ACEA A3/B4 - A5/B5 - A7/B7 und weitere Spezifikationen

  • Nee, Andy.
    Die 504/507 Öle basieren ja alle auf low/mid-SAPS ACEA-Spezifikationen, und das ist eben die Vorgabe.
    Da brauchen die keine eigenen Limitierungen für SAPS erstellen, denn eine Hersteller-Freigabe kann bzgl. dieser Max.-Reglementierungen eh nicht über ACEA stehen.

  • Weil sie dort weniger als ACEA A3/B4 haben wollen.
    Sie können aber nicht herkommen, und die Max.-Werte einfach übergehen, weil ACEA eben die Basis ist.

    Wenn ein Hersteller keine eigenen Limitierungen unterhalb bzw. innerhalb der ACEA-Vorgaben stellt, dann gilt eben automatisch ACEA.

    Wie gesagt, die Hersteller-Freigaben sind keine allgemeingültigen Spezifikationen wie API und ACEA.
    Da wird einfach nur zusätzlich etwas gefordert was im entsprechenden Rahmen möglich ist.

  • Die ACEA C3 2016 setzt Phosphor >0,07 bis <0,09 und SA auf <0,8 fest.

    Wenn VW, BMW und MB jetzt ein ACEA C3 Öl als Basis nehmen und ihre Freigabe drüber ziehen, können sie nicht einfach Phosphor auf 1,0 und SA auf 0,9 anheben.
    Sie können aber innerhalb der Vorgaben eine eigene Limitierung vornehmen.
    Z.B. Phosphor <0,08 und SA <0,7.

    Und wenn sie keine eigenen Limitierungen wollen, bleibt es eben bei den ACEA-Vorgaben und somit C3 mid-SAPS.

  • Ich glaube @Andy meinte mehr, dass die VW50700 den Aschegehalt nicht auf ≤0,8% beschränkt.
    Auf die Praxis bezogen wird das sicherlich schwierig zu finden.
    :überleg:

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  • Das braucht diese Freigabe auch nicht, da sie sich immer auf eine midSAPS-Spezifikation bezieht und somit kein fullSAPS sein kann.

    Die Freigaben werden fälschlicher Weise als Spezifikationen für Öl-Hersteller gehalten.
    Das sind sie aber nicht. Sie können nie alleinig eine Richtlinie für Öle setzen und sind immer abhängig von ACEA/API.

    Es handelt sich schlicht um eine Hülle, diese über die ACEA/API-Spezifikationen gezogen wird.

    Man hat einfach ein völlig falsches Bild der Freigaben und stuft sie viel zu hoch ein.
    Das sind einfach nur mögliche Zusatzbedingungen innerhalb der ACEA/API-Spezifikationen.

    Wir sollten das im Forum mal trennen, und eine Freigabe nicht als Öl-Maßstab ansehen.

  • Das Problem:
    Für mich zumindest ist nirgends klar, worauf einige Freigaben gegründet sind. Wir haben hier schon einige (teils nur grobe) Angaben zu den Freigaben, aber noch keinen Bezug zum Ursprung. Oder habe ich wieder etwas übersehen?!

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  • Versuche doch mal ein Öl zu finden, dieses nur mit einer Freigabe "spezifiziert" ist, ohne ACEA/API.
    Sowas wirst Du nicht finden...

    Es gibt aber Öle nur mit ACEA/API ohne Freigaben.

    Und worauf die Freigaben basieren, siehst Du doch bei den Ölen selbst.
    Z.B. BMW LL-01/VW 502/MB 229.5 = ACEA A3/B4


    Die KFZ-Hersteller haben es im Laufe der Jahre geschafft, ihre scheiß (sorry dafür) Freigaben als das Maß aller Dinge zu propagieren, sodass nahezu jeder Denkt, es gibt nichts darüber, was grundlegende Richtlinien vorgibt.

    Die Freigaben unterliegen jedoch den ACEA/API-Vorgaben und können diese nicht außer Kraft setzen (was nichts mit Anforderungen für Fuel-Economy etc. zu tun hat).
    Ich habe das im Beitrag #30 weiter oben doch anhand von Phosphor und Sulfatasche eindeutig und klar erläutert.

  • @Tequila009
    Ich habe dir ja nicht widersprochen, sondern sage lediglich, dass wir hier keinen "Stammbaum" haben, der die Basis einer Freigabe aufzeigt. Somit werden viele erst garnicht soweit kommen dieses Wissen zu erlangen.
    Mir war das zumindest bzgl. der FIAT-Freigaben bekannt (dort ist es auch recht gut kommentiert), bei VW, MB, GM usw. bin ich aber noch immer nicht ganz im Bilde ... dafür sind es auch zu viele Freigaben. :/


    Falls hier noch jemand mitliest ... die folgenden Beiträge geben (wie auch das Thema hier) einen kleinen Einblick in die richtige Richtung:

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