RAVENOL NDT Nord Duty Truck SAE 5W-40

  • So, ich habe mir mal einige vollsynthetische Öle aus dem Hause Ravenol sowohl im Bereich MSDS als auch IRS (so gut es ging) näher angesehen.

    Es sind nicht alle dabei, da die Datenlage zu dünn war. Aber die wesentlichen (Motoren)Öle lassen sich dort wiederfinden. (Ein "leer" bedeutet, dass im MSDS keine Einträge zu etwaigen Grundölen vorhanden sind).

    Darüber hinaus erhebt die Übersicht weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Fehlerfreiheit. Einige Analysen sind ähnlich den MSDS etwas in die Jahre gekommen und Formulierungen wurden stellenweise verändert und angepasst.


    Grundlegendes:

    Wie oft erwähnt sind egal welche Werte allein ziemlich nichtssagend. Wenn man eine Ebene höher steigt und das Gesamtpaket betrachtet, könnte man zu einigen Schlüssen kommen.

    Die Art der Basisöle und deren Anteile anhand des IRS genau bestimmen zu wollen, ist nicht möglich. Ein Öl kann verschieden hohe und damit auch geringere Peaks im Bereich 722 cm-1 aufweisen.

    Es gibt keinen festen Wert dafür, da dieser von (zu) vielen Faktoren abhängt. Das direkt vorweg, um etwaigen und sich wiederholenden Hinweisen entgegenzuwirken.

    Parallel dazu muss es nicht zwingend einen PAO-Eintrag im MSDS geben. Das hängt ebenfalls von einigen Parametern ab und ist hier im Forum bereits hinreichend erläutert worden.

    Bloß, wenn weder das eine noch das andere so richtig vorhanden ist, macht das schon nachdenklich.


    Beispiele:

    RCS, RSS und RSE sind allesamt Öle, die mit äußerst hoher Wahrscheinlichkeit vollsynthetisch sind. In meinen Augen bleiben hier keine Zweifel offen.

    Ähnlich zu RUP, REP und VST.

    Ich erwarte nicht, dass im MSDS 100% 1-Decen steht, das geht nicht. Selbst an Kandidaten mit geringem ausgewiesenen Anteil (z. B. RRS) und (etwas) geringerer Absorption bezweifle ich nichts, weil das Gesamtpaket in sich stimmig ist.

    Bei einem SSO würde ich niemals auf die Idee kommen zu sagen: "Hey, da sind nur 40%-PAO drin! Achtung, Achtung.." - Das wäre unseriös und der Komplexität nicht angemessen. Das Gesamtpaket lässt den Schluss auf ein vollsynthetisches Öl definitiv zu.

    DXG und/oder SSV könnten im ersten Moment durch einen geringen Absorptionswert auffallen, aber das IRS ist in dem Fall mit Vorsicht zu genießen. Deshalb sind DXG und SSV mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - wie gekennzeichnet - vollsynthetisch.

    Das VDL berücksichtige ich in meiner Einordnung nur am Rande. Ein Anteil von 20-50% HC (Gr. 3) ist für ein vollsynthetisches Öl nicht üblich, aber nicht undenkbar. Ohne IRS fehlt ein wichtiger Baustein zur Gesamtbewertung, deshalb in Klammern.

    Was ich mit den Beispielen zeigen will, ist zum einen, dass hinter einigen Überlegungen mehr Gedankengänge stecken als manch einer vielleicht annimmt und zum anderen, dass die Thematik stets umfassend zu betrachten ist.


    NDT:

    Nun fällt das besagte NDT ein wenig durch eine recht geringe und untypische Absorption auf. Im MSDS finden sich keinerlei Einträge zu vollsynthetischen Grundölen.

    Das Gesamtpaket ist unstimmig, sodass Zweifel an einer 100%igen Gr.4/5-Basis entstehen und Ähnlichkeiten zu synthetisch gekennzeichneten Ölen (z.B. VMO) deutlich werden.

    Es ist völlig richtig, dass es keine gesetzliche Vorgabe zum prozentualen Mindestmassenanteil an Gr. 4 oder 5 Ölen gibt, um ein Öl als vollsynthetisch bewerben zu dürfen. Weder 70% oder 75% noch 80%.

    Lediglich die Basis muss vollständig aus einem Öl der o.g. Gruppen bestehen.

    Jetzt könnte man argumentieren, dass die Basis aus 100% PAO besteht und der Anteil der Basis am Motoröl 40% beträgt. Der Rest sind in Mineralöl aufgelöste Additive. Inwiefern die Bezeichnung dann rechtens wäre, vermag ich nicht zu beurteilen.

    Es würde vielleicht die vergleichsweise starke Eintrübung von vor einiger Zeit erklären, die dann seitens Ravenol erklärt worden ist. Dennoch ist es (auch aus den Erfahrungen zahlreicher Nutzer) jedenfalls ein eher untypisches Verhalten für vollsynthetische Öle aus 100%-Gr. 4/5 Grundöl.

    Welchen Wert man dem bemisst, bleibt jedem Einzelnen überlassen, da ich weder meine Meinung noch meine Erklärungsansätze jemandem aufzwinge.

    Die gängigen Größenordnungen zum Anteil eines Basisöls am Gesamtprodukt (75-80%) jedoch finden sich hier in meinen Augen nicht wirklich wieder. Zumindest hege ich persönlich Zweifel daran.


    Die Achs- und Getriebeöle sowie einige sonstige Schmierstoffe habe ich einfach mal drin gelassen. Streng genommen gilt die aktuelle Rechtsprechung nur für Motorenöle, sodass ich hier nur für mich eine persönliche Einschätzung und Einordnung abgebe.

    Das 9HP-Öl fällt ähnlich zu MTF2 und MTF3 durch die hohen Angaben zu den Massenanteilen an HC-Öl im MSDS auf. Das ist ungewöhnlich und daher hier anzumerken. Aufgrund fehlender IRS fällt eine tiefergehende Betrachtung schwer.

    Das 8HP-Fluid war bis vor einigen Jahren auch als vollsynthetisch ausgewiesen und wurde mittlerweile angepasst. Da sind die Daten stimmig, wie ich finde.


    Zum Abschluss, weil es immer noch gerne vermischt wird: Die sehr gute Performance des NDT zweifelt hier niemand an, denn das würde dem Öl samt bisheriger Erfahrungsberichte nicht gerecht werden.

    Lediglich die Zusammensetzung erachte ich als diskussionswürdig. Ich lade jeden herzlich dazu ein, sich inhaltlich mit meinen Überlegungen auseinanderzusetzen und auszutauschen.

  • Danke für deine Arbeit 👍

    Cupra Formentor VZ5 2.5 TSI (390 PS) (Leasing) Öl: VW 0W-30 Sprit :she: V-Power

    Audi Q7 3.0 TDI 4L 2006 Stage 1+ (300 PS) ÖL: :rek: Euro Truck CK-4 5W-40 mit :lm: 9015 Molygen 250ml Sprit: :she: V-Power Diesel mit :maol: 9955 + 9930

    Analysen vom Audi Q7 3.0 TDI 4L :peca: Duron UHP 10W/40, :peca:Duron UHP 5W/40

    Automatikgetriebe- und Verteilergetriebeöl: :rav: ATF T-IV Fluid :rav:ATF 6 HP Fluid

    Servolenkung: :rav: SSF Special Servolenkung Fluid + 80ml :aroi: 9100

    Hinter- Vorderachsgetriebeöl: :rav:VSG SAE 75W-90

  • Ich habe mir seit Jahren einen Wert von 80% gemerkt und auch noch nie einen anderen gehört.

    Der Wert stimmt zum Teil, ganz exakt heißts im BGH-Urteil (I ZR 157/16) wie folgt:

    "Motorenöle werden herkömmlich aus mineralischen Grundölen gewonnen,

    wobei ein Motorenöl zu etwa 75 bis 80% aus Grundölen und zu 20 bis 25% aus

    Additiven besteht."

    Dementsprechend müssen mindestens 75% vollsynthetisch sein (Basisöle), außer (meine Einschätzung), der Ölhersteller kann zweifelsfei nachweisen, daß mehr als 25% Additive (inkl. Trägeröle) enthalten sind. Hier werden dann vermutlich die eingesetzten Additive offenzulegen sein.

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für obiges keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Regelungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt ebenso für grobe Fahrlässigkeit.

    Die E-Mobilität wird sich nie durchsetzen :fiwo:("Rohrkrepierer"). Synthetischen Kraftstoffen (HVO, XTL) gehört die Zukunft.:check:

  • Giacomo Agostini das stimmt nicht.

    Es heißt "Motorenöle werden herkömmlich aus mineralischen Grundölen gewonnen, wobei ein Motorenöl zu etwa 75 bis 80% aus Grundölen und zu 20 bis 25% aus Additiven besteht." (BGH, Urteil vom 21.06.2018, Az. I ZR 157/16, Rn. 4

    ). "Etwa" bedeutet nicht "mindestens".

    "Die Bezeichnung eines Motorenöls ohne nähere Erläuterung als "vollsynthetisch", wenn es tatsächlich einen wesentlichen Anteil an Hydrocracköl (API Gruppe III) enthält, ist als irreführend einzuschätzen, ohne dass es dabei auf die konkreten Eigenschaften dieses Produktes ankommt." (OLG Köln, Urteil vom 24.06.2016 - 6 U 78/15, Rn. 39). Wesentlichkeit ist ein unbestimmter Rechtsbegriff und demnach auslegungsbedürftig.

    Aus den Urteilen kann man folgern, dass ein vollsynthetisches Öl nicht wesentlich aus Grundölen der API Gruppen I-III bestehen darf, sondern wesentlich aus den API Gruppen IV und V bestehen muss. Vom allgemeinen Sprachgebrauch dürfte Wesentlichkeit dann vorliegen, wenn Grundöle der API Gruppen IV und V den größten Anteil am Grundöl ausmachen.

