Garantieverlust bei Verwendung von Öl unterschiedlicher Viskosität??

  • Mich interessiert folgendes, da ein Bekannter behauptet, dass die Garantie weiterhin gültig ist, obwohl er in sein Auto Öl mit einer Viskosität gegossen hat, die für diesen Motor nicht vorgeschrieben ist.
    In der Gebrauchsanweisung hat er die vorgeschriebenen Viskositäten 0w20 und 5w30, er hat 0w30 gegossen und behauptet, dass diese Viskosität auch entspricht, weil sie zwischen 0w20 und 5w30 liegt.
    Stimmt es, dass alle Viskositäten di dazwischen stehen auch zugelasen sind und die Autogarantie nicht beeinflussen?

  • im Allgemeinen muss auf die Freigabe geachtet werden. Hat ein Öl die gültige Freigabe, so spielt die Viskosität keine Rolle in Bezug auf die Garantie.

    BMW 3er F31 LCI 335d xDrive (N57D30TOPTÜ) @410PS/835NM :rav: NDT 5W-40

    Mercedes GLC 250d 4matic (OM651.980) @204PS/500NM :rav: NDT 5W-40

  • Bei meinem mazda 3 skyactiv G120 bj 2017. steht ganz klar das nur freigegebene öle verwendet werden sollten. Da sonst im falle eines motorschaden die garantie ungültig ist. 0w30 ist beim skyactiv benziner nicht aufgeführt. Nur 0w20 oder 5w30 API SL,SM,SN

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    wird auch im Video gesagt.

  • Bei meinem mazda 3 skyactiv G120 bj 2017. steht ganz klar das man nur freigegebene öle verwendet werden sollten. Da sonst im falle eines motorschaden die garantie ungültig ist. 0w30 ist beim skyactiv benziner nicht aufgeführt

    Nein, das steht da nicht. Da steht, daß man Öle mit den »obengenannten Spezifikationen« verwenden soll. Die Verwendung von »ungeeignetem Motoröl« kann zu Schäden führen und blablabla...
    Zu Satz 1: man »soll« verwenden. Ein Soll ist kein »Muß« ! Außerdem schreibt Mazda nicht vor, sondern »empfiehlt«. Einer Empfehlung kann man folgen, muß aber nicht.
    Zu Satz 2: Den Satz könnte sogar mein 6-jähriger Enkel formulieren. Er ist richtig, aber so allgemein gehalten, daß daraus schlichtweg nichts abzuleiten ist. Den kann man auf nahezu unendlich viele Lebensbereiche übertragen (die Verwendung ungeeigneter Wärmeleitpaste kann zu Schäden am Prozessor führen und die Garantie beeinträchtigen, die Verwendung ungeeigneter ...usw. usw...).
    Auch in einer Gesamtwürdigumg beider Sätze bleiben doch allerhand Fragen offen, vor allem: warum drückt Mazda sich eigentlich so windelweich aus? Warum sagen sie nicht, daß alle anderen als die empfohlenen Öle ungeeignet sind? Und warum gehen sie dann nicht den Schritt weiter und sagen: nur unser Mazda-Öl ist für den Motor geeignet? Wieso werden Formulierungen gwählt, die den Kunden dazu veranlassen (sollen), Schlußfolgerungen zu ziehen, welche Öle ungeeignet sind?

    In meinem 2016er Handbuch stehen übrigens noch eine ganze Menge anderer Öle drin, die man verwenden darf (wenn auch explizit nur für Außer-Europa, aber: was unterscheidet die Einsatzbedingungen im südlichen Spanien vom nördlichen Marokko? Dazwischen liegen 20 oder 30km, aber keine grundsätzlich andere Klimazone. Oder südliches Sizilien und nördliches Tunesien?). Mazda wäre also zu fragen: was hat sich konstruktiv z.B. zwischen den Motoren 2016 und 2018 geändert, daß eine Beschränkung auf die beiden Viskos erforderlich macht? Sind die Ölbohrungen/~kanäle anders, ist die Ölpumpe anders, so daß sie z.B. ein 40er Öl nicht mehr pumpen kann? Andere Metalllegierungen, andere Spaltmaße? etc. etc.?). Zu allem Überfluß bezieht Mazda sich z.B. mit der Angabe 5W-30 auf die SAE Spezifikation, und die besagt, daß alle handelsüblichen Öle (also: an der Tanke zu kaufen) untereinander mischbar und verträglich sein müssen. In meinem Handbuch sind sogar zu den Temperatureinsatz-Möglichkeiten Angaben vorhanden, die aber mit den SAE-Angaben für den Temperatureinsatz nicht übereinstimmen. Was gilt denn nun?

    Wenn sich jemand traute, mal mit Mazda anhand eines Motorschadens bei Verwendung z.B. eines 0W-40 Öls einen Rechtsstreit zu führen, würde Mazda mit der einfachen Begründung »Keine Garantie, weil unvorschriftsmäßiges Öl« schlichtweg nicht durchkommen. Vermutlich würden sie dann das Gericht mit technischem BlaBla zuschütten, bis dieses entweder entnervt den Rechtsstreit ermattet beendet oder sich mal einen vernünftigen Sachverständigen holt, der nachweist, daß nicht das Öl Schuld hatte am Motorschaden, sondern ein Konstruktions-/ Materialfehler. Merke: kein Motor geht an gutem Öl zugrunde, sondern an schlechtem (oder schlechtgewordenen) Öl oder Nichteinhaltung von Wartungsintervallen oder eben an Materialfehlern. Zu einem solchen Prozeß wird es aber nicht kommen, denn die Benziner vertragen nahezu jedes Öl oder Mazda würde kurz vor der BGH-Entscheidung die Sache klaglos stellen (durch volle Zahlung). Selbst die Diesel halten sehr lange trotz Spriteintrags, wenn man alle 10.000km wechselt.

    Die dargestellten Formulierungen verfehlen aber ihre Wirkung nicht: der Kunde ist verunsichert, und vermutlich 90%+ aller Kunden sagen: dann lieber kein Risiko, nimm das Mazda-Öl, wird schon halten.

    :megu: :aroi:

    Einmal editiert, zuletzt von Blues (21. Oktober 2020 um 12:26)

  • Das o.a. Beispiel (FIAT) bestätigt mich in meiner Meinung: erstmal wird alles abgelehnt. Wenn ich das richtig gelesen habe, lag auch kein Motorschaden im eigentlichen Sinn vor, sondern Peripherieteile sind kaputtgegangen: Turbolader, DPF.
    Aber es ist eigentlich immer so: wer zahlen soll, lehnt das erstmal ab. Dann muß das eben per Gericht ausgehandelt werden. Wenn in besagtem Fall FIAT merkt, daß es Ernst wird, werden sie zwischendurch ein Angebot machen, die allermeisten nehmen entnervt an - besser ein bißchen Geld als gar kein Geld (Gericht und RA werden letzen Endes dafür sein. Warum? Der Richter kann es sich sparen, ein umfangreiches Urteil zu schreiben, und der RA bekommt sogar noch eine zusätzliche volle Gebühr).

    Noch eins: auf Kulanz hat niemand Anspruch, ist eben guter Wille des Herstellers. Auf Garantie dagegen hat man Anspruch, im Rahmen der Garantiebedingungen. Und auf Gewährleistung hat man ohnehin Anspruch, steht so im Gesetz.

    :megu: :aroi:

  • Ich denke jetzt auch nicht das der mazda am 0w30 sterben wird. Doch wer in der garantie zeit auf nummer sicher gehen möchte Sollte halt das öl nehmen wo in der Bedienungsanleitung steht.

    In der Bedienungsanleitung sind die öle aufgeführt die im motor getestet wurden.

    Mazda 3 BN SKYACTIV G-120 2.0 Benziner (2017)

    Motor: RAVENOL REP 5W-30
    Schaltgetriebe: Addinol MTF 75W-80

  • Ja das ist klar das der Mazda auch mit 0w30 laufen wird.
    Es geht mehr um das wenn wieleicht Mazda ein garantie anschpruch werweigern konnte weil da ein 0w30 oel drin ist, obwohl nur 0w20 und 5w30 vorgeschrieben sind.
    Und die behauptung von bekanten das alle oele die zwischen 0w20 und 5w30 (0w30) die Mazda oel anforderungen entspricht.
    Meine meinung war das nur die zwei oel viskosität einfullen darf, sonst erlischt die garantie.

  • ....Und die behauptung von bekanten das alle oele die zwischen 0w20 und 5w30 (0w30) die Mazda oel anforderungen entspricht...

    Kann so nicht richtig sein, denn neben den vg. Viskositäten verlangt Mazda ja auch noch andere Kriterien. Aber Deine Formulierung im Posting legt nahe, daß es Dir immer noch nicht klar ist: Mazda schreibt nichts vor ! (Zeige mir die entsprechende Formulierung, dann korrigiere ich mich.) Mazda empfiehlt !

    Meine meinung war das nur die zwei oel viskosität einfullen darf, sonst erlischt die garantie.

    Ich bin der Meinung, daß Deine Garantie nicht erlischt. Ebenso gehe ich davon aus, daß Mazda evtl. Ansprüche ablehnen würde. Dann wärest Du (bzw. Deine Freunde) auf den Klageweg angewiesen. Die Klage müßte sich gegen den Vertragspartner richten, also die Werkstatt. Wenn man es selbst macht, wäre gegen Mazda zu klagen. In jedem Fall sollte versucht werden, den Ölhersteller ins Boot zu ziehen. Letztendlich wirst Du aber Recht bekommen (den Argumentationsstrang habe ich ja oben vorskizziert).

    So, und nun zur Praxis: ich betreibe einen 2016er G160-Motor, der seit der 1. Jahreswartung mit einem 0W-30 betrieben wird (Meguin, Typ 6301, also nicht das VW-Öl). Garantie ist gerade abgelaufen, also muß das Auto vier Jahre alt sein. Es läuft und läuft und läuft - alles bestens.

    Ob man nun einen Chroma Diesel mit einem 10W-60 Sport Öl betreiben sollte (vgl. Link in #8), sei mal dahin gestellt. Aber solange Du Dich im Rahmen der »vorgeschlagenen« Viskos bewegst (also unten 0W und oben 30er) und die entspr. ACEA Spezifikation einhälst, bist Du auf der sicheren Seite, beim in Rede stehenden Mazda Benziner ohnehin.

    :megu: :aroi:

    Einmal editiert, zuletzt von Blues (21. Oktober 2020 um 16:30)

  • Im obigen Beispiel, sollte man sich über die Angaben im Handbuch ein paar Gedanken machen.
    Warum hat der Hersteller beim MZR 1.6 u.a. 0W20, 0W30, 5W20 u. 5W30 angegeben und beim Skyactiv-G nur 0W20 u. 5W30?
    Insbesondere da sich die genannten Klassifikationen nicht unterscheiden.

    Man muss hier einfach unterstellen, das dies ganz bewusst gemacht wurde.

    Der Unterschied zwischen einem 0W30 und einem 5W30 bzw. 0W20 liegt, bei gleicher Qualität, in der Menge der verwendeten VIV's.
    Davon enthält ein 0W30 einfach mehr, als ein 0W20 oder 5W30.

    VIV's können u.a. zu Verschmutzungen/Verkokungen im Bereich der Kolbenringe führen. Hier könnte somit der Grund für diese bewusste Einschränkung im Handbuch zu suchen sein.

    Verwendet man nun ein anderes als das vom Hersteller angegebene Öl (Klassifikation inkl. Viskosität) kann das je nach Schadensbild (Kausalzusammenhang) durchaus zu Problemen mit der Garantie führen. (Beweislastumkehr)

    Falsch ist definitiv die Aussage, dass alles was zwischen 0W20 und 5W30 liegt automatisch vom Hersteller freigegeben wird. Meist begrenzt bereits die genannte Klassifikation die Öl-Viskosität.


    Das ein Gutachter im Schadensfall das verwendete Öl (z.B. 0W30 / 10W60) u.U. als Ursache ausschließt und es in einem Rechtsstreit tatsächlich gelingt Recht zu bekommen, bleibt durchaus möglich. Aber sollte man das wirklich riskieren?

  • Man muss hier einfach unterstellen, das dies ganz bewusst gemacht wurde.

    Würde ich auch unterstellen. Den Grund nenne ich weiter unten, erst einmal zu dem Argument mit dem VIV:

    Der Unterschied zwischen einem 0W30 und einem 5W30 bzw. 0W20 liegt, bei gleicher Qualität, in der Menge der verwendeten VIV's.
    Davon enthält ein 0W30 einfach mehr, als ein 0W20 oder 5W30.

    VIV's können u.a. zu Verschmutzungen/Verkokungen im Bereich der Kolbenringe führen. Hier könnte somit der Grund für diese bewusste Einschränkung im Handbuch zu suchen sein.

    Technisch ist da sicher etwas dran, aber laß uns mal in die Details gehen.
    Für das Orig. Mazda 0W-20 habe ich VI-Angaben zwischen 219 u. 225 gefunden, für das Orig. Mazda 5W-30 VI-Werte zwischen 156 u. 164 (alles hier in den entsprechenden Ölthreads). Gehen wir der Einfachheit halber von 220 (f. 0W-20) und 160 (f. 5W-30) aus. Wohlgemerkt: das sind VI-Werte.

    Mein »Meguin« Super LL Mulisynth 0W-30 hat einen VI-Wert von 178 (Datenblatt), das vergleichbare Ravenol SSO 0W-30 einen Wert von 173 (ebenfalls: Datenblatt).

    Beide 0W-30 Öle haben also höhe VI-Werte als das 5W-30 Mazda Öl, also muß mehr VIV drin sein. Tatsächlich differieren die VI-Werte um rd. 0,9% (gerundet, die Werte variieren ab der zweiten Nachkommastelle). Ich weiß nun nicht, wieviel mehr an VIV man in ein Öl reinkippen muß, um einen ca. 0,9% höheren VI-Wert zu erhalten. Aber ich denke mal, daß ist wirklich nicht die Welt. Wenn ich nun bedenke, daß ein vernünftiges Öl auch eine Menge an Reinigungssubstanzen (Detergentien) enthält, die z.B. auch die Kolbenringe sauber halten sollen, relativiert sich Dein Argument in meinen Augen.

    Das 0W-20 von Mazda hat nun aber einen erstaunlich hohen VI-Wert (wird in dem entsprechenden Ölthread auch angesprochen und diskutiert), der noch deutlich höher als der VI-Wert beider vg. 0W-30 Öle ist. Probleme beim Betrieb mit dem 0W-20 werden aber nicht berichtet, auch nicht bei hohen Laufleistungen. Damit ist Dein Argument hinfällig.

    Deswegen meine Schlußfolgerung: Ja, Mazda hat die Beschränkung auf die beiden Viskositäten vermutlich sehr bewußt gemacht. Den Grund darin sehe ich aber schlicht in der Tatsache, daß Mazda genau zwei Öle mit eigenem Label hat: 0W-20 und 5W-30.

    Einen weiteren Grund sehe ich darin, daß mit sog. »dünnerem« Öl eine Sprit-Ersparnis zu erzielen ist. Diese fällt bei einem Einzelfahrzeug praktisch nicht ins Gewicht, aber wenn man Flottenverbräuche betrachtet, mag das schon von Bedeutung sein. Und da gilt: je größer der Hubraum, umso höher die Ersparnis.
    Und hier noch ein Zitat aus den ACEA 5 Vorgaben: Motoröle mit abgesenkter HTHS-Viskosität von 2,9-3,5 mPas. Entspricht in allen übrigen Standards der Klasse ACEA A3/B4. In einem Prüfmotor muss im Vergleich zu einem 15W-40 Referenzöl eine Kraftstoffeinsparung >= 2,5 % nachgewiesen werden.

    :megu: :aroi:

  • Das 0W-20 von Mazda hat nun aber einen erstaunlich hohen VI-Wert (wird in dem entsprechenden Ölthread auch angesprochen und diskutiert), der noch deutlich höher als der VI-Wert beider vg. 0W-30 Öle ist. Probleme beim Betrieb mit dem 0W-20 werden aber nicht berichtet, auch nicht bei hohen Laufleistungen. Damit ist Dein Argument hinfällig.


    Deswegen meine Schlußfolgerung: Ja, Mazda hat die Beschränkung auf die beiden Viskositäten vermutlich sehr bewußt gemacht. Den Grund darin sehe ich aber schlicht in der Tatsache, daß Mazda genau zwei Öle mit eigenem Label hat: 0W-20 und 5W-30

    Du kannst nicht einfach anhand des VI den Anteil der VIV bestimmen. Wäre schön, wenn das so einfach wäre ;)
    Es kommt maßgeblich auf die verwendeten Grundöle an.

    Informiere dich bitte vorher, bevor du schreibst "Damit ist Dein Argument hinfällig"

    Ich sehe es völlig leidenschaftslos, ob du nun ein 0W30 verwendest oder nicht. Du kannst schließlich einfüllen, was immer du für richtig hältst.

    Im Anhang befindet sich eine sehr interessante Aufschlüsselung verschiedener Viskositätsklassen.
    Hieraus ergibt sich eindeutig, dass das 0W30 mehr als das Doppelte an VIV's (VM) im Gegensatz zum 0W20 oder 5W30 aufweist.

    Quelle: https://oil-club.de/www.exxonmobilchemical.com

  • Die tiefergreifende Öl-Thematik vollen wir aber nicht hier besprechen. Dafür gibt es passende Threads:
    Was sind VI-Verbesserer?
    CCS, kin. Visko, VI, Pp/Fp - Was sagt die Theorie?
    mPAO - Basisöle / Grundöle
    Vollsynthetic vs. Semisynthetic
    Auswirkung ViV auf NOACK
    ...

    Fakt ist, dass die SAE-Vorgaben zu den Garantiebedingungen gehören, und einzeln genannt werden.
    Wenn da also steht, 0W-20 und 5W-30 sind zulässig, dann sind nicht automatisch die zwei weiteren Viskositätsklassen 5W-20 und 0W-30 inbegriffen (wie bereits richtig mitgeteilt wurde).

    Was im Falle der Fälle dann vor einem Gericht mit Gutachter heraus kommt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Da kommen dann auch die genauen Gründe eines Schadens zum tragen.
    Und sollte hierbei festgestellt werden, dass durch die Nutzung eines nicht zulässigen Öles der Schaden entstanden ist, ist die Sache mehr als klar.
    Zudem kommt es auf den Richter an, wie er die Sachlage sieht.