Dashcam - Zentraleuropa steigt ein

  • ich kann nichts dafür wen mein fuss juckt :relax:

    Apropos, heute hat die Polizei hier im Kanton Aargau einen deutschen Raser aus dem Verkehr gezogen, der auf der Landstr. (erlaubt sind 80 km/h) mit 149 Sachen gemessen wurde. Den Lappen mußte er gleich abgeben und seine Karre wurde vorübergehend eingezogen.
    Das wird richtig teuer und ungemütlich für den Burschen...ABER...selbst schuld! :nogo:

  • Neues frisches Urteil.

    Dash Cams bleiben in Deutschland verboten!

    https://web.de/magazine/auto/…rboten-32738148

    in meinen Augen ist das nichts anderes wie Täterschutz.

    Seitdem meine halbe Fahrertür von meinem Winterauto geschrottet wurde (Gegenverkehr hat deutlich Kurve geschnitten), habe ich es an meinem s5 angebracht. Warum? Jeder durfte seinen Schaden selber zahlen, da Aussage gegen Aussage.

    Gott sei Dank war es mein Winterauto, was würde mich der Spaß kosten bei meinem s5?? Mit ziemlicher Sicherheit mehr!

    Da Pfeife ich auf die Strafe, denn wenn's vor Gericht kommt, soll es wieder gültig sein habe ich vor einigen Monaten gelesen (hoffentlich stimmt das noch).

    Habe innerhalb von 1 Jahr drei knappe Situationen und ein Mittelfinger auf'm Rechner.

    Wenn es um das verletzen der Privatsphäre geht: zum Filmen von Menschen oder privaten Grundstück brauche ich weder dashcam noch ein Auto. Man nehme das Handy und filmt oder photographiert alles was man sieht.

    Apropo Handyfotos... Theoretisch dürfte ich nur sehr selten Fotos machen, denn entweder laufen mit Menschen vor die Linse oder ne Ecke von nem privaten Grundstück ist zu sehen.

    Warum also dürfen wir keine dashcams benutzen?? Weil dadurch vllt mehr Menschen unachtsam bzs rücksichtslos fahren? Dadurch es zu mehr Unfällen kommt und somit mehr geld im Umlauf ist? Man weiß es nicht ?(

    LG ich

    Audi S5 V8 4,2L 354ps... Mein Sorgenkind :feuerwehr:

  • Hat jemand eine Dash Cam

    Sogar zwei :D


    Hier mal Aufnahmen von meiner alten Aiptek X5
    Vor allem bei schlechterem Licht halt keine gute Qualität.

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    Hier von meiner iTracker DCA119S

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    Letztere kann ich auch empfehlen.

    Gute Preis-Leistung und Nachtqualität.


    Aber Achtung:

    Die Notfallaufnahme ist keine echte Notfallaufname.

    Bei der Aiptek wurden noch die 30sec vor/nach drücken des Knopfes gespeichert.

    Bei der iTracker nur die laufende Sequenz. Wenn die Szene die man braucht also am Ende der vorherigen Sequenz war wird sie nicht separat gesichert.

    Heißt, wenn mal was ist was man hinterher zwingend braucht sollte man nicht nach der Szene noch ewig rumfahren weil die ungesicherten Aufnahmen werden wenn Karte voll wieder von vorne überschrieben. Bei einer 64GB Micro SD heißt das ungefähr nach 3-3.5 Stunden wenn man 1920x1080p in 30fps aufnimmt.

  • Übrigens, mal wieder ein Paradebeispiel der deutschen Idiotie und 180°-Verkehrung.

    Was Dashcams und moderne Zeit angeht, sollte gerade Deutschland (bzw. das aktuelle Regime) mal ganz kleine Brötchen backen.
    Aber schaut mal im Bussgeldkatalog: https://www.bussgeldkatalog.org/dashcam/

    Dort findet ihr nach etwas scrollen diesen Abschnitt:

    Es wurde nicht ausgelassen, das russische Verkehrsrecht als in der Moderne hinterher hinkend zu verunglimpfen, obwohl gerade hier in DE ein riesen Aufriss, auch wegen der neuen DSGVO, veranstaltet wird.