  • Wenn wir dann von 80% Grundölen ausgehen würde es dann Vollsynthetisch genannt werden dürfen wenn es dann so über 41% hat aus Deiner Sicht? Das wäre ja denn wesentlich laut allgemeinen Sprachgebrauch?

    Für mich persönlich wäre das "beschiss", ich steh aber auch am unteren Ende der Gerichtsbarkeit als einzelner Bürger.

    Geschichten aus dem oil-club1:
    Eine Partynacht mit PAOla und ESTER


    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für diesen obigen Forumsbeitrag keine Haftung. Meine Forumsbeiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Bestimmungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge bzw.laienhafte Empfehlungen anzusehen. Anwendung dieser erfolgt auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis mit mir. Gilt auch für Vorsatz, arglistige Täuschung und grobe Fahrlässigkeit.

  • "Die Bezeichnung eines Motorenöls ohne nähere Erläuterung als "vollsynthetisch", wenn es tatsächlich einen wesentlichen Anteil an Hydrocracköl (API Gruppe III) enthält, ist als irreführend einzuschätzen, ohne dass es dabei auf die konkreten Eigenschaften dieses Produktes ankommt."

    "Wesentlich" bezieht hier aber auch den Anteil der Öle, die in den Additiven enthalten sind (Additiv = Wirkstoff und Trägeröl), mit ein. In den erwähnten 20 bis 25% Additiven sind ja auch ein hoher Anteil an Trägerölen (meist Gruppe 1 bis 3 also nicht vollsynthetisch) enthalten. Da das BGH den genauen Anteil vollsynthetischer Grundöle nicht weiter spezifiziert, sehe ich 75% Anteil solcher Öle als unbedingt erforderlich an (außer der Ölproduzent kann auf einen höheren Additivanteil verweisen und diesen auch belegen). Diese Zahl läßt sich aus dem Urteil ableiten, ansonsten keine.

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    Die E-Mobilität wird sich nie durchsetzen :fiwo:("Rohrkrepierer"). Synthetischen Kraftstoffen (HVO, XTL) gehört die Zukunft.:check:

  • Wenn wir dann von 80% Grundölen ausgehen würde es dann Vollsynthetisch genannt werden dürfen wenn es dann so über 41% hat aus Deiner Sicht? Das wäre ja denn wesentlich laut allgemeinen Sprachgebrauch?

    Für mich persönlich wäre das "beschiss", ich steh aber auch am unteren Ende der Gerichtsbarkeit als einzelner Bürger.

    Grundsätzlich darf die Angabe der Art (mineralisch, HC, vollsynthetisch) eines Motoröls nicht irreführend i. S. d. § 5 Abs. 1 Satz 1 und 2 Nr. 1 UWG sein. Entscheid ist, was sogenannte Verkehrsauffassung ist, also was der Verbraucher unter "vollsynthetisch" versteht. Dass das keine einfache rechtliche Frage ist, sieht man am Verfahrensgang. Als Ölhersteller wäre mir eine derartige "Streckung" des Grundöls rechtlich zu riskant.

    Giacomo Agostini nein, der BGH und das OLG Köln beziehen sich ausschließlich auf die Grundöle, siehe BGH, Urteil vom 21.06.2018, Az. I ZR 157/16, Rn. 11.

  • Nein, beziehen sich nicht ausschließlich auf die Grundöle bzw. ist das nicht aus den Urteilen ableitbar. Dann könnte man nämlich ein "Additiv" nehmen, daß einen (technisch nicht notwendig) hohen Anteil an Trägerölen hat (Beimischung billiger Grundöle zur Streckung). Das wäre rechtlich eine "Täuschung". Gerichte legen im Sinne des Verbraucherschutzes den Wahrheitsgehalt von Werbeaussagen zumehmend sehr eng aus. Meiner (zugegebenermaßen rechtlich bedeutungslosen) Einschätzung nach, wäre ein Anteil vollsynthetischer Grundöle von weniger als 70% an der Gesamtmenge des Öls argumentativ vor einem Gericht kaum erfolgversprechend begründbar.

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für obiges keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Regelungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt ebenso für grobe Fahrlässigkeit.

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  • Konzentrieren wir uns wieder auf das NDT und ziehen die Rechtsauffassung raus oder lassen es hier sein.

    Gruß Edwin

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    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

  • Ist relativ viel Input den wir hier haben, insofern wir aber keinen Verein gründen um Ravenol zu verklagen hat es allerdings was von Speerfischen in der Badewanne.
    Sollen wir selbst auch eine Analyse durchziehen?
    Geld sammeln um uns von einem Unabhängigen Experten Beraten lassen?
    Ravenol sagen, dass es voll gemein ist, wir aber das NDT trotzdem nutzen ?
    Ist alles ein wenig ins lächerliche gezogen ich weis, aber entweder wir machen da jetzt das Fass auf oder lassen es bleiben. Um den Deckel tanzen wird hier halt leider zu nichts führen.