Rechtsprechung: "Vollsynthetisch" bleibt zu wahren - Urteil 21.06.2018

  • woher soll man wissen, dass es Deutschland plötzlich eine Ausnahme und damit gesetzliche Regelung gibt?

    Es gab lange vor dem Urteil oben schon eine Gerichtsentscheidung zu Vollsynthetik (im Sinne: wie das innerhalb der BRD zu definieren ist).

    Das war in den Foren bekannt (und selbstverständlich sollte ein großer Ölhersteller aus dem Nachbarland darüber Bescheid gewusst haben!).

  • "sollte"

    Wusste dieser Ölhersteller aus dem Nachbarland denn letztlich darüber Bescheid?

    Spoiler anzeigen


    OT
    Ein weiterer großer Ölproduzent bzw. "Blender" welcher auf der anderen Seite des großen Teiches sitzt, verkauft auch Öle hier. Zwar über Händler, aber dennoch würden diese Öle hier verkauft. Auf den Kanistern steht FullySynthetic. Lt. Analyse ist es HC. Müsste man diesen nun auch verklagen?

    Am Ende weiß man es nicht was Motul dazu geritten hat; man kann nur vermuten und es nun so stehen lassen, dass sie es nun definitiv besser wissen und geändert haben.

    Viel mehr mache ich mir zu dem Thema bei den Onlineshops sorgen, denn ab und an liest du noch vollsynthetisch und dies wird trotz Mails an den Kundendienst, natürlich freundlich ohne Androhungen oder dergleichen inkl. Link zur Seite von z. B. 8100 X-Cess 5W-40 auf Motul, nicht geändert :trau3:
    Was passiert mit denen? Werden diese auch auf Basis dieses Urteils verklagt wegen Täuschung des Kunden?

  • Wo kein Kläger --> kein Urteil! ;)

    Es muss erst jemand (z.B. die Verbraucherzentrale) eine Abmahnung schicken (mit evtl. folgender Klage), damit ein unrechtmäßiges Verhalten abgestellt wird.

    Um es klar zu stellen: die Motoröle von Motul sind trotzdem gut, auch wenn sie größtenteils aus HC bestehen!

  • Oder eben ein Konkurrent. Ihr glaubt nicht, wie sehr sich im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes (so nennt man das Rechtsgebiet rund um Patent- und Markenrecht, Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb usw.) Konkurrenten gegenseitig auf die Fresse hauen. Und zwar wegen Dingen, die der Laie (manchmal zu Recht) als komplette Lappalie abtun würde. Es gibt Märkte, die so eng umkämpft sind, dass da Krieg auf allen Ebenen herrscht. Wer allerdings mit potenziell irreführenden Bezeichnungen wirbt bzw. eine schlicht falsche Bezeichnung verwendet, fängt sich natürlich recht schnell Haue.

    Übrigens: Das deutsche UWG in der heutigen Form basiert zu ganz wesentlichen Teilen auf europäischen Richtlinien, die die anderen Mitgliedstaaten natürlich auch umsetzen mussten; es gibt damit ein gewisses unionsweites Mindestschutzniveau. Das hätte Motul bei entsprechendem Fehlverhalten also wohl auch in anderen Mitgliedstaaten passieren können (und ist es vielleicht auch)...