Die Herstellerfreigabe - Ist sie wichtig? Welche Aussagekraft hat sie?

  • Mal eine Frage eines Newbies, wobei ich nicht weiß ob ich hier richtig bin oder im Forum was überlesen habe:

    Gibt es eigentlich eine unabhängige, staatliche oder öffentlich-rechtliche Prüfstelle (Außer den Oil Club :) ), die stichprobenartig die Produkte der einzelnen Hersteller oder Mischer hinsichtlich der jeweils geforderten Normen (ACEA API JASO etc.) oder anhand der in den jeweiligen Datenblättern genannten Frischöleigenschaften überwacht? So was wie Bundesprüfstelle für Schmierölprodukte o.ä.


  • Nehmen wir an, wir hätten ein bestimmtes Öl mit bekannten Parametern, die einer bestimmte Freigabe z.B. VW 507 entsprechen oder sogar übertreffen, aber das bestimmte Öl hätte keine offizielle Freigabe, dürfte man es dann trotzdem verwenden? Ich vermute mal ja, bin aber nicht sicher.

    Ich mache keine private Ölberatung, weil: Habe noch zu wenig Ahnung. :yes:
    (obwohl ich mal dachte, ich hätte Ahnung davon :lach3: )

  • Genau das ist der Punkt, Karli.
    Freigaben gibt es nicht umsonst, und auch nicht, um schreiben zu können "entspricht, etc.".

    Daher: Nein, Du darfst es laut Hersteller nicht verwenden (Garantie- oder Kulanz-Fall)

    Ich lese hier auch oft "echte Freigabe", was so gesehen sehr irritiert.
    Es gibt keine "unechte Freigabe" und somit auch keine "echte Freigabe".
    Es gibt nur "Freigabe xyz" oder "Empfehlung/gleichwertig/entspricht xyz".

    Wir sollten uns hier im Forum angewöhnen, entweder von Freigaben oder Gleichwertigkeit bzw. keine Freigabe zu sprechen.

  • bei Audi kenne ich auch Fälle im Umfeld

    bei mir selbst war es ein VW, allerdings wurde keine Analyse durch den Händler gemacht, sondern erstmal nur die Reparaturhistorie / Inspektionsnachweise beim Händler geprüft; ob nachträglich im Werk was an dem defekten Motor überprüft wurde, entzieht sich meiner Kentniss

  • Mal interessehalber:

    Wäre es möglich nachzuweisen, dass das Öl vor dem Analysierten nicht der Freigabe entsprach?
    Sprich, das Öl ohne Freigabe wird abgelassen und durch Freigegebenes ersetzt, mehrere Tkm gefahren, und dann bspw. nach Defekt analysiert...

  • Dass ein anderes Öl davor zum Einsatz kann, kann man sehr wahrscheinlich nachweisen. Es sei denn, die Rezepturen der Öle ähneln sich sehr.

    Nachzuweisen, dass zuvor ein Öl ohne Freigabe verwendet wurde, ist schon schwieriger. Weil auch Öle mit der gleichen Freigabe unterschieden sich sowohl von der Grundölzusammensetzung als von auch der Wahl und Menge der Additive zum Teil eindeutig.

    Hier kommt es also darauf an, wer was beweisen will. Was sagen die Rechtsexperten?

    Mazda RX8 ロータリーエンジン - Rōtarīenjin

    Motor: :ams: XL 10W-40
    Getriebe: :rav: VSG 75W-90
    Achsgetriebe: :ams: Severe Gear 75W-90

  • Rein aus beruflicher Erfahrung kann ich sagen das sowas nicht geprüft wird. Wie soll das auch gehen.
    Da wird maximal der Zustand geprüft, evtl noch ob die richtige Visko drinnen war. Bei spezifischen Fällen würde es noch gehen das vielleicht geprüft wird ob z.B. ein Partikelfilterschaden durch das Öl verursacht wurde aber selbst da muss der Sachbearbeiter bei der jeweiligen Garantieversicherung viel lange Weile haben.

    Öl hat doch keine Marker drinnen die dem Labor sagen: Ja das hatte die und die Freigabe...


    Das die Rephistorie geprüft wird ist aber normal und wenn da was auffällt ist´s klar.

