Teilegutachten = Eine zusätzliche Eintragung ist Pflicht
ABE = Die Teile sind eintragungsgrei, solange alle Auflagen eingelhalten werden. Auflagen bei einem Endschalldämpfe sind dann z.B., dass der restliche Auspuff original sein muss. Bei Lenkrädern zB muss das Fahrwerk original sein. Hat man andere Reifen/Felgen, oder eine Tieferlegung und ein Lenkrad mit ABE, dann muss das Lenkrad in Kombination mit den Federn und/oder Reifen/Felgen eingetragen werde.
So ist es zumindest in Deutschland. Die Regelungen anderer Länder sind damit nicht vergleichbar. Kann schließlich überall anders sein.