    Weiter unten steht dann auch, dass die Dashcam in DE juristisches Neuland ist, was klar ist, da diese hierzulande erst am Anfang steht. Aber Hauptsache, man hat erstmal solch einen schwachsinnigen Satz wie zuvor raus gehauen.
    Es gibt hierzulande genauso wenig eine klare Regelung, wie in Russland. Und wenn man sich mal anschaut, wo die ganzen Dashcam-Videos her kommen, ist Russland diesbezüglich unter mehreren Ländern seit Jahren weit oben.
    So kritisch kann das dort also nicht sein, und schon gar nicht, wenn man hier im ewiggestrigen DE wegen Nutzung einer Dashcam mal locker nicht nur angezeigt, sondern auch verurteilt werden kann (je nach Laune des jeweiligen Richters).

    Da sollten sich also nicht nur die verantwortlichen Schreiber der genannten Aussage mal an die eigene Nase packen. Sowas bringt mich ja immer auf Palme, diese Verkehrung von Tatsachen, nur um krampf-/zwanghaft ein Negativ-Bild aufrecht erhalten zu wollen.

    :deru: :deru: :deru:

  • Dieser Datenschutz Blödsinn ist die Idiotie der Neuzeit.
    Weder lässt es sich immer eingehalten und dazu viele Nachteile.

    Videos in der Öffentlichkeit sind generell erlaubt, nur die öffentliche Publikation ist verboten.
    Aber das sich Gerichte darauf berufen passiert nicht immer.

  • Es wurde nicht ausgelassen, das russische Verkehrsrecht als in der Moderne hinterher hinkend zu verunglimpfen, obwohl gerade hier in DE ein riesen Aufriss, auch wegen der neuen DSGVO, veranstaltet wird.


    Worüber willst du dich konkret beschweren? Über den Beitrag eines Verlags oder die in Deutschland geltende Rechtslage?

    Es gibt hierzulande genauso wenig eine klare Regelung, wie in Russland. [...] So kritisch kann das dort also nicht sein, und schon gar nicht, wenn man hier im ewiggestrigen DE wegen Nutzung einer Dashcam mal locker nicht nur angezeigt, sondern auch verurteilt werden kann (je nach Laune des jeweiligen Richters).


    Da bist du falsch informiert. Der BGH hat in seinem Urteil VI ZR 233/17 Stellung zum Thema Dashcam bezogen. Der von dir beschriebene Weg ist genau der, den der BGH nicht gegangen ist. Er hat eine Interessenabwägung vorgenommen. Es war zu entscheiden, ob das Persönlichkeitsrecht des Gefilmten Vorrang hat oder das Interesse des Unfallgeschädigten, Beweis über eine ansonsten ungeklärte Sachlage erbringen zu können. Der BGH gibt mit diesem Urteil nur demjenigen ein Hilfsmittel an die Hand, der sich sonst nicht anders als mit einer Dashcam zur Aufklärung des ihm entstandenen Schadens helfen kann. Es richtet sich eindeutig an Geschädigte.
    Nicht Unbeteiligte! Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfolgung durch Unbeteiligte wäre ein Interesse, welches dem Persönlichkeitsrecht des Gefilmten unterliegen würde. Wir müssen uns also nach wie vor keine Gedanken machen, dass unser Hintermann unseren Geschwindigkeitsverstoß oder unseren unterschrittenen Sicherheitsabstand zu unserem Vordermann filmt und damit zur Polizei rennt.

    Kurzum: Das Urteil ist zu begrüßen.

    BMW F11 520d N47
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  • Ja, wenn auch ein Unfall vorliegt.
    Wenn Du aber ganz normal rum fährst und jmd. sieht, dass Du eine Kamera im Auto hast, kann er Dich deswegen anzeigen, weil Du ihn ohne einen vorigen Hinweis und ohne Erlaubnis gefilmt hast.

    Das ist ja der Punkt, woran unsere Gesetzeslage mit der DSGVO bei der Dashcam scheitert.
    Im konkreten Fall sind die Bilder zwar zulässig, doch grundlegend ist eine durchgängig filmende Dashcam wegen Persönlichkeitsrechte nicht wirklich erlaubt, was ja eben das Widersprüchliche ist. Und da kann Dich ein Richter auch locker verurteilen, weil es eben im Ermessen liegt.
    Diesbezüglich ist die Nutzung also alles andere als geklärt.

    Laut unserer aktuellen Gesetzeslage müsste eine Dashcam hellsehen können, und unmittelbar vor dem Unfall anfangen aufzuzeichnen.
    Welches Land der modernen Zeit also hinterher hinkt, ist Deutschland.

  • Wenn Du aber ganz normal rum fährst und jmd. sieht, dass Du eine Kamera im Auto hast, kann er Dich deswegen anzeigen, weil Du ihn ohne einen vorigen Hinweis und ohne Erlaubnis gefilmt hast.

    Auch da muss sicher erst mal nachgewiesen werden, dass die Kamera aktiviert war und aufgezeichnet hat.
    Ansonsten regelt das jeder Anwalt zu meinem Gunsten.

  • Im konkreten Fall sind die Bilder zwar zulässig, doch grundlegend ist eine durchgängig filmende Dashcam wegen Persönlichkeitsrechte nicht wirklich erlaubt, was ja eben das Widersprüchliche ist. Und da kann Dich ein Richter auch locker verurteilen, weil es eben im Ermessen liegt.

    Diesbezüglich ist die Nutzung also alles andere als geklärt.

    Nein. Die anlasslose Aufzeichnung bleibt verboten. Der BGH hat dazu auch keine Stellung bezogen. Sondern nur zum Beweisverwertungsverbot vor Gericht von unrechtmäßig erstelltem Beweismaterial. Nach dem Urteil gilt unverändert, was vor dem Urteil schon galt: Die anlasslose Aufzeichnung greift in das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer ein. Somit ist die Aufnahme nicht legal erstellt. Was nicht legal beschafft wurde, kann vor Gericht grundsätzlich nicht als Beweis heran gezogen werden. Zu diesem Grundsatz hat der BGH nun eine Ausnahme geschaffen, nämlich für den Fall dass sich ein Geschädigter nicht anders als mit einer in das Persönlichkeitsrecht anderer Verkehrsteilnehmer eingreifenden Aufnahme zum Zwecke der Sachverhaltsaufklärung zu helfen weiß.
    Es ist gut möglich, dass derjenige, der die Aufnahme vor Gericht verwertet haben möchte, sich im Gegenzug wegen Eingriffs in fremde Persönlichkeitsrechte verantworten muss. Betrachtet man das nun nicht nur theoretisch, wird für jeden die Rechnung klar aufgehen, 30€ OWi zu zahlen, um zu seinem Schadenersatz in u.U. vier- oder fünfstelligem Eurobetrag zu kommen.
    Es ist gut und richtig, dass die anlasslose Aufzeichnung rechtlich sanktioniert bleibt. Es ist ebenso gut und richtig, dass das Beweisverwertungsverbot in genannten Härtefällen nicht gilt.

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  • @ethanoly

    Ja, dann musst Du nachweisen, dass die Kamera nicht gefilmt hat, was ziemlich schwer sein dürfte, wenn sie es doch gemacht hat.
    Löschst Du einfach die Karte, ist das Vernichtung von Beweismitteln und das kann dann richtig Ärger geben.

    Zumal Du ja auch gar nicht sofort mitbekommst, wenn Dich jmd. angezeigt hat. Und sollte dann die Polizei vor Tür stehen und die Dashcam als Beweismittel beschlagnahmen, hast Du eh keine Chance.

  • Dann stellt man die Dashcam so ein das ohne Knopf drücken das Material nicht gespeichert wird.
    Es gibt nämlich Cams die nachträglich die Aufnahme Speichern und den Rest täglich oder so verwerfen.

    Und noch was wenn dich jemand anzeigt muss er erstmal Beweisen das du gefilmt hast. Nicht du bist Beweis pflichtig sondern Er! Und das wird sehr schwierig. Sonst könnte ja jeder Idiot dir alles mögliche Unterstellen und du musst jedesmal Dinge Beweisen die nicht zu Beweisen sind. Wäre witzig wenn die Polizei so Arbeiten würde. "Sie haben die Person umgebracht, Beweisen sie das Gegenteil"

  • Es gibt nämlich Cams die nachträglich die Aufnahme Speichern und den Rest täglich oder so verwerfen.

    Nein, das geht nicht. Eine Kamera muss Bilder ja erst aufzeichnen (und damit ist das direkt Gesetzeswidrig), um sie auch sichern zu können.
    Was Du meinst, ist die Loop-Aufzeichnung. Aber da wird eben dauerhaft gespeichert bis die Karte voll ist und wieder überschrieben. Die Kameras haben dann eine Funktion, um wichtige Aufnahme zu schützen, damit diese nicht überschrieben werden.

    Und wenn Du wegen einer Dashcam angezeigt wirst, die Polizei mit Dir zum Auto geht und die Dashcam beschlagnahmt wird, bist Du genauso verpflicht nachzuweisen, dass Du nicht aufgezeichnet hat. Da die Kamera aber eh ausgewertet wird, übernimmt das die Staatsanwaltschaft für Dich.
    Da hast Du überhaupt keine Möglichkeit Dich zu verweigern.

  • Den Fall, dass man eine Strafanzeige fürchten muss, weil man eine Dashcam im Auto montiert hat, kannst du schnell wieder vergessen. Mit derselben Logik könnte die Staatsanwaltschaft jedes Smartphone kassieren, weil darauf potenziell Blitzerwarner-Apps ausführbar sind. Noch mal: Sanktioniert wird die anlasslose Aufzeichnung, nicht das Bereithalten von Videotechnik.
    Selbst wenn sich dein nörgelnder Nachbar an deiner Dashcam stört, wird er bei den Behörden mit der bloßen Behauptung, du würdest unrechtmäßige Aufnahmen damit vornehmen, auf taube Ohren stoßen. Der Nachbar müsste schon konkret von deiner Aufzeichnung betroffen sein und ihm müsste dadurch ein Schaden entstanden sein. Andernfalls wird ihm jede Behörde empfehlen, sich wieder der Pflege seiner Gartenzwerge zu widmen.

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  • @Tequila009 Doch und wie das geht, eine Temporäre Aufzeichnung ist kein Speicherung!
    Eine Loop Aufzeichnung kann es auch nicht sein, weil ein Loop vordefinierten Anfang und Ende hat.

    Und nein wenn die Polizei die Dashcam auswertet wird sie feststellen das kein Bildmaterial drauf ist.
    Auch wird sie festellen das es keine Anlasslose Aufzeichnung ist da man sie Manuell erst Speichern muss.

    Du bist zu weit von der Realität entfernt. Die Staatsanwaltschaft selber sitzt dort nicht dran sondern die Polizei. Sie arbeitet für die Staatsanwaltschaft. Und die Staatsanwaltschaft ist dazu verpflichtet auch entlastende Beweise zu finden.
    Das bedeutet ist kein Video drauf von der besagten Person gibt's auch keine Beweise gegen dich.
    Solltest du jetzt argumentieren das die Kamera ja aber theoretisch die Möglichkeit hätte diese Person aufzeichnen so wäre das Willkür und nicht zulässig.

  • @sese

    Ja, wenn er als Fußgänger auch aufgezeichnet wurde, ohne dass irgendetwas vorgefallen ist. Genau darum geht es doch.
    Sein Schaden wäre ja die Verletzung des Persönlichkeitsrecht.

    Es wurden doch auch schon Leute deswegen verurteilt.

    Und wenn ich erst nach dem Unfall den Knopf zur Aufzeichnung drücke, weil ich gar nicht so schnell reagieren kann wie mir jmd. ins Auto gefahren ist, bringt mir die Dashcam recht wenig.

  • eine Temporäre Aufzeichnung ist kein Speicherung!

    Na aber sicher ist sie das. Die Daten werden ja auf einen Chip gespeichert. Und damit ist die unerlaubte Aufzeichnung direkt gegeben, völlig egal ob sie nach 3 Tagen wieder überschrieben wird.
    Eine Kamera kann Daten ja nicht in der Luft halten, bis etwas gesichert werden soll.

    Sonst hätten wir damit ja keine Probleme und es hätte auch niemand verurteilt werden können.

    Und nein wenn die Polizei die Dashcam auswertet wird sie feststellen das kein Bildmaterial drauf ist.

    Die Kamera zeige mir mal.
    Wenn kein Bildmaterial auf der Karte ist, kann ja auch beim Umfall nichts gesichert werden. Physikalisch unmöglich.

    Die meisten Kameras haben einen G-Sensor, die bei einem Aufprall entweder erst ab diesen Moment aufzeichnen, oder die fortlaufende Aufzeichnung erst ab diesem Moment vor dem überschreiben schützen.

    Doch was bringen mir Aufnahmen, die erst beim Aufprall entstehen? Ich will doch sehen können, was unmittelbar vor dem Unfall passiert ist und wer wie agierte. Genau das ist der Punkt.
    Daher schrieb ich ja, dass die Kameras laut unserer aktuellen Gesetzeslage hellsehen müssten.