    :motu: :she: 32884-federal-tyres-logo-1-png
    :xa: :lm:

  • von einer Garantieversicherung habe ich es auch noch NIE gehört....die haben gar nicht die Möglichkeiten geschweige denn das Interesse;
    von den Garantie- und Qualitätsabteilungen der OEM´s kenne ich sowas schon.

    die checken auch gerne mal, ob bei defekten Steuergeräten was codiert wurde, Chiptuning mal ganz außen vor ;)

  • 1. Hersteller versichern auch über (eigene) Garantieversicherungen, Gewährleistung mal außen vor genau so wie Kulanz Geschichten
    2. Eine Garantieversicherung hat evtl. sogar eher das Interesse herauszufinden ob sie Zahlen muss oder nicht, da selbst wenn diese zum Konzern gehören eine andere Kostenstelle haben, ein Hersteller direkt wird eher aber bemüht sein den Ruf zu erhalten
    3. Man kann die Herstellerfreigabe des Öles nicht wirklich nachträglich ermitteln, schon gar nicht wenn nur noch Spuren davon im Aggregat sind. Einzigste Möglichkeit wären Dokumentationen und die werden auch wirklich geprüft - was jetzt aber nicht heißen soll das Öle überhaupt nicht geprüft werden ;)
    4. das Steuergeräte ausgelesen werden und auf Manipulation gecheckt werden ist klar und m.E. auch richtig
    5. Hersteller nutzen Daten von Defekten auch für die Entwicklung

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    :xa: :lm:

    2 Mal editiert, zuletzt von TOHO333 (1. April 2020 um 19:50)

  • Hallo zusammen,

    ich würde gerne wissen wie ein Ölhersteller die Freigabe eines Automobilherstellers erlangt.

    Reicht es dafür eine Probe für das Labor zur Verfügung zu stellen und der Hersteller erteilt dann gegen die Zahlung einer Gebühr die Freigabe oder wie genau läuft das ab?

    Danke und Gruß
    Felix

  • Das dürfte unterschiedlich ablaufen. Das Öl wird ja nicht nur im Labor chemisch untersucht. Den wesentlichen Posten sollten Prüfstandsläufe darstellen. Diese werden entweder bei dem Kfz-Hersteller selbst gefahren oder bei einem Dienstleister. Hab mal in einem Ölbuch (das ich grad nicht mehr finde) gelesen, dass diese Prüfstandsläufe sehr aufwändig sind. Bei manchen Tests braucht man, um vergleichbare Ergebnisse zu vorangegangenen Tests zu erzielen z.B. standartisierten Laborkraftstoff, um die Einflussnahme durch den Kraftstoff auszuschließen. Dieser Kraftstoff wird in Kleinmengen hergestellt und kostet entsprechend. Allerdings sind pro Test oft einige hundert Lieter erforderlich.

    Aktuelle Fahrzeuge: Audi S1/2015, Suzuki DR 800/1997, Suzuki GSX 1400/2004

  • Vergleich zwischen API SA und API SL ILSAC GF3 motorenöl in einem modernen motor. API SA führt zu ernsthaften schäden wenn es in einem modernen motor verwendet wird.

    https://www.aa1car.com/library/sa_oil.pdf

    http://www.synlube.com/API_SA_2005.htm

    Mazda 3 BN SKYACTIV G-120 2.0 Benziner (2017)

    Motor: RAVENOL REP 5W-30
    Schaltgetriebe: Addinol MTF 75W-80

    2 Mal editiert, zuletzt von exclusive (21. Januar 2021 um 19:47)

  • Für mich ein Beispiel, dass die so oft genannte Audi / VW Freigabe für Dieselmotoren VW 50700 seitens Hersteller nicht in Stein gemeisselt ist: In der Betriebsanleitung meines 3.0 TDI steht ausdrücklich, dass grundsätzlich auch alle ACEA C3 sowie auch API CJ-4 erlaubt sind (wenn auch nur als "Nachfüllöl"). Viele LKW Öle welche hier ja häufig empfohlen werden sind API CJ-4.

  • (Sequence IVA) Ventiltriebverschleisstest für API SL,SM,SN. Test Dauer 100 stunden.

    https://www.swri.org/sites/default/…ce-iva-test.pdf

    (Sequence IVB) Ventiltriebverschleisstest für API SP. Test Dauer 200 stunden.

    https://www.swri.org/sites/default/…ce-ivb-test.pdf

    Wie man sieht ist der API SP (Sequence IVB) test aufwändiger und präziser geworden.

    Mazda 3 BN SKYACTIV G-120 2.0 Benziner (2017)

    Motor: RAVENOL REP 5W-30
    Schaltgetriebe: Addinol MTF 75W-80

    3 Mal editiert, zuletzt von exclusive (20. Juli 2021 um 00:15)