Dashcam - Zentraleuropa steigt ein

  • Ganz einfach, es sind Temporäre Dateien die nicht als Video Format abgespeichert sind. Stichwort Buffer.
    Weist du wie ein Arbeitsspeicher funktioniert? Dort ist auch nichts "Gespeichert" .

    Die Video Datei wird im Nachhinein durch den Auslöser erstellt und erst dann ist es gespeichert!

    Nach deiner Logik wäre jede Live Cam ja ein Loop oder eine Aufzeichnung ,weil ja Daten auf dem Chip sind. Diese Logik ist verkehrt.

    Du kannst sogar am PC per Knopfdruck voreingestellte Minuten rückwirkend als Video erstellen speichern beliebt bei Gamern. Bekannt von z.b Nvidia. Auch das ist über einen Buffer ermöglicht.

    Sollte die Dashcam also ausgehen ist der Buffer leer wenn nicht manuell der Knopf gedrückt wurde für die Speicherung!

  • @Tequila009 Überlass das Thema besser mal uns Juristen. Wir wissen, was wir tun. Die Rechtslage, so wie sie zur Zeit vorherrscht, ist zu begrüßen und nicht zu besorgen.

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  • Ich glaube neben der juristischen ist eine technische Erklärung hilfreich.

    Man kann eine Dashcam so konfigurieren, dass sie im Arbeitsspeicher mit aufzeichnet, aber nichts speichert. Das hört sich paradox an, aber ich erkläre mal wie sämtliche Mikroprozessoren funktionieren:

    Auf der untersten Ebene, der "Maschinensprache" gibt es nichts als einfachste Befehle und die Daten, welche einzelne Bits oder Ketten von 1en und 0en sind.

    Die Befehle sind zum Beispiel Transferbefehle, wie move, load, store die Daten von einem Ort im Arbeitspeicher zum anderen bringen, Arithmetische Befehle wie add (addieren) oder logische Befehle wie and (UND).

    Auch noch viele mehr je nach Prozessor, aber belassen wir es mal dabei.

    Nun Steuern Prozessor und Arbeitsspeicher nicht nur das Video, sondern auch die Einstellung der Helligkeit, die Uhr, und was alles noch so an der Kamera dran ist, in Echtzeit. In den Speicherzellen des Arbeitsspeichers entsteht so ein völlig chaotisches und sich ständig änderndes Muster von 0en und 1en, mit denen kein Mensch was anfangen kann. Auch der größte Spezialist nicht. Nur der Speicherkontroller weiß, was er in welchem Muster abgelegt hat und kann daraus wieder auf Befehl des Prozessors etwas sinnvolles zusammen setzen.

    Erst durch eine bewusste Handlung, oder auch auf Befehl des Beschleunigungssensors, findet tatsächlich eine Aufzeichnung statt. Dann wird aus dem Datenmüll der letzten x Minuten ein Video in einem genormten Format erstellt und auf einem nicht flüchtigen Speichermedium gespeichert. Wenn die Versorgungsspannung weg ist, ist verliert der Arbeitsspeicher seine Daten und der Controller sein Gedächtnis. Keine Chance, alles weg.

    Eine Kamera die genau nach dem Prinzip konfiguriert ist, zeichnet tatsächlich nicht auf, so lange man ihr nicht den Befehl dazu gibt.

    Mazda RX8 ロータリーエンジン - Rōtarīenjin

    Motor: :ams: XL 10W-40
    Getriebe: :rav: VSG 75W-90
    Achsgetriebe: :ams: Severe Gear 75W-90

  • Weist du wie ein Arbeitsspeicher funktioniert? Dort ist auch nichts "Gespeichert" .

    Ja, der arbeitet quasi auch im Loop-Verfahren, weil nicht mehr benötigte Daten erst freigegeben, und dann nach Bedarf überschrieben werden.
    Und so lange nichts überschrieben wurde, bleiben die Daten im Ram erhalten, auch wenn sie freigegeben wurden.
    Wenn jedes mal direkt aus dem Speicher gelöscht werden würde, ginge dies auf die Lebensdauer des Ram, wegen unnötige Arbeitsgänge der Halbleiter.

    Wenn man den PC nicht runter fährt, sondern einfach den Stecker zieht, bleiben die Daten sogar bis zum nächsten Start erhalten, weil die Kristalle im Chip ihre Position beibehalten.

    Und dazu auch zur Erklärung von Maddin.

    Es spielt keine Rolle, wie und in welcher Form die Daten auf einem Chip abgelegt sind. Das ist dann nur eine organisatorische Frage des Systems.
    Das ist wie bei illegalen Streaming-Portalen. Dort gab es ebenfalls die Diskussion, ob man den Ram als richtigen Speicher, und somit als (zeitweise) illegale Raubkopie ansehen kann. Und technisch gesehen ist und bleibt auch der Ram als richtiger Speicher zu betrachten, da dort eben die Daten liegen und mit der passenden Encodierung abgerufen werden können.

    " On-Demand-Streaming funktioniert im Vergleich zum Live-Streaming nicht unabhängig vom Server. Denn hierbei werden Daten, die auf einem Server gespeichert sind, an den Stream-Nutzer übertragen und im Zwischenspeicher (Cache) seines PCs gespeichert.

    Ist der Film zu Ende, befindet sich durch das stückweise Herunterladen jedoch der gesamte Film im Zwischenspeicher des Stream-Nutzers. Erst, wenn der Cache geleert wird, ist der Film wieder verschwunden."
    Quelle: https://www.abmahnung.org/streaming/

    Wenn nun ein Fußgänger ohne Erlaubnis mit einer Dashcam aufgenommen wurde, egal wie, ob auf einem Zwischenspeicher oder direkt auf der Karte, wurde in genau diesem Moment das Persönlichkeitsrecht gebrochen. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob die Daten nach 10 Minuten wieder entfernt werden. Die Bilder eines Menschen sind per Daten auf einen Chip gelandet, und somit ist der Tatbestand einer unerlaubten Aufzeichnung erfüllt.

    Das ist der Punkt, über diesen man stolpert.

    Einzig erlaubt ist, eine Kamera ohne jegliche Speicherung auf einen Menschen zu richten. Also weder Zwischenspeicher, noch Ram, oder wie auch immer man das nennen will. Es wird dann quasi nur das Bild live vom Sensor auf den Bildschirm übertragen, mehr nicht.


    sese, zu Juristen habe ich leider kein großes Vertrauen. Da kommt dann sowas wie die DSGVO bei rum... :grins3:

  • Ich bin jetzt raus, Tequila deine Erklärungen sind technisch nicht korrekt. Ich hab auch keine Lust mehr mich damit zu befassen und hier irgendwas zu erklären und Beschreiben. Maddin hat das richtig und simpel dir es erklärt. Wenn du immer noch meinst du weißt es besser obwohl es nicht der Fall ist, siehe deine Erklärung zur Technik.
    Ja mach Mal deinen Rechner stromlos oder ziehe deinen RAM raus und Versuch den mal zu lesen ;)

    Und dein letzter Absatz mit der Kamera ist auch ein super Widerspruch in deiner eigenen Logik. Du behauptest jede Art von Buffer und Daten Aufbewahrung sei eine Speicherung. Und dann redest du von der Kamera und Bildschirm. Merkst du deine. Widerspruch nicht?
    Jeder Verarbeitungsschritt als auch der Monitor selber haben Buffer somit sind es Speicher somit illegal!

    Es gibt übrigens mehrere Arten von RAM oder Speichermedien. Und gerade RAM ist nicht zu vergleichen mit einem Speicherchip! Der Speicherchip behält seine Daten bei Stromlosigkeit wie z.b eine SSD, der RAM aber verliert sämtliche Daten!

    Schöne Weinachten noch.

  • Du hast Recht mit dem Ram, habe es mit der Auslagerungsdatei durcheinander gebracht.
    Der Ram verliert tatsächlich die Daten, sobald er keinen Strom mehr bekommt: https://www.itwissen.info/Fluechtiger-Sp…ile-memory.html (EDIT: 53Fatman war schneller)

    Da lag ich ganz klar falsch.
    Doch werden eben auch im Ram die Daten zeitweise gespeichert und es bleibt eine unerlaubte Aufzeichnung. Während des Betriebes können also je nach Größe die Daten nachträglich ausgelesen werden (wenn sie nicht überschrieben wurden). Und das ist wie bei den gewissen Streaming-Portalen eine illegale Zwischen-Speicherung.

    Warum wurden denn Leute verurteilt, wenn es dieses Problem nicht gäbe?
    Beim Ram lag ich nun falsch, ok, doch was ändert es an der Rechtslage? Ich gebe ja nur das wieder, was Richter entschieden haben.

    Wenn die reine Übertragung vom Sensor zum Bildschirm ebenfalls einen Ram benötigt, wäre dies dann genau genommen das Gleiche in grün. Nur eben kommt es auf die Verhältnismäßigkeit an, ob Richter diese "Speicherung" ebenfalls als unerlaubte Zwischen-Speicherung betrachten.

  • Es gibt eben verschiedene Möglichkeiten, die Dashcams zu konfigurieren. Zum Beispiel dass sie ständig Videodateien bestimmter Länge ablegt, und diese erst überschreibt, wenn das Speichermedium voll ist. Das ist nicht erlaubt.

    Kann man auch verstehen, wie das Beispiel eines Arbeitskollegen zeigt. Er hat ne Dashcam im Auto:

    Eines Tages hat er mir erzählt, er war in Freiburg und hat Jogi Löw gesehen. Der fuhr mit seinem alten Benz Cabrio an ihm vorbei. Die Cam hat es aufgezeichnet, und her hat jetzt ein kurzes Video, auf dem Jogi Löw ein seinem Auto in Freiburg zu sehen ist. Er hat mir das Video nicht gezeigt, aber man kann sich vorstellen, wie viel Blödsinn man treiben kann, wenn jeder ne Dashcam spazieren fährt und munter aufzeichnet, was es da zu sehen gibt.

    Da würde viel Material zusammen kommen, was für die Personen unangenehm bis schädlich zu benutzen wäre. Da denke ich vor allem an Prominente und die Regenbogenpresse.

    Also ist es schon nachvollziehbar und gut, hier einen Riegel vor zu schieben. Promis sind auch nur Menschen.

    Mit der richtigen Konfiguration kannste aber jederzeit die Cam aus dem Auto entfernen und jedem in die Hand drücken. Da wird einfach nix drauf und niemals was zu finden sein. Es ist keine Aufzeichnung auf der SD-Karte gemacht worden.

    Für mich relevant ist nur eine Aufzeichnung bei einem Unfall. Das lässt sich tatsächlich technisch lösen, nur in so einem Fall auch rückwirkend Daten zu speichern. Man muss wissen wie, und um das zu verstehen muss man schon etwas tiefer in die Materie rein.

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  • für mich ist äußerst unklar - warum darf man nicht auf dem Parkplatz nach dem Prallen den Täter filmen - wie kann man dann private Eigentum schützen, wenn man nur Haftpflichversicherung hat? Verfassungsgemäß kann die private Eigentum geschützt werden oder?
    Was ist eine Eigentum, wenn man die gegen der Dritte nicht beschützen darf? :lesen:

  • :D und Polizei wird die Aufnahmen nicht akzeptieren, sondern mich dafür noch bestraffen.. :aua:

    Habe die Ehre

    Ganz so schlimm ist es nicht

    Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am 15. Mai 2018 (Az.VI ZR 233/17), dass selbst eine permanente, anlasslose Aufzeichnung einer Dashcam im Unfallhaftpflichtprozess verwertbar sein kann. Die Videoaufzeichnung ist trotz Verstoßes gegen das Datenschutzrecht im Zivilprozess als Beweismittel verwertbar.


    , jedoch empfehle ich eine Cam die nur im Falle eines Unfall auslöst/speichert und in Dauerschleife überschreibt. Bin hierbei über die Alpine hier im Forum gegestolpert.

    Grüße

    :rav: :motu: :she: :aral: :lm: :mobi1: :fu: :östdeu: :maol:

    Einmal editiert, zuletzt von Breznsoiza (13. Dezember 2020 um 19:57) aus folgendem Grund: Wort vergessen

  • Tesla hat dafür extra Erschütterung und Bewegungs Sensoren die dann die Aufzeichnung speichern, da wird die Polizei nichts sagen können. "Wächtermodus"

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  • Bei der rechtlichen Angelegenheit geht es darum, dass permanent und ohne Grund sozusagen immer eine gewisse Zeit aufgenommen wird. Selbst wenn sie auch wieder überschrieben wird, gibt es dazu keine klare Rechtsgrundlage und es sind immer Einzelfallentscheidungen.

    Selbst der Tesla muss ja etwas im Loop aufzeichnen, damit bei einer Erschütterung auch die Minuten/Sekunden vor dem Unfall gesichert sowie angeschaut werden können. Wenn erst ab der Erschütterung aufgezeichnet wird, bringt das ja nix, weil dann eh alles gelaufen ist.
    Man kann also auch einen Tesla-Fahrer verklagen, weil er ohne Hinweis ununterbrochen in der Weltgeschichte die Menschen filmt.

    Es ist also egal wo, egal auf welcher Art Speicher, es wird immer fortlaufend aufgezeichnet. Und genau darum geht es, dass dies mit den Persönlichkeitsrechten problematisch ist.
    Aber das ist ein hausgemachtes Problem und wäre leicht zu lösen (wenn man denn wollte).

  • Servus

    Bei dem Auslösen durch den G Sensor, wird die Aufnahme, je nach Einstellung, 1-3 Minuten vor dem Auslösezeitpunkt gespeichert.

    Das wars.

    Wenn diese Sequenz nicht heruntergeladen wird kommt es zu einer Überschreibung der Daten. (Loopfunktion)

    So das Procedere bei der Alpine.

    Grüße

    :rav: :motu: :she: :aral: :lm: :mobi1: :fu: :östdeu: :maol:

  • selbst für künstliche Intelligenz (der Kern vom autonomen Fahren) ist das problematisch, sogar mit dem Gesetz unmöglich wäre, die Daten müssen nicht nur gespeichert werden, sondern auch analysiert... ich vermute mal, dass Gesetze geändert werden müssen oder Eseln und Kamele erlaubt werden... :zwinker:

  • @NK.1992
    Andere Länder, andere Gesetze. Oder wilder Westen bezüglich Persönlichkeitsrechte? Nicht mal unkenntlich gemacht, die Personen.

    Fände es nicht so geil, wenn ich mich, kein Mensch weit und breit, auf einem dunklen Parkplatz erleichtern muss - und ein Auto filmt mich dabei in super Auflösung und Nachtsicht-Empfindlichkeit. Und der Besitzer stellt das ins Web. Pff! So ein Schmarrn...

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