Die Herstellerfreigabe - Ist sie wichtig? Welche Aussagekraft hat sie?

  • Demnach dürfte man keine freigegebenen Öle kaufen. Dann habe ich bisher viel Geld gespart ....:grins3:

    na ja, es gibt viele gute und preisgünstige Öle mit Freigaben. Du hast sicher überlesen, dass ich in dem Zusammenhang von sog. Premiumöl, Racingölen, etc sprach - oder Du wolltest es überlesen damit es in Deine Argumentationsreihe passt :)

  • Jabba schrieb: "Ich frage mich bloß, was denn die richtige Richtung ist?"

    Die LL04 war ja 2018 gut genung für den B48 und alles was dann später kam, wollte eine HTHS von <2,9. Das ist nicht nachvollziehbar...
    Die LL19 verlangt wieder eine HTHS von größer/gleich 3,5 und das ist wieder ein Schritt zurück und wird schon Gründe haben; bei VW hat es mit der VW511 eine ähnliche Entwicklung genommen...

    was genau, kann die LL19 besser als die LL04(2018) ?

  • Du hast sicher überlesen, dass ich in dem Zusammenhang von sog. Premiumöl, Racingölen, etc sprach

    Ich habe schon verstanden, was Du meinst ... Du glaubst also nicht, daß die Performance dieser sog. Premiumöle / Racingöle über die Freigaben hinausgeht, die sie haben? Oder nehmen sie diese Freigaben einfach "mit", weil sie sie sowieso übererfüllen?

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für obiges keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Regelungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt ebenso für grobe Fahrlässigkeit.

    Die E-Mobilität wird sich nie durchsetzen :fiwo:("Rohrkrepierer"). Synthetischen Kraftstoffen (HVO, XTL) gehört die Zukunft.:check:

  • dummydoc, B48 kann doch schon die ganze Zeit LL-04 bis LL-17 (ehem. 14) fahren.

    Der erste direkte Nachfolger für LL-04 ist eben erst LL-19. Ja und die kann eben u.a. auch Kraftstoff einsparen. Ist das auch ein Schritt zurück?

    LL-04, LL-12, LL-17 sind überhaupt nicht rückwärtskompatibel, deshalb verstehe ich den direkten Vergleich nicht.
    Erst LL-19 ist erstmalig rückwärtskompatibel und daher in der Lage zukünftig LL-04 zu ersetzen. Das war vorher keine andere Freigabe.

    Und solange LL-04 aktiv ist und eingefüllt werden darf (nicht muss!), soll man die dann weiterhin am alten N20 abnehmen? Das wäre nicht nachvollziehbar.

    B58 kann spätestens ab 2025 auch LL-22 FE mit HTHS > 2,0 gefahren werden. Und das entspricht 0W-12. Ist das deiner Meinung nach wieder die falsche Richtung?
    (Ja ich weiß, ist streng genommen ein "anderer" Motor.)

    Natürlich wäre es selten dämlich eine HTHS-größer/gleich-3,5-Freigabe gänzlich rauszuwerfen.

    Und VW511 ist doch wieder etwas ganz anderes und überhaupt nicht "ähnlich".

  • Der B58 erschien 2015. Meiner wurde 2019 gefertigt. 2018 wurde die TÜ1, 2022 dann die TÜ2 eingeführt.
    Laut TIS daf ich die LL04/LL12 und LL17 fahren, wobei die letzte die "empfohlene" Freigabe ist. Die LL04 (2018) wird ja mit dem B48 getestet, der ja mit dem B58 sehr verwandt ist. Somit ist ja die LL04 (angelehnt an die C3) absolut verträglich und offiziel erlaubt. Nach den Freigaben mit reduzierter HTHS ist jetzt die LL19 wieder eine, die auf HTHS größer/gleich 3.5 geht. Warum denn eigentlich ? ab 2025 geht, sagst Du, die LL22 mit HTHS > 2.0... ich verstehe das einfach nicht ! auch die sonstige Viskos werden über 0/5W-12/20/30/40 durchgeorgelt... wer kann das noch nachvollziehen ?

    Jabba Ich wäre froh, wenn Du mir helfen könntest. Der FE-Aspekt spielt bei mir keine Rolle, es geht mir ausschliesslich um die Langlebigkeit des Motors.

  • Du glaubst also nicht, daß die Performance dieser sog. Premiumöle / Racingöle über die Freigaben hinausgeht, die sie haben?

