück. Auch sie will das nun gleich übertragen.

    Mit Verträgen aus der Schublade kommen wir vermutlich nicht weit. Habt ihr Tipps, welche Fragen ich stellen kann um zu sehen ob der Notar damit gut umgehen kann?

    INEOS Grenadier (05/2023 - 13.000km) - :rav: FES 0W-30 1450021-1_5.png

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  • Also ich habe das so gemacht, dass ich da angerufen habe und angefragt habe. "Kommen sie vorbei" war dann eher ein Warnzeichen für mich. Wenn die "Sekretärin" da schon fragen beantworten kann, dann war das für mich ein gutes Zeichen.

    Das klappt auch prima per E-Mail. Habe da zum Teil richtig gute Antworten bekommen und dann eben vor Ort gemacht.

    Verträge kannst du bei deinem Vorhaben eh knicken, dass muss über den Notar und Grundbucheintrag laufen. Sonst ist es das Papier nicht wert.

    Im Grundbucheintrag gibt es drei Bereiche, die dafür vorgesehen sind. Der Notar weiß das aber alles und nur das was dort steht gilt.

    Gruß Edwin

    ---

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    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

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  • Danke! Ich meinte mit Verträgen aus der Schublade auch das, was oben angesprochen wurde. Das manche Notar häufig die gleichen Vorlagen nutzen. Aber das ist doch schonmal ein guter Hinweis. Bei einer Terminanfrage mit ein paar Fragen auf den Zahn zu fühlen.

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  • Das ist alles aus der Schublade. Der wird euch das dann auch total gelangweilt vorlesen und richtig Geld dafür haben.

    Ihr werdet Besitzverhältnisse ändern und Nutzungsrechte einräumen. Ist wirklich Standard. Nur die Vielzahl an Akteuren ist wahrscheinlich etwas spannender. :lach3:
    (Also ich habs nicht voll geblickt, aber habe mir nicht Mühe gegeben, blieb nur Hängen, gleichen Flurstück, mehrere Gebäude aktuell wohl unterschiedliche "Besitzer" - wobei nur Ausschlaggebend was im Grundbuch steht, dann neue Verteilung und Einräumung von Rechten.) :flitz:

    Ach ja, wenn das dann über die Bühne geht, dann nimm einen Bus mit, denn alle müssen dort vor Ort sein oder Dritte eine notarielle Vollmacht haben. Kann auch sein, dass da noch Schulden drauf sind, dann muss die Bank auch mit dazu. :lach3:

    Falls da nur Einträge drin sind wegen Schulden, dann kann man die streichen, muss man aber nicht. Man sollte aber den Nachweis dabei haben, dass es keine Schulden mehr gibt. Aber das müssten die euch da alles erzählen.

    Und wenn er das vorliest tatsächlich zuhören. Ich habe unseren Notar da korrigiert, ging zwar um die Verhältnisse der anderen Partei (und die waren auch da und haben nichts gesagt), aber mei. :flitz:

    Gruß Edwin

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  • tatsächlich zuhören

    Ich bin das erste Mal kurz weggenickt :pardon:

    Der Notar damals hatte eine Begabung DERART monoton und einschläfernd vorzulesen, dass der gefühlt 10x so wirksam war wie ein Schlaftablette :trall:

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  • EddyF. du meinst bzgl. Freibeträgen? Das ist noch ein guter Hinweis. Danke.

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