Worauf muss man beim Autoverkauf achten?

  • Der Vertrag ist auch für privatverkäufe wo die sachmängelhaftung ausgeschlossen wird


    Ich bin Verkäufer...

    dann passt der Vertrag, als Privatverkäufer an gewerblich gibt es soweit mir bekannt sowieso keine Probleme mit Sachmängelhaftung

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    Einmal editiert, zuletzt von Tequila009 (28. Dezember 2021 um 14:45) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Klaus mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Vorkasse wäre ich vorsichtig, mit dem Kaufvertrag ist es noch nicht dein Eigentum, das ist es erst wenn die Übergabe beim Händler erfolgt ist.

    Stimmt nicht per se - sobald es bezahlt ist, gehört es mir. Da ist keine zwingende direkte Übergabe notwendig.

    Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt - der Verkäufer muss daraufhin seinen Teil erfüllen.

    Da gibt es eine Story als ich mir mein Auto mit der Polizei geholt habe...

    Mercedes-Benz CLS 320 CDI C219 - Öl: :val: SynPower XL-III C3 5W30 + :lm: CeraTec // Treibstoff: Gutmann Disk Diesel + STP Diesel-Zusatz

    Porsche Cayenne 955 - Öl: :maol: Extreme 5W40 // Treibstoff: :she: V-Power + :lm: Injection Reiniger

  • An erster Stelle für Privatverkäufer steht ein rechtssicherer Gewährleistungs- und Haftungsausschluss.

    Letztens habe ich mit einem Rechtsanwalt telefoniert. Dieser hat bestätigt, dass die gängigen Vertragsmuster von Mobile und vom ADAC (für den Verkäufer) rechtssichere Formulierungen in dieser Hinsicht beinhalten.

    Wenn dir der Verkäufer einen Vertragsentwurf vorlegt, würde ich das Exemplar genau auf Übereinstimmung mit dem offiziellen Mustervordruck abgleichen.

    Nur beim Küchenkauf wird mehr beschissen als beim Autokauf. :lach3:

  • Stimmt nicht per se - sobald es bezahlt ist, gehört es mir.

    das kommt wohl auf den Kauf an, wenn ich bei einem Händler einen Wagen kaufe und alles bezahlt habe und auch schon den Brief habe gehört mir der Wagen trotzdem erst wenn die Übergabe erfolgt ist. Geht der Händler vor der Übergabe insolvent ist der Wagen erst mal weg.

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  • Das wird dann die Sachlage in Deutschland sein..

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  • Mir fällt dazu nur Eigentum und Besitz ein. Zudem das Rechtliche:

    • Kaufvertrag kam rechtsgültig zustande
      • Einer schuldet Ware
      • der andere Geld
    • Kaufvertrag wird einseitig durch Zahlung erfüllt
    • Verkäufer schuldet die Übergabe des Fahrzeugscheins und des Autos
    • Fahrzeugschein habe ich übergeben - bin nicht mehr Eigentümer / Verkäufer erhält Fahrzeugschein - ist nun Eigentümer
    • Fahrzeug wurde übergeben - bin nicht mehr Besitzer / Verkäufer erhält Fahrzeug - ist nun Besitzer

    So grob.


    Andy Gibt nun zwei Möglichkeiten, ein ziemlich guter Versuch um an Persodaten heran zu kommen - also beschaffen von sensiblen personenbezogenen Daten. Ich würde die Adresse mal auf Google-Maps suchen, dann schauen ob man über den irgendwas im Internet findet und ob der Rest plausibel ist. Dann würde ich es machen und meine Daten inkl. unterschriebenem Kaufvertrag zuschicken. Hängt auch davon ab ob und wie viele Fragen er gestellt hat. Für mich muss echtes Interesse an dem Fahrzeug vorhanden sein.

    Wenn die Zahlung dann erst einmal da ist, dann abheben oder wo anders hin überweisen. Somit sind dann Rückforderungen erschwert.

    Welchen BMW hast denn verkauft? :verlegen:

    Gruß Edwin

    ---

    BMW F31 LCI 320dA (2015) [B47D20] 1207839.png

    Motoröl: :fu: Titan GT1 PRO 2290 5W-30 + 6 Additive :döba: = >20 % Additive | Getriebeöl: :fu: Titan ATF 6008 | Sprit: EN-590 Diesel + :maol: 9930 Diesel Ester

    Opel Speedster Turbo (2001/2003) [Z20LET] 1207841.png

    Motoröl: :rav: RHV Racing High Viscosity 20W-60 | Sprit: :aral: Ultimate 102

    Smart #1 Brabus

    Einmal editiert, zuletzt von Aetvyn (29. Dezember 2021 um 08:40)

  • Hui der X2 gefiel meinem Vater sehr. :daumen2:

    Korrekt, es ist nur aufgeführt, dass die Übergabe stattgefunden hat, der Empfänger bestätigt (siehe unten im Vertrag). Verantwortlich bist du selbst bzw. du kannst es delegieren - also jemanden "beauftragen".

    Mit ausländischen Käufern kenne ich das auch so, dass zum Teil eine Drittfirma beauftragt wird für den Transport. Kurios dabei ist, dass die alle Unterlagen haben wollen inkl. Schein + Brief. Hab da noch mal mit dem Käufer abgeklärt ob er sich dessen bewusst sei. Meinte nur, er vertraue denen. :unsicher:

    Vielleicht müssen wir auch einfach entspannter sein. :flitz:

    Gruß Edwin

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    Smart #1 Brabus

  • Mal grundsätzlich: Ein Kauf kommt durch Einigung und Übergabe §§ 433, 929ff. BGB (bzw. Auflassung bei Grundstücken) zu stande. Das erste ist Schuldrecht, das zweite Sachenrecht. Das darf man (in Deutschland und Österreich) nicht vermengen. Eigentümer (Sachenrecht) der Sache wird man erst durch die Übergabe (bzw. Übergabesurrogate). Allein durch Kaufpreiszahlung (Schuldrecht) erwirbt man nur einen Anspruch auf Übergabe der Sache.

    Andy Das Kaufvertragsformular sieht o.k. aus. Wenn du die Papiere erst aus der Hand gibst, wenn du das Geld hast, machst du nichts verkehrt. Ich würde das Auto vorher aber selbst abmelden.

    :dri2: derzeit im Volvo 740 & 850: 10W-40 E7/CI-4/SL :fafro: + 5% MoS2 :maol:

  • Dann streiche auf dem Vertrag links unten "Quittung: der Verkäufer bestätigt den Erhalt von..." einfach durch. Du hast das Geld ja noch nicht, wenn du dem Käufer den unterschriebenen Vertrag zuschickst.

    Du hast jetzt den Vertrag, die Person des Käufers, die Zahlungsmodalitäten, die Übergabemodalitäten geprüft- mehr kannst du nicht tun, Andy.

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