    Hmm, da muss ich ausholen

    Es gibt hochwertige Premiumöle die weit über den Freigabeanforderungen liegen und auch hervorragend funktionieren (da aber keine Ergebnisse aus OEM- Ölfreigabe-Dauerläufen /-tests vorliegen ist das auch spekulativ). Preislich liegen die Öle durchaus im oberen Segment.

    Dann gibt es freigegebene Premiumöle die bezüglich der Anforderungen der OEM sicherlich im oberen Performancebereich liegen und diese Anforderungen durchaus "übererfüllen" . Dies ist insofern objektiv, da je entsprechende Ergebnisse aus Labor- und Prüfstandstests existieren und vergleichbar sind

    Letztendlich geht es mir um freigegebene Öle die durch geschicktes Marketing als Premiumöle vermarktet werden, aber im Grunde auf Formulierungen basieren, die auch im mittleren Preissegment zu finden sind. Hier wird mir einfach der Begriff "Premium" zu inflationär benutzt.

  • Hier wird mir einfach der Begriff "Premium" zu inflationär benutzt

    Da stimme ich absolut mir Dir überein.

    Rechtlicher Hinweis - Haftunsausschluß: Ich übernehme für obiges keine Haftung. Meine Beiträge sind in bezug auf §645Abs.2 BGB (bzw. analoge gesetzl. Regelungen im Rest der Welt) als laienhafte Ratschläge / Empfehlungen anzusehen. Anwendung auf eigene Gefahr. Es entsteht kein Vertragsverhältnis. Gilt ebenso für grobe Fahrlässigkeit.

    Die E-Mobilität wird sich nie durchsetzen :fiwo:("Rohrkrepierer"). Synthetischen Kraftstoffen (HVO, XTL) gehört die Zukunft.:check:

  • dummydoc

    Wenn du für einen Motor LL-04 zulässt, wie es bei dir der Fall ist, dann musst du es zumindest auch in der aktuellen Motorenbaureihe mit einbeziehen. Das sollte jedem einleuchten.
    Das hat vielfältige Gründe. Du musst bedenken, bis heute ist LL-04 quasi der Goldstandard für BMW NL und Vertragspartner.

    Natürlich geht es dabei um FE. Die unternehmerischen Motive und gesetzl. Auflagen sollten hinlänglich bekannt sein. Und dafür ist die LL-04 einfach nicht mehr zeitgemäß. Somit wurde LL-19 eingeführt und auf 0W-30 begrenzt, weil es eben alle erdenklichen Ziele ebenfalls erfüllt.
    Wieso LL-04 dann nicht bleibt? Na, weil auch dieser Goldstandard der Sache nicht mehr gerecht wird. Dennoch will man ein geupdatetes C3-Öl weiterhin aufrechterhalten. Die Autos fahren nicht nur in DE oder EWR.

    Im Gegensatz zu dir darf ich und viele anderen auch ab nächstem Jahr kein LL-04 mehr einfüllen. Dennoch habe ich dank LL-19 eine Möglichkeit auch ganz offiziell und erlaubt weiterhin HTHS > 3,5 zu fahren, wenn ich es denn unbedingt möchte. Zum Glück sind alle LL-19-Öle auch abwärtskompatibel zur LL-04, weil sie alle Anforderungen erfüllen oder übertreffen. Jedes LL-19 ist somit auch ein LL04, aber niemals ein LL12 oder 17 oder 22.

    Ich bin mir nicht sicher, ob ich dich richtig verstehe. Es klingt so als wäre B58 in deinen Augen unbedingt auf HTHS mind. 3,5 angewiesen und alles andere ist schlecht.
    B58 ist HTHS >= 2,6 resp. >= 2,0. Das Minimum muss zwingend eingehalten werden. LL-04 mit 0W-30 bis 5W-40 ist "Kulanz" gewesen.

    Wie soll ich es noch anders sagen.. LL-19 ist kein "Ups, wir waren auf dem falschen Weg, wir brauchen wieder mehr HTHS zum Motorenschutz"-Öl sondern ein FE-Update für das in die Jahre gekommene LL-04.
    Man hätte daraus (theoretisch) auch LL-04 FE machen können, verstehst du? Analog zum LL-01 (FE).. aber das wäre endgültig die maximale Verwirrung und würde am LL-04-Rationalisierungsöl wahrscheinlich nichts ändern.


    Wieso wird immer wenn es um FE geht impliziert, das sei nur auf Kosten des Verschleißschutzes möglich? Woher rührt dieser Trugschluss?
    Wieso soll beides nicht möglich sein oder sich sogar gegenseitig begünstigen können?

    Zur Langlebigkeit habe ich in meinem Beitrag unter dem M3 Dauertest schon hinreichend gesagt.


    exclusive die Grafik ist nicht wirklich eindeutig. Wenn du LL-12 und LL-04 gegenüberstellst, könnte man meinen es wäre nur ein FE-Unterschied und das ist nicht richtig.

  • Jabba

    Die grafik basiert auf motorentests und grenzwerten, jenachdem wie anspruchsvoll die motorentests und Grenzwerten sind je grösser der spinnendiagramm.

    Mazda 3 BN SKYACTIV G-120 2.0 Benziner (2017)

    Motor: RAVENOL REP 5W-30
    Schaltgetriebe: Addinol MTF 75W-80

  • Hi Jabba !

    Vielen Dank für Deine Erklärungen; das hilft schon sehr! 👍🏻
    muss scheinbar noch an mir arbeiten. Bin der Meinung, dass der Verschleißschutz sowohl aus einem entsprechenden Additivpaket, als auch einer angemessenen Visko/HTHS kommt.
    werde die LL19 definitiv ins Auge fassen.

    Danke Jabba !

  • Hmm, da muss ich ausholen

    .....

    und dann gibt es ja die sicherlich durchaus "hochwertigen" Öle eher unbekannter "Blender", die dann als "Budget" Öl in den Einzelhandel fließen, inkl. echter Freigaben

    spontan fällt mir, zuletzt durch den OC vermutlich auch recht gut abgegriffen, das Mitan Öl unter dem Kaufland-Label "MyProject" ein.


    und dann noch ein Einwurf zur Diskussion von Jabba & dummydoc

    FE ist natürlich vordergründig der CO2-Abgas-Umwelt Themen dienlich

    aus "unserer" Sicht könnte man FE aber auch maldeutlich positiver darstellen (geht hier leider vielfach komplett unter) und insb. bei Fahrzeugen mit komplexer Abgasnachbehandlung wie Dieseln, bringt FE auch weitere Vorteile, da vom Kraftstoffverbrauch viele errechnete Werte in den Modellen nun mal abhängig sind;

    also ganz plump:

    Weniger verbrauch = weniger Ruß = weniger Regeneration = weniger Kraftstoffeintrag durch Nacheinspritzung etc. = weniger Belastung für das Öl = weniger Verschleiß


    und auch ein Benzin-DI kann Kraftstoffeintrag haben und darunter "leiden" ;)

  • Mit FE ist Fueleconomie gemeint?

    Das ist übrigens auch für die Bemessug der KFZ Steuer wichtig.

    Desweiteren wissen wir, dasseine Absenkung der Viscosität nicht immer mehr Verschleiß bringt.

    Kommt auch auf die Additive an


    Und moderne Additive können weitere Kraftstoffeinsparungen bewirken

    Skoda Yeti 1,2 Tsi 2015 Motor:aveno Wiv Multi LL 5W30 Mit Wynns Super Friction Proofing/ Schaltgetriebe: Liqui Moly 75W90 mit MOS2

    Dacia Duster 1,5 DCI 2010 Motor: Repsol Leader C3 5W40 mit Wynns Engine Treatment Gold/ Schaltgetriebe: Elf Tranself NFJ 75w80

  • dummydoc, Verschleißschutz kommt noch aus vielen anderen Bereichen, aber zwei wichtige hast du definitiv genannt.

    Das LL-19 FE von Shell hat dann zumindest auch die API SP, falls das für jemanden von Bedeutung ist :lach3:

    Aber bitte, wenn du dich mit LL-04 wohl fühlst, dann füll nichts anderes ein :handschake:
    Eventuell sind Öle ganz ohne Freigabe (z.B. sog. "Rennöle") aber am besten für den Motor! Das wissen andere besser und haben das getestet - ich nicht..

  • Das Castrol ist jetzt schon hier einfach verfügbar.


    Für das Shell muss man sich noch gedulden oder alternativ den Kontinent wechseln:pardon:
    Du warst doch kürzlich erst ganz in der Nähe, da hättest mir gleich welches mitbringen können :yes:

    Ich nutze ersteres und bin zufrieden.

  • Bei VW-Freigaben ist der abschließende Prüffungspunkt die Baumusterprüfung Dabei wird das Kandidatenöl in allen Motoren getestet in denen das Öl zum Einsatz kommen soll.

    Danke für die Korrektur. Gilt das auch für Re-Blend oder nur First-Fill? Bei Re-Brand dürfte das ja nicht der Fall sein (bezogen auf RE: Die Herstellerfreigabe - Ist sie wichtig? Welche Aussagekraft hat sie?).

    Nein ich habe keine Ahnung, ich versuche nur ein bisschen weniger keine Ahnung zu haben.